Rechtsprechung
BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 95.10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer erneuten Anhörung i.R.d. Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 130a
Voraussetzungen einer erneuten Anhörung i.R.d. Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 2 S 1434/09
- BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 95.10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 95.10
Ein Anspruch darauf, dass das angerufene Gericht, das verfassungsrechtlich verpflichtet ist, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss zu bringen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1 ), trotz Entscheidungsreife eines Verfahrens vorübergehend nicht entscheidet, steht den Beteiligten nur nach Maßgabe des jeweiligen Verfahrensrechts zu. - BVerfG, 14.12.2010 - 1 BvR 404/10
Überlange Verfahrensdauer in sozialgerichtlicher Berufungsinstanz verletzt …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 95.10
Dass die Kläger mehr als drei Jahre nach Klageerhebung auf einer unverzüglichen Entscheidung des Berufungsgerichts bestanden haben, ist im Übrigen ohne Weiteres nachvollziehbar und ihr durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistetes Recht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 - juris Rn. 11). - BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03
Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 95.10
Ob das Gericht den ihm eröffneten Weg der Entscheidung im Beschlussverfahren beschreitet, steht in seinem Ermessen, das grundsätzlich nur auf sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzungen überprüfbar ist (stRspr; vgl. Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ).
- BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92
Feststellungsinteresse zur Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage
Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 95.10
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebietet es der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, die Verfahrensbeteiligten durch eine erneute Anhörung von der fortbestehenden Absicht des Gerichts in Kenntnis zu setzen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn nach der entsprechenden Ankündigung ein erheblicher Beweisantrag gestellt wurde (vgl. etwa Urteile vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32 und vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10 S. 3 …und Beschluss vom 2. März 2010 - BVerwG 6 B 72.09 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 80 Rn. 7). - BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81
Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung
Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 95.10
Aus dem Umstand, dass ein bei Erhebung der Anfechtungsklage rechtswidriger Abgabenbescheid nicht der gerichtlichen Aufhebung unterliegt, wenn er aufgrund des nachträglichen Erlasses einer ordnungsgemäßen Satzungsgrundlage im Zeitpunkt der abschließenden mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz rechtmäßig ist (vgl. Urteil vom 25. November 1981 - BVerwG 8 C 14.81 - BVerwGE 64, 218 ), folgt nicht, dass das angerufene Gericht auf Wunsch der Beklagten zuwarten musste, um ihr Gelegenheit zu geben, die rechtswidrig erlassenen Verwaltungsakte zu heilen. - BVerwG, 02.03.2010 - 6 B 72.09
Anhörung, Beweisantrag, vereinfachtes Berufungsverfahren, rechtliches Gehör.
Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 95.10
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebietet es der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, die Verfahrensbeteiligten durch eine erneute Anhörung von der fortbestehenden Absicht des Gerichts in Kenntnis zu setzen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn nach der entsprechenden Ankündigung ein erheblicher Beweisantrag gestellt wurde (vgl. etwa Urteile vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32 und vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10 S. 3 und Beschluss vom 2. März 2010 - BVerwG 6 B 72.09 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 80 Rn. 7). - BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83
Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 95.10
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebietet es der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, die Verfahrensbeteiligten durch eine erneute Anhörung von der fortbestehenden Absicht des Gerichts in Kenntnis zu setzen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn nach der entsprechenden Ankündigung ein erheblicher Beweisantrag gestellt wurde (vgl. etwa Urteile vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32 und vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10 S. 3 …und Beschluss vom 2. März 2010 - BVerwG 6 B 72.09 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 80 Rn. 7). - BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 90.89
Wesentliche Änderzung der Prozeßlage nach einer ersten Anhörungsmitteilung
Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 95.10
Einer erneuten Anhörungsmitteilung bedarf es daneben dann, wenn sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach einer Anhörungsmitteilung in anderer Hinsicht wesentlich ändert, etwa dadurch, dass ