Rechtsprechung
BVerwG, 23.02.1990 - 7 B 27.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Anwendung einer günstigeren Bestehensregel - Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Bestehens eines Zulassungsgrunds - Änderung der Prüfungsvorschriften während des Referendariats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 14.11.1989 - 7 B 20.89
- BVerwG, 23.02.1990 - 7 B 27.90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85
Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im nordrhein-westfälischen Gesetz über …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1990 - 7 B 27.90
Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache läßt sich auch nicht aus einer Abweichung des Berufungsurteils von dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1988 - 1 BvL 5, 6/85 - (BVerfGE 79, 212) herleiten, denn eine Abweichung ist offensichtlich nicht gegeben.Zu der Rechtsprechung, daß der Grundsatz der Chancengleichheit im Prüfungsrecht über das Willkürverbot hinausreicht, also nicht nur evident unsachliche Ungleichbehandlungen verbietet (vgl. hierzu auch BVerfGE 37, 342 [BVerfG 25.06.1974 - 1 BvL 11/73]; 79, 212 ), hat sich das Berufungsgericht nicht in Widerspruch gesetzt.
Soweit die Beschwerde auf den bereits erwähnten Vorlagebeschluß des beschließenden Senats vom 26. August 1988 hinweist, vermag dies die Divergenzrüge schon deshalb nicht zu begründen, weil dieser Beschluß nach Ergehen der schon zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1988 (BVerfGE 79, 212) aufgehoben worden ist (Beschluß vom 29. März 1989 - BVerwG 7 C 76.87 -).
- BVerwG, 26.08.1988 - 7 C 76.87
Erste juristische Staatsprüfung - Grundsatz der Chancengleichheit - …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1990 - 7 B 27.90
Der vom Bundesverwaltungsgericht in dem Vorlagebeschluß vom 26. August 1988 - BVerwG 7 C 76.87 - vertretenen Auffassung hinsichtlich der Vermeidbarkeit einer unterschiedlichen Behandlung verschiedener Prüflingsgruppen hat sich das Bundesverfassungsgericht nicht angeschlossen.Soweit die Beschwerde auf den bereits erwähnten Vorlagebeschluß des beschließenden Senats vom 26. August 1988 hinweist, vermag dies die Divergenzrüge schon deshalb nicht zu begründen, weil dieser Beschluß nach Ergehen der schon zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1988 (BVerfGE 79, 212) aufgehoben worden ist (Beschluß vom 29. März 1989 - BVerwG 7 C 76.87 -).
- BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 11/73
Teilverfassungswidrigkeit der nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes
Auszug aus BVerwG, 23.02.1990 - 7 B 27.90
Zu der Rechtsprechung, daß der Grundsatz der Chancengleichheit im Prüfungsrecht über das Willkürverbot hinausreicht, also nicht nur evident unsachliche Ungleichbehandlungen verbietet (vgl. hierzu auch BVerfGE 37, 342 [BVerfG 25.06.1974 - 1 BvL 11/73]; 79, 212 ), hat sich das Berufungsgericht nicht in Widerspruch gesetzt. - OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1990 - 1 B 2/90
Neue Streitwerttabelle für öffentlich-rechtliche Baustreitigkeiten
Auszug aus BVerwG, 23.02.1990 - 7 B 27.90
(Zur Streitwertpraxis des Senats vgl. NVwZ 1989, 1042 , Stichwort: "Prüfungsrecht, zweite juristische Staatsprüfung").