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   BVerwG, 22.11.1962 - II C 84.61   

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BVerwG, 22.11.1962 - II C 84.61 (https://dejure.org/1962,1143)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1962 - II C 84.61 (https://dejure.org/1962,1143)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1962 - II C 84.61 (https://dejure.org/1962,1143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanspruch eines Beamten auf Beförderung bei Höherbewertung von Dienstposten - Rechtsfolgen der Neubewertung des Dienstpostens eines Beamten - Rechtsanspruch eines Beamten auf Beförderung - Rechtsanspruch eines Beamten auf Ernennung - Angleichung der Besoldung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.07.1956 - III ZR 39/55

    Beförderung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1962 - II C 84.61
    Die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, daß ein Beamter grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Beförderung hat, wird In Rechtsprechung (vgl. u.a. RGZ 146, 369 [374]; 159, 247 [250 f.] mit Hinweisen; BGHZ 21, 256 [257 f.] mit Hinweisen) und Schrifttum (vgl. u.a. Fischbach, BBG, 2. Auflage, Erl. I zu § 23; Plog-Wiedow, BBG, Randnr. 25 zu § 6) allgemein vertreten; ihr hat sich auch das Bundesverwaltungsgericht in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 30. August 1962 - BVerwG II C 16.60 - angeschlossen.
  • BGH, 29.09.1955 - III ZR 129/54

    Stellenhebung und Beförderung

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1962 - II C 84.61
    Für die hier zu treffende Entscheidung kann zugunsten der Revision auch nichts aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. September 1955 (BGHZ 18, 220 ff.) hergeleitet werden.
  • RG, 07.12.1934 - III 178/34

    1. Über den Umfang der allgemeinen Fürsorgepflicht der öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1962 - II C 84.61
    Die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, daß ein Beamter grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Beförderung hat, wird In Rechtsprechung (vgl. u.a. RGZ 146, 369 [374]; 159, 247 [250 f.] mit Hinweisen; BGHZ 21, 256 [257 f.] mit Hinweisen) und Schrifttum (vgl. u.a. Fischbach, BBG, 2. Auflage, Erl. I zu § 23; Plog-Wiedow, BBG, Randnr. 25 zu § 6) allgemein vertreten; ihr hat sich auch das Bundesverwaltungsgericht in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 30. August 1962 - BVerwG II C 16.60 - angeschlossen.
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1962 - II C 84.61
    Die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, daß ein Beamter grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Beförderung hat, wird In Rechtsprechung (vgl. u.a. RGZ 146, 369 [374]; 159, 247 [250 f.] mit Hinweisen; BGHZ 21, 256 [257 f.] mit Hinweisen) und Schrifttum (vgl. u.a. Fischbach, BBG, 2. Auflage, Erl. I zu § 23; Plog-Wiedow, BBG, Randnr. 25 zu § 6) allgemein vertreten; ihr hat sich auch das Bundesverwaltungsgericht in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 30. August 1962 - BVerwG II C 16.60 - angeschlossen.
  • RG, 27.01.1939 - III 86/38

    Ist für die Klage eines Beamten gegen die öffentliche Körperschaft, bei der er

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1962 - II C 84.61
    Die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, daß ein Beamter grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Beförderung hat, wird In Rechtsprechung (vgl. u.a. RGZ 146, 369 [374]; 159, 247 [250 f.] mit Hinweisen; BGHZ 21, 256 [257 f.] mit Hinweisen) und Schrifttum (vgl. u.a. Fischbach, BBG, 2. Auflage, Erl. I zu § 23; Plog-Wiedow, BBG, Randnr. 25 zu § 6) allgemein vertreten; ihr hat sich auch das Bundesverwaltungsgericht in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 30. August 1962 - BVerwG II C 16.60 - angeschlossen.
  • BVerwG, 20.11.1978 - 2 B 19.78

    Erfahrungssätze - Revisibilität

    Die für beamtenrechtliche Rechtsstreitigkeiten zuständigen Senate haben mehrfach entschieden, daß kein Anspruch auf Beförderung bei Höherstufung des Dienstpostens besteht (vgl. Urteile vom 22. Januar 1962 - BVerwG 2 C 84.61 - [ZBR 1963, 354] -, vom 11. August 1971 - BVerwG 6 C 50.68 - [ZBR 1972, 122] und vom 17. April 1975 - BVerwG 2 C 30.73 - [ZBR 1976, 149]).

    In den Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - (Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 18 mit Hinweisen) ist ausgesprochen worden, der Verlust der Chance, auf der höher bewerteten Stelle befördert zu werden, schränke das Ermessen des Dienstherrn, den bisherigen Stelleninhaber umzusetzen, ebensowenig ein wie das Ermessen, den Stellen-Inhaber zu versetzen (vgl. auch schon das Urteil vom 22. November 1962 - BVerwG 2 C 84.61 - [ZBR 1963, 354]).

  • VGH Bayern, 13.12.2013 - 3 ZB 09.3245

    Leiter des Finanzamts (BesGr. A 15); Altersteilzeit im Blockmodell; Beförderung

    Ein solcher Anspruch auf Beförderung besteht auch dann nicht, wenn der bisherige Dienstposten - wie hier durch die zum 1. Januar 2008 erfolgte Stellenhebung von A 15 auf A 16 - höher bewertet wird (BVerwG U.v. 22.11.1962 - II C 84.61 - ZBR 1963, 354).

    In beiden genannten Fällen handelt es sich um eine echte Beförderung (vgl. BVerwG U.v. 22.11.1962 a.a.O.; U.v. 12.5.1977 - II C 46.73 - juris), für die nach Art. 33 Abs. 2 GG der Leistungsgrundsatz gilt und bei denen ein Eignungsmangel deshalb einer Beförderung entgegensteht (vgl. BVerwG B.v. 28.7.1970 - II B 7.70 - juris; U.v. 12.5.1977 a.a.O. - je zur gesundheitlichen Eignung).

  • BVerwG, 29.05.1973 - II C 5.73

    Umsetzung eines Beamten - Anerkennung als Kinderfacharzt - Einstufung in eine

    Er habe keine rechtlich erhebliche Anwartschaft auf diese Beförderung gehabt; und der Beklagte sei auch nicht verpflichtet gewesen, die Stellenanhebung bei seiner Ermessensentscheidung zu berücksichtigen (zu vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 1962 - BVerwG II C 84.61 - [ZBR 1963, 354]).

    - Daß der Dienstherr den Umstand einer Stellenanhebung bei seinen Ermessenserwägungen nicht zu berücksichtigen braucht, hat überdies das Berufungsgericht unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 22. November 1962 - BVerwG II C 84.61 - (ZBR 1963, 354) zutreffend dargelegt.

  • BVerwG, 22.03.1967 - II B 7.67

    Einordnung der beamtenrechtlichen Rechtsstellung und Besoldung nach dem Amt im

    Denn es ist bereits geklärt, daß sich die Rechtsstellung und der Besoldungsanspruch des Beamten nach dem Amt im statusrechtlichen Sinne richten, also nach dem Amt, das ihm durch Ernennungsakt übertragen worden ist, nicht dagegen - wie etwa im Tarifrecht der Angestellten und Arbeiter - nach der jeweils ausgeübten Tätigkeit; dies hat das Berufungsgericht anhand gesetzlicher Vorschriften zutreffend dargelegt (vgl. u.a. BVerwGE 11, 27 [28]; Urteil vom 22. November 1962 - BVerwG II C 84.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 23 BBG Nr. 2]; Urteile vom 14. Mai 1964 - BVerwG II C 59.62 - und vom 7. Dezember 1965 - BVerwG II C 138.62 -).

    Denn ein Anspruch der bezeichneten Art wäre ein Anspruch auf Beförderung; und es ist ein anerkannter - übrigens auch von den Klägern in den Vorinstanzen zutreffend erkannter - Grundsatz des geltenden Beamtenrechts, daß der Beamte keinen Anspruch auf Beförderung hat (vgl. u.a. BVerwGE 15, 3 [5]; Urteil vom 22. November 1962 - BVerwG II C 84.61 - a.a.O.).

  • BVerwG, 02.10.1980 - 2 B 46.80

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache für den Erfolg einer Beschwerde -

    Die für beamtenrechtliche Rechtsstreitigkeiten zuständigen Senate haben mehrfach entschieden, daß kein Anspruch auf Beförderung bei Höherstufung des Dienstpostens besteht (vgl. Urteile vom 22. November 1962 - BVerwG 2 C 84.61 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 2 = ZBR 1963, 354]; vom 11. August 1971 - BVerwG 6 C 50.68 - [BVerwGE 38, 269] und vom 17. April 1975 - BVerwG 2 C 30.73 - [Buchholz 235 § 1 BBesG Nr. 1 = ZBR 1976, 149]).
  • BVerwG, 19.11.1964 - VIII C 13.63

    Rechtsmittel

    Daß die Funktionen der umzubenennenden Beamten sich nicht ändern sollten, ist ohne Bedeutung; denn der in § 9 Abs. 1 Satz 1 BLV verwendete Begriff des Amtes ist nur im statusrechtlichen Sinne zu verstehen, so daß eine Beförderung grundsätzlich nicht den Wechsel des Dienstpostens voraussetzt (vgl. das Urteil vom 22. November 1962 - BVerwG II C 84.61 -, Buchholz BVerwG 232, § 23 Nr. 2 = ZBR 1963 S. 354).
  • BVerwG, 13.12.1967 - VI B 40.67

    Dienstliches Bedürfnis für Versetzung bei Notwendigkeit der Umbesetzung eines

    Daß bei der Höherbewertung eines Dienstpostens der bisherige Dienstposteninhaber keinen Anspruch auf Beförderung hat und daß ihm - gegebenenfalls auch im Wege der Versetzung - ein anderer, dem Dienstherrn geeigneter erscheinender Beamter, vorgezogen werden kann, ist anerkannt und daher nicht klärungsbedürftig (vgl. hierzu Urteil vom 22. November 1962 - BVerwG II C 84.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 23 BBG Nr. 2]).
  • BVerwG, 14.05.1964 - II C 59.62

    Rechtsmittel

    Die im angefochtenen Urteil vertretene Auffassung, der Kläger sei dadurch, daß im Jahre 1960 im Justizhaushalt des beklagten Landes sechs von 56 Amtmannstellen - darunter auch die Planstelle, in die der Kläger damals eingewiesen war und die dem ihm übertragenen Dienstposten entsprach - in Justizoberamtmannstellen umgewandelt wurden, nicht automatisch Justizoberamtmann geworden und habe auch nicht automatisch einen Anspruch auf die Besoldung aus der Besoldungsgruppe A 12 LBesO erworben, mit der das Amt eines Justizoberamtmanns ausgestattet ist, steht mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats im Einklang (vgl.Urteil vom 22. November 1962 - BVerwG II C 84.61 -, Buchholz BVerwG 232, § 23 BBG Nr. 2, und ZBR 1963 S. 354).
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