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   BVerwG, 22.12.2017 - 2 B 20.17   

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BVerwG, 22.12.2017 - 2 B 20.17 (https://dejure.org/2017,52023)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.2017 - 2 B 20.17 (https://dejure.org/2017,52023)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 2017 - 2 B 20.17 (https://dejure.org/2017,52023)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Äußerungen des Dienstherrn über einen Richter in einem Schreiben zur Unterrichtung als verwaltungsintern i.R.d. Disziplinarverfahrens; Beweiswürdigung einer Tatsacheninstanz hinsichtlich Verfahrensfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 108 Abs. 1 S. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Äußerungen des Dienstherrn über einen Richter in einem Schreiben zur Unterrichtung als verwaltungsintern i.R.d. Disziplinarverfahrens; Beweiswürdigung einer Tatsacheninstanz hinsichtlich Verfahrensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14

    Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2017 - 2 B 20.17
    Derartige Mängel liegen insbesondere vor, wenn das angegriffene Urteil von einem falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, also etwa entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder auf einer aktenwidrigen Tatsachengrundlage basiert (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 7 und vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 82 Rn. 53 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.02.2012 - 9 B 77.11

    Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; Aktenwidrigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2017 - 2 B 20.17
    Derartige Mängel liegen insbesondere vor, wenn das angegriffene Urteil von einem falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, also etwa entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder auf einer aktenwidrigen Tatsachengrundlage basiert (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 7 und vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 82 Rn. 53 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2017 - 2 B 20.17
    In solchen Fällen fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts, auch wenn die darauf basierende rechtliche Würdigung als solche nicht zu beanstanden ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 und vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ; Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 2 B 110.15 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 48 Rn. 8).
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2017 - 2 B 20.17
    In solchen Fällen fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts, auch wenn die darauf basierende rechtliche Würdigung als solche nicht zu beanstanden ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 und vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ; Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 2 B 110.15 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 48 Rn. 8).
  • BVerwG, 20.12.2016 - 2 B 110.15

    Geltendmachung von Verfahrensfehlern in Form einer Verletzung des

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2017 - 2 B 20.17
    In solchen Fällen fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts, auch wenn die darauf basierende rechtliche Würdigung als solche nicht zu beanstanden ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 und vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ; Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 2 B 110.15 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 48 Rn. 8).
  • OVG Saarland, 29.03.2007 - 1 Q 46/06

    Widerruf ehrverletzender Äußerungen

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2017 - 2 B 20.17
    Das folgt zunächst daraus, dass sich das Oberverwaltungsgericht auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29. März 2007 - 1 Q 46/06 - (NVwZ-RR 2007, 544) stützt, in dem ebenfalls die Auffassung vertreten wird, dass Äußerungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung in einem gesetzlich geregelten Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren stehen, nicht mit Ehrenschutzklagen abgewehrt werden können, solange es sich dabei nicht um Schmähkritik handelt.
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