Rechtsprechung
BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 73.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Feststellungsklage - Wehrpflichtiger - Wehrdienst - Einberufungsbescheid - Dienstantrittsanordnung - Wehrersatzbehörde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 06.10.1978 - VII 176/77
- BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 73.78
Papierfundstellen
- BVerwGE 60, 106
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 84.70
Annahme eines gestaltenden, das Wehrdienstverhältnis begründenden …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 73.78
Tritt ein Wehrpflichtiger den Wehrdienst zu dem im Einberufungsbescheid bestimmten Gestellungszeitpunkt nicht an, so wird dadurch allein (auch) das im Einberufungsbescheid enthaltene Gestellungsgebot nicht gegenstandslos; der Wehrpflichtige bleibt als Soldat grundsätzlich verpflichtet, den Wehrdienst bei der im Einberufungsbescheid genannten Truppe anzutreten, ohne daß es einer neuen Dienstantrittsanordnung bedarf (teilweise Änderung der Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerwGE 31, 324; 32, 243 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]; 39, 319 [BVerwG 16.02.1972 - V C 6/71]; Urteile vom 22. Juni 1977 - BVerwG 8 C 16.76 - und vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 13.77 -).Nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteile vom 27. Februar 1969 - BVerwG 8 C 88.68 [BVerwGE 31, 324 = Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 5] und vom 26. Juni 1969 - BVerwG 8 C 36.69 - [BVerwGE 32, 243 = Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 38]; BVerwGE 39, 319) hat der Einberufungsbescheid eine doppelte rechtliche Wirkung.
Das gilt jedoch nicht uneingeschränkt auch für die in den genannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (für eine nach nicht befolgter Einberufung ergangene Dienstantrittsanordnung vgl. BVerwGE 47, 169) außerdem vertretene Ansicht, hinsichtlich seines befehlenden Teils erledige sich der Einberufungsbescheid mit dem fruchtlosen Ablauf des in ihm festgesetzten Gestellungszeitpunkts; zur nachträglichen Aufnahme der Dienstleistung sei daher eine erneute Festsetzung von Ort und Zeit des Dienstantritts "regelmäßig erforderlich" (BVerwGE 39, 319 [322]).
- BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69
Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 73.78
Tritt ein Wehrpflichtiger den Wehrdienst zu dem im Einberufungsbescheid bestimmten Gestellungszeitpunkt nicht an, so wird dadurch allein (auch) das im Einberufungsbescheid enthaltene Gestellungsgebot nicht gegenstandslos; der Wehrpflichtige bleibt als Soldat grundsätzlich verpflichtet, den Wehrdienst bei der im Einberufungsbescheid genannten Truppe anzutreten, ohne daß es einer neuen Dienstantrittsanordnung bedarf (teilweise Änderung der Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerwGE 31, 324; 32, 243 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]; 39, 319 [BVerwG 16.02.1972 - V C 6/71]; Urteile vom 22. Juni 1977 - BVerwG 8 C 16.76 - und vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 13.77 -).Nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteile vom 27. Februar 1969 - BVerwG 8 C 88.68 [BVerwGE 31, 324 = Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 5] und vom 26. Juni 1969 - BVerwG 8 C 36.69 - [BVerwGE 32, 243 = Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 38]; BVerwGE 39, 319) hat der Einberufungsbescheid eine doppelte rechtliche Wirkung.
- BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
Auszug aus BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 73.78
Tritt ein Wehrpflichtiger den Wehrdienst zu dem im Einberufungsbescheid bestimmten Gestellungszeitpunkt nicht an, so wird dadurch allein (auch) das im Einberufungsbescheid enthaltene Gestellungsgebot nicht gegenstandslos; der Wehrpflichtige bleibt als Soldat grundsätzlich verpflichtet, den Wehrdienst bei der im Einberufungsbescheid genannten Truppe anzutreten, ohne daß es einer neuen Dienstantrittsanordnung bedarf (teilweise Änderung der Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerwGE 31, 324; 32, 243 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]; 39, 319 [BVerwG 16.02.1972 - V C 6/71]; Urteile vom 22. Juni 1977 - BVerwG 8 C 16.76 - und vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 13.77 -).Nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteile vom 27. Februar 1969 - BVerwG 8 C 88.68 [BVerwGE 31, 324 = Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 5] und vom 26. Juni 1969 - BVerwG 8 C 36.69 - [BVerwGE 32, 243 = Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 38]; BVerwGE 39, 319) hat der Einberufungsbescheid eine doppelte rechtliche Wirkung.
- BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 73.78
Tritt ein Wehrpflichtiger den Wehrdienst zu dem im Einberufungsbescheid bestimmten Gestellungszeitpunkt nicht an, so wird dadurch allein (auch) das im Einberufungsbescheid enthaltene Gestellungsgebot nicht gegenstandslos; der Wehrpflichtige bleibt als Soldat grundsätzlich verpflichtet, den Wehrdienst bei der im Einberufungsbescheid genannten Truppe anzutreten, ohne daß es einer neuen Dienstantrittsanordnung bedarf (teilweise Änderung der Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerwGE 31, 324; 32, 243 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]; 39, 319 [BVerwG 16.02.1972 - V C 6/71]; Urteile vom 22. Juni 1977 - BVerwG 8 C 16.76 - und vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 13.77 -). - BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 102.73
Anfechtung einer Diensteintrittsanordnung - Erledigung einer …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 73.78
Das gilt jedoch nicht uneingeschränkt auch für die in den genannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (für eine nach nicht befolgter Einberufung ergangene Dienstantrittsanordnung vgl. BVerwGE 47, 169) außerdem vertretene Ansicht, hinsichtlich seines befehlenden Teils erledige sich der Einberufungsbescheid mit dem fruchtlosen Ablauf des in ihm festgesetzten Gestellungszeitpunkts; zur nachträglichen Aufnahme der Dienstleistung sei daher eine erneute Festsetzung von Ort und Zeit des Dienstantritts "regelmäßig erforderlich" (BVerwGE 39, 319 [322]). - BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 167.69
Nachträgliche Anpassung der Anträge an die Prozesslage - Berlin-Vorbehalt der …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 73.78
Daß die Strafgerichte an die vom Kläger im verwaltungsgerichtlichen Verfahren begehrte Entscheidung nicht gebunden wären, spielt keine Rolle (vgl. Urteil vom 27. Juni 1973 - BVerwG 8 C 167.69 -). - BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 63.66
Ist ein ehebrechender Offizier für die Bundeswehr tragbar?
Auszug aus BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 73.78
Tritt ein Wehrpflichtiger den Wehrdienst zu dem im Einberufungsbescheid bestimmten Gestellungszeitpunkt nicht an, so wird dadurch allein (auch) das im Einberufungsbescheid enthaltene Gestellungsgebot nicht gegenstandslos; der Wehrpflichtige bleibt als Soldat grundsätzlich verpflichtet, den Wehrdienst bei der im Einberufungsbescheid genannten Truppe anzutreten, ohne daß es einer neuen Dienstantrittsanordnung bedarf (teilweise Änderung der Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerwGE 31, 324; 32, 243 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]; 39, 319 [BVerwG 16.02.1972 - V C 6/71]; Urteile vom 22. Juni 1977 - BVerwG 8 C 16.76 - und vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 13.77 -). - BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 16.76
Zurückstellung vom Wehrdienst
Auszug aus BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 73.78
Tritt ein Wehrpflichtiger den Wehrdienst zu dem im Einberufungsbescheid bestimmten Gestellungszeitpunkt nicht an, so wird dadurch allein (auch) das im Einberufungsbescheid enthaltene Gestellungsgebot nicht gegenstandslos; der Wehrpflichtige bleibt als Soldat grundsätzlich verpflichtet, den Wehrdienst bei der im Einberufungsbescheid genannten Truppe anzutreten, ohne daß es einer neuen Dienstantrittsanordnung bedarf (teilweise Änderung der Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerwGE 31, 324; 32, 243 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]; 39, 319 [BVerwG 16.02.1972 - V C 6/71]; Urteile vom 22. Juni 1977 - BVerwG 8 C 16.76 - und vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 13.77 -). - BVerwG, 25.10.1978 - 8 C 13.77
Aussetzung der Vollziehung einer Einberufungsanordnung - Erledigung einer …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 73.78
Tritt ein Wehrpflichtiger den Wehrdienst zu dem im Einberufungsbescheid bestimmten Gestellungszeitpunkt nicht an, so wird dadurch allein (auch) das im Einberufungsbescheid enthaltene Gestellungsgebot nicht gegenstandslos; der Wehrpflichtige bleibt als Soldat grundsätzlich verpflichtet, den Wehrdienst bei der im Einberufungsbescheid genannten Truppe anzutreten, ohne daß es einer neuen Dienstantrittsanordnung bedarf (teilweise Änderung der Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerwGE 31, 324; 32, 243 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]; 39, 319 [BVerwG 16.02.1972 - V C 6/71]; Urteile vom 22. Juni 1977 - BVerwG 8 C 16.76 - und vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 13.77 -). - BVerwG, 26.07.1974 - VIII C 31.74
Pflichtwidriges Entziehen von der Dienstpflicht - Möglichkeit eines Erlöschens …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 73.78
Auf diese Frage kam es hingegen in dem dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juli 1974 - BVerwG 8 C 31.74 - zugrunde liegenden Fall ausschlaggebend an, in dem ein zunächst säumiger Wehrpflichtiger nach Ablauf der im Einberufungsbescheid vorgesehenen Dienstzeit den Wehrdienst angetreten hatte, ohne daß eine neuerliche Dienstantrittsanordnung des Kreiswehrersatzamts ergangen war.
- OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 8 ME 49/12
Unzumutbarkeit zum Abwarten des Verwaltungsaktes oder des Verwaltungshandelns als …
Nur unter diesen Voraussetzungen verdichten sich abstrakte Handlungsmöglichkeiten einer Verwaltungsbehörde gegenüber den generell Rechtsunterworfenen aber zu einem überhaupt feststellungsfähigen Rechtsverhältnis und vermögen die konkrete Gefahr der Klärung verwaltungsrechtlicher Zweifelsfragen "auf der Anklagebank" und die damit verbundene Notwendigkeit der Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes zu begründen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.4.1980 - 8 C 73.78 -, BVerwGE 60, 106, 107;… Urt. v. 13.1.1969, a.a.O.). - BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84
Verwaltungsverfahren - Fehler - Folgen - Wehrpflicht - Einberufung - …
Als gestaltender Verwaltungsakt, der unabhängig von einer Mitwirkung (Dienstantritt) des Wehrpflichtigen zu dem festgesetzten Zeitpunkt des Diensteintritts (Gestellungszeitpunkt) das Wehrdienstverhältnis gemäß § 21 Abs. 1 WPflG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 2 SG begründet (vgl. u.a. Urteil vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 73.78 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 28 S. 15 m.weit.Nachw.), kann der Einberufungsbescheid ohne Festsetzung des für den Beginn des Wehrdienstverhältnisses maßgebenden Gestellungszeitpunktes nicht ordnungsgemäß erlassen werden.Daß er als zugleich befehlender Verwaltungsakt, durch die vorgeschriebene Bekanntgabe von Zeit und Ort des Diensteintritts, namentlich der Truppe, bei der der Wehrdienst anzutreten ist, das Gestellungsgebot an den Wehrpflichtigen konkretisieren muß (vgl. Urteil vom 23. April 1980, a.a.O. S. 16), bedarf keiner Darlegung.
- BVerwG, 18.04.2007 - 6 C 25.06
Zivildienst, Wehrdienst, Einberufung, Diensteintritt, Dienstantritt, …
Andererseits ist er befehlender Verwaltungsakt, soweit er durch die in § 21 Abs. 1 Satz 2 des Wehrpflichtgesetzes - WPflG - vorgeschriebene Bekanntgabe von Ort und Zeit des Diensteintritts das in § 21 Abs. 2 WPflG enthaltene Gebot an den Wehrpflichtigen konkretisiert, sich entsprechend dem Einberufungsbescheid zum Wehrdienst in der Bundeswehr zu stellen (Urteile vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 73.78 - BVerwGE 60, 106 und vom 9. März 1990 - BVerwG 8 C 24.88 - BVerwGE 85, 63 ).
- BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 15.87
Zivildienstausnahme - Wehrdienstverhältnis - Umwandlung - Entlassung
Im vorliegenden Fall war durch den bestandskräftig gewordenen Einberufungsbescheid zu dem darin festgesetzten Gestellungszeitpunkt (2. Januar 1986) ein Wehrdienstverhältnis des Klägers wirksam begründet worden (vgl. u.a. Urteil vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 73.78 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 28 S. 15 m.weit.Nachw.).Die Beurlaubung des Klägers änderte daran nichts (vgl. Urteil vom 23. April 1980, a.a.O. S. 16 f.).
- BVerwG, 27.01.1984 - 8 C 28.82
Gesicherte Dienstantrittsanordnung - Vereitelung der Zustellung - Wehrpflichtiger …
Im Hinblick auf das gegen ihn eingeleitete strafrechtliche Ermittlungsverfahren hat der Kläger ein berechtigtes Interesse an der erbetenen Feststellung (vgl. Urteil vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 73.78 - BVerwGE 60, 106 [107]).Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 73.78 - (…a.a.O. S. 109 ff. unter Hinweis auf den Beschluß vom 26. Juli 1974 - BVerwG VIII C 31.74 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 16 S. 36 f.) ausgeführt, daß die durch den Einberufungsbescheid begründete Gestellungspflicht des Wehrpflichtigen vorbehaltlich einer ändernden Dienstantrittsanordnung während des Bestehens des Wehrdienstverhältnisses ungeachtet dessen gilt, ob die im Einberufungsbescheid für den Wehrdienst vorgesehene Zeit bereits verstrichen ist.
- BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 24.88
Wehrpflicht - Zurückstellungsgrund - Einberufungsbescheid - …
Er ist befehlender Verwaltungsakt, soweit er durch die in § 21 Abs. 1 Satz 2 WPflG vorgeschriebene Bekanntgabe von Ort und Zeit des Diensteintritts sowie der Truppe das in § 21 Abs. 2 WPflG enthaltene Gebot an den Wehrpflichtigen konkretisiert, sich zum Wehrdienst in der Bundeswehr zu stellen, überdies ist er gestaltender Verwaltungsakt, soweit er nach § 2 SG kraft Gesetzes zu dem für den Diensteintritt bestimmten Zeitpunkt das Wehrdienstverhältnis begründet (vgl. etwa Urteil vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 73.78 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 28 S. 15 m.weit.Nachw.). - BVerwG, 19.02.1981 - 8 C 37.80
Einberufung zum Wehrdienst - Zurückstellung vom Wehrdienst - Vornahme einer …
Eine Dienstantrittsanordnung ist demgegenüber dadurch gekennzeichnet, daß sie, auf dieser gestaltenden Wirkung des Einberufungsbescheides aufbauend, lediglich Ort und Zeit des Dienstantritts neu fortsetzt (vgl. auch das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 73.78 -, Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 28). - BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 65.79
Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Rechtsverletzung …
Das bedeutet, daß der Einberufungsbescheid in seinem das Wehrdienstverhältnis begründenden gestaltenden Teil unberührt blieb und lediglich in seinem befehlenden Teil - Gestellungsgebot - betroffen wurde (vgl. z.B. BVerwGE 31, 324; 32, 243 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]; Urteil vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 13.77 - vgl. aber auch das z.T. rechtsprechungsändernde, zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 73.78 -). - BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 82.82
Wehrpflicht - Einberufung - Wehrpflichtiger - Tauglichkeitsüberprüfung - Bescheid …
Überdies ist er befehlender Verwaltungsakt, soweit er das Gebot an den Wehrpflichtigen enthält, sich entsprechend der Bekanntgabe von Zeit und Ort des Dienstantritts sowie der Truppe zum Wehrdienst zu stellen (vgl. Urteil vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 73.78 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 28 S. 15 m. weit. Nachw.). - BVerwG, 19.10.1984 - 8 C 125.82
Gerichtliche Aufklärungspflicht - Beteiligter - Verwertung eigener Angaben - …
Im Hinblick auf das gegen ihn eingeleitete Strafverfahren hat der Kläger ein berechtigtes Interesse an der erbetenen Feststellung (vgl. Urteile vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 73.78 - BVerwGE 60, 106 [107] und vom 27. Januar 1984 - BVerwG 8 C 28.82 - amtl. Umdruck S. 4). - BVerwG, 09.09.1981 - 8 B 191.81
Anfechtung der Einberufung zum Grundwehrdienst - Vergehen der Fahnenflucht - …
- BVerwG, 11.12.1990 - 2 WD 39.90
Dienstvergehen eines Soldaten durch wissentliches Fernbleiben von einer Wehrübung …
- VG Oldenburg, 22.12.2009 - 7 A 3292/08
Bezeichnung; Braten; Bratenstück; Feststellungsklage; Filet; ganzes Stück; …