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   BVerwG, 22.12.1993 - 9 B 382.93   

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BVerwG, 22.12.1993 - 9 B 382.93 (https://dejure.org/1993,10156)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1993 - 9 B 382.93 (https://dejure.org/1993,10156)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1993 - 9 B 382.93 (https://dejure.org/1993,10156)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei hinreichender Aussicht auf Erfolg - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Aufwerfen einer bestimmten, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärten und zur Erhaltung der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 9 B 382.93
    Beschränken sich staatliche Maßnahmen hingegen darauf, gewisse Bezeichnungen, Merkmale und Symbole oder Bekenntnisformen in der Öffentlichkeit zu verbieten, liegt ein asylrelevanter Eingriff selbst dann nicht vor, wenn diese für die betreffende Religionsgemeinschaft identit tätsbestimmend sind (vgl. BVerfGE 76, 143 ; BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52 und vom 3. Dezember 1991 - BVerwG 9 C 35.90 - VBlBW 1992, 250 jeweils m.w.N.).

    Das ist dann der Fall, wenn aufgrund bestehender Verbote und ihrer Anwendung eine Religionsausübung auch im häuslichen Bereich oder in den Gebetsstätten in Gemeinschaft mit anderen Gläubigen nicht mehr möglich ist (BVerfGE 76, 143 ; Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 16/85]).

  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 49.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 9 B 382.93
    Das entspricht dem Urteil des Senats vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 49.92 - (DVBl 1993, S. 1025 Nr. 21).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 9 B 382.93
    Dieses Vorbringen ist jedoch ohne Bedeutung (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Juli 1986 - 2 BvR 591/86 -), weil ein solches Verhalten nicht zwangsläufig zu erwarten ist (vgl. Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143 [BVerwG 15.03.1988 - 9 C 278/86]), sondern auf einem in der Zukunft liegenden, Ungewissen freien Willensentschluß des Klägers beruhen würde.
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 9 B 382.93
    Beschränken sich staatliche Maßnahmen hingegen darauf, gewisse Bezeichnungen, Merkmale und Symbole oder Bekenntnisformen in der Öffentlichkeit zu verbieten, liegt ein asylrelevanter Eingriff selbst dann nicht vor, wenn diese für die betreffende Religionsgemeinschaft identit tätsbestimmend sind (vgl. BVerfGE 76, 143 ; BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52 und vom 3. Dezember 1991 - BVerwG 9 C 35.90 - VBlBW 1992, 250 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 9 B 382.93
    Demgegenüber geht das Asylrecht zwar von einer objektiven Würdigung der gesamten Umstände eines Falles aus, stellt aber zugleich auch darauf ab, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Asylsuchenden Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann, so daß letztlich auch im Asylrecht der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Heimatstaat entscheidend ist (vgl. Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367 [BVerwG 23.07.1991 - 9 C 154/90]; Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 [BVerwG 05.11.1991 - 9 C 118/90]).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 9 B 382.93
    Demgegenüber geht das Asylrecht zwar von einer objektiven Würdigung der gesamten Umstände eines Falles aus, stellt aber zugleich auch darauf ab, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Asylsuchenden Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann, so daß letztlich auch im Asylrecht der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Heimatstaat entscheidend ist (vgl. Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367 [BVerwG 23.07.1991 - 9 C 154/90]; Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 [BVerwG 05.11.1991 - 9 C 118/90]).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 9 B 382.93
    Der Senat hat im Urteil vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 9 C 50.92 u.a. - entschieden, daß 1 die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG bezogen auf Fälle wie den hier vorliegenden mit den Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter deckungsgleich sind und dies auch dann anzunehmen ist, wenn man die Vorschrift des § 51 Abs. 1 AuslG entsprechend dem Urteil des 1. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 21.87 - (BVerwGE 89, 296) so auslegt und anwendet, daß sie mit dem Flüchtlingsbegriff des Art. 1 A Nr. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention (GK) übereinstimmt.
  • BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92

    Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen -

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 9 B 382.93
    Der Senat hat im Urteil vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 9 C 50.92 u.a. - entschieden, daß 1 die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG bezogen auf Fälle wie den hier vorliegenden mit den Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter deckungsgleich sind und dies auch dann anzunehmen ist, wenn man die Vorschrift des § 51 Abs. 1 AuslG entsprechend dem Urteil des 1. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 21.87 - (BVerwGE 89, 296) so auslegt und anwendet, daß sie mit dem Flüchtlingsbegriff des Art. 1 A Nr. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention (GK) übereinstimmt.
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 9 B 382.93
    Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn die vorliegenden gutachterlichen Äußerungen von unzutreffenden Voraussetzungen ausgegangen wären, grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufgewiesen hätten oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unvoreingenommenheit der bisher gehörten Gutachter bestanden hätte (vgl. z.B. Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschluß vom 7. September 1970 - BVerwG 6 B 30.70 Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 9 B 382.93
    Das ist dann der Fall, wenn aufgrund bestehender Verbote und ihrer Anwendung eine Religionsausübung auch im häuslichen Bereich oder in den Gebetsstätten in Gemeinschaft mit anderen Gläubigen nicht mehr möglich ist (BVerfGE 76, 143 ; Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 16/85]).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

  • BVerwG, 03.12.1991 - 9 C 35.90

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte von Mitgliedern der

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 64.89

    Asylrecht: Asylberechtigung von Ahmadis aus Pakistan

  • BVerwG, 07.09.1970 - VI B 30.70

    Zulässigkeit der Mitwirkung wissenschaftlicher Hilfskräfte bei der Erstattung von

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