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   BVerwG, 23.02.1962 - VII C 138.61   

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BVerwG, 23.02.1962 - VII C 138.61 (https://dejure.org/1962,113)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1962 - VII C 138.61 (https://dejure.org/1962,113)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1962 - VII C 138.61 (https://dejure.org/1962,113)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei der Beurteilung der Bindungswirkung gemäß § 4 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) im Falle der Entziehung einer Fahrerlaubnis - Bindung der Verwaltungsbehörde an Urteil eines Strafrichters bei der Beurteilung der Eignung zum Führen von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 39
  • NJW 1962, 1265
  • MDR 1962, 680
  • DVBl 1962, 375
  • DÖV 1962, 389
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 08.05.1958 - I C 181.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1962 - VII C 138.61
    Für einzelne Sachgebiete haben mehrere Senate des Bundesverwaltungsgerichts sich für die Berücksichtigung neuer, dem Kläger günstiger Tatsachen und Rechtsänderungen unter bestimmten Voraussetzungen ausgesprochen (vgl. BVerwGE 4, 161; 5, 351; 6, 321; 9, 191).
  • BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Teilung der Wohnung zwecks

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1962 - VII C 138.61
    Der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Beschluß vom 19. November 1953 (BVerwGE 1, 35 [BVerwG 19.11.1953 - I B 95.53]) auf den Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsakts abgestellt.
  • BVerwG, 09.01.1957 - I B 161.55

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1962 - VII C 138.61
    Für die Beurteilung dieser Frage ist es maßgebend, ob die Zuwiderhandlungen das Vertrauen in die Verläßlichkeit des Klägers ernstlich erschüttern und die Annahme rechtfertigen, daß er durch sein künftiges Verhalten entweder den öffentlichen Verkehr gefährden oder aber die Fahrererlaubnis mißbrauchen wird (vgl. Beschluß vom 9. Januar 1957 - BVerwG I B 161.55 -).
  • BVerwG, 02.10.1959 - IV C 117.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1962 - VII C 138.61
    Für einzelne Sachgebiete haben mehrere Senate des Bundesverwaltungsgerichts sich für die Berücksichtigung neuer, dem Kläger günstiger Tatsachen und Rechtsänderungen unter bestimmten Voraussetzungen ausgesprochen (vgl. BVerwGE 4, 161; 5, 351; 6, 321; 9, 191).
  • BVerwG, 14.11.1957 - I C 168.56

    Abbruchverfügung bei Änderung der Bauklasseneinteilung

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1962 - VII C 138.61
    Für einzelne Sachgebiete haben mehrere Senate des Bundesverwaltungsgerichts sich für die Berücksichtigung neuer, dem Kläger günstiger Tatsachen und Rechtsänderungen unter bestimmten Voraussetzungen ausgesprochen (vgl. BVerwGE 4, 161; 5, 351; 6, 321; 9, 191).
  • BVerwG, 13.01.1961 - VII C 233.59

    Sonstige Straftaten und charakterliche Fahreignung

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1962 - VII C 138.61
    Es steht in der Rechtsprechung des Senats auch fest, daß Straftaten anderer Art außerhalb des Verkehrsrechts für die Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit des Täters und seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit herangezogen werden können (vgl. Urteil vom 13. Januar 1961 - BVerwG VII C 233.59 - BVerwGE 11, 334 -).
  • BVerwG, 12.01.1962 - VII C 12.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1962 - VII C 138.61
    Das Berufungsgericht hat bei seiner Entscheidung noch nicht das Urteil des Senats vom 12. Januar 1962 - BVerwG VII C 12.61 - berücksichtigen können, in dem ausgeführt ist, daß bei charakterlicher Unzuverlässigkeit nur eine gänzliche Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht kommt.
  • BVerwG, 20.10.1955 - I C 156.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1962 - VII C 138.61
    Selbst wiederholte geringfügige Verstoße gegen die Verkehrsvorschriften können die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits rechtfertigen (BVerwGE 2, 259 [BVerwG 20.10.1955 - BVerwG I C 156.53]).
  • BVerwG, 16.11.1956 - IV C 299.55
    Auszug aus BVerwG, 23.02.1962 - VII C 138.61
    Für einzelne Sachgebiete haben mehrere Senate des Bundesverwaltungsgerichts sich für die Berücksichtigung neuer, dem Kläger günstiger Tatsachen und Rechtsänderungen unter bestimmten Voraussetzungen ausgesprochen (vgl. BVerwGE 4, 161; 5, 351; 6, 321; 9, 191).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Mit dieser Vorschrift soll die sowohl dem Strafrichter (durch § 69 StGB) als auch der Verwaltungsbehörde (durch § 4 Abs. 1 StVG) eingeräumte Befugnis, bei fehlender Kraftfahreignung die Fahrerlaubnis zu entziehen, so aufeinander abgestimmt werden, daß erstens überflüssige und aufwendige Doppelprüfungen unterbleiben und daß zweitens die Gefahr widersprechender Entscheidungen ausgeschaltet wird (vgl. BVerwGE 2, 264; 14, 39 [BVerwG 23.02.1962 - VII C 49/60]; 17, 347 [BVerwG 20.12.1963 - VII C 103/62]; vgl. ferner BT-Drucks. 1. Wahlp. Nr. 2674 S. 8 f., 24 zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Unfällen im Straßenverkehr).
  • BVerwG, 20.12.1963 - VII C 30.63

    Rechtsmittel

    Diese Vorschrift hat dem Strafrichter, welcher bereits wegen der Verhängung der Strafe notwendigerweise mit dem Delikt befaßt ist, den Vorrang eingeräumt (vgl. die Entscheidung des Senats vom 23. Februar 1962 - BVerwG VII C 138.61 -, BVerwGE 14, 39).
  • BVerwG, 09.11.1970 - VII B 101.70

    Berücksichtigung eines von der Verhängung einer Sperrfrist absehenden

    Die vom Kläger gerügte Abweichung des Berufungsurteils von den Urteilen des Senats vom 23. Februar 1962 - BVerwG VII C 138.61 - (BVerwGE 14, 39) und vom 17. April 1964 - BVerwG VII C 31.62 - (Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 17) ist nicht gegeben.

    Liegt aber der Verwaltungsbehörde ein wesentlich umfangreicherer Sachverhalt vor als ihn der Strafrichter bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat, so wird dadurch eine andere Entscheidung der Verwaltungsbehörde über die Frage der Eignung durch § 4 Abs. 3 StVG nicht ausgeschlossen (BVerwGE 14, 39).

  • BVerwG, 27.12.1967 - VII B 151.67

    Berücksichtigung eines nach Abschluss des verwaltungsbehördlichen Verfahrens

    Die von der Klägerin gerügte Abweichung des Berufungsurteils von der Entscheidung des Senats in BVerwGE 14, 39 liegt nicht vor, weil der dieser Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt im vorliegenden Falle nicht gegeben ist.

    Das Urteil des Berufungsgerichts steht auch, soweit es sich auf die Prüfung der Eignung der Klägerin erstreckt, mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Einklang (BVerwGE 2, 259; 14, 39) [BVerwG 23.02.1962 - VII C 49/60].

  • BVerwG, 19.11.1964 - VIII C 39.64

    Bestimmung von Bundesbehörden durch Landesrecht als Klagegegner in Anfechtungs-

    Auf Grund gleicher Erwägungen ist im Urteil BVerwGE 14, 42 [BVerwG 23.02.1962 - VII C 138/61] dargelegt worden, der Dienstherr eines Beamten sei durch das Straftilgungsgesetz nicht gehindert, dienstrechtliche Folgerungen daraus zu ziehen, daß ein Beamter, der bei seiner Ernennung eine Vorstrafe verschwiegen hatte, diese Vorstrafe später freiwillig offenbart hat, als sie im Strafregister getilgt war.
  • BVerwG, 13.03.1964 - VII B 85.62

    Rechtsmittel

    Für die Tragweite des § 4 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) - StVG - hat der Senat die Frage in seiner Entscheidung vom 23. Februar 1962 - BVerwG VII C 138.61 - (BVerwGE 14, 39) bejaht.
  • BVerwG, 08.02.1963 - VII B 109.61

    Voraussetzungen für die Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen -

    In der Rechtsprechung des Senats steht fest, daß die Verwaltungsbehörde an die Entscheidung des Strafrichters nur gebunden ist, soweit dieser den Sachverhalt in der gleichen Weise umfassend geprüft hat, wie es der Verwaltungsbehörde bei der Frage, ob eine Fahrerlaubnis zu entziehen ist, obliegt (vgl. BVerwGE 14, 39).
  • BVerwG, 26.01.1965 - VII B 164.64

    Rechtsmittel

    Schließlich ist auch der Hinweis auf dasUrteil vom 23. Februar 1962 - BVerwG VII C 138.61 - (BVerwGE 14, 39) nicht geeignet, die Zulassung der Revision zu begründen.
  • BVerwG, 27.10.1967 - VII B 43.67

    Rechtmäßigkeit des Entzugs einer Fahrerlaubnis - Vorliegen einer Ungeeignetheit

    Der Senat hat vielmehr bereits in dem Urteil vom 23. Februar 1962 - BVerwG VII C 138.61 - (BVerwGE 14, 39) ausgesprochen, daß für die Beurteilung der Bindungswirkung bei der Entscheidung über die Anfechtungsklage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis neue, dem Kläger günstige Tatsachen zu berücksichtigen sind.
  • BVerwG, 26.06.1970 - VII B 36.68

    Rechtsmittel

    Daß der Beklagte dabei auch die Verletzung seiner Halterpflichten berücksichtigt hat, entspricht der Rechtsprechung des Senats, wonach die Beurteilung der Frage, ob der Inhaber einer Fahrerlaubnis noch weiterhin zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, eine Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit und seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit voraussetzt (BVerwGE 11, 276; 13, 288 [BVerwG 12.01.1962 - VII C 12/61]; 14, 39 [BVerwG 23.02.1962 - VII C 49/60]; 17, 347 [BVerwG 20.12.1963 - VII C 103/62]; Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG VII C 173.66 -).
  • BVerwG, 24.03.1964 - VII B 143.63

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach wiederholten Straftaten - Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.12.1974 - VII CB 13.74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Nichtzulassung der

  • BGH, 05.02.1968 - III ZR 162/66

    Schadensersatz wegen angeblicher schuldhafter Amtspflichtverletzungen - Versagung

  • BVerwG, 17.04.1964 - VII C 31.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.09.1970 - VII CB 65.70

    Verletzung von Halterpflichten - Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage bei

  • BVerwG, 03.01.1969 - VII B 132.68

    Fahrrad und Alkohol

  • BVerwG, 12.05.1966 - VII B 17.66

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.03.1963 - VII B 124.61

    Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes -

  • BVerwG, 26.06.1970 - VII B 20.68

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Verstöße gegen die Halterpflichten -

  • BVerwG, 23.02.1970 - VII B 9.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 16.12.1968 - IV B 208.68

    Genehmigung zur Errichtung einer Garage auf der Nachbargrenze - Berücksichtigung

  • BVerwG, 07.11.1967 - VII B 84.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 16.10.1967 - VII B 53.67
  • BVerwG, 29.01.1965 - VII C 111.63

    Heranziehung der Vorstrafen bei der Beurteilung einer Fahrtauglichkeit -

  • BVerwG, 04.10.1968 - VII B 22.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher

  • BVerwG, 27.12.1967 - VII B 162.67

    Schlussfolgerungen bei der Gewährung von Strafaussetzung auf ein ordnungsgemäßes

  • BVerwG, 08.03.1963 - VII B 105.62

    Rechtsmittel

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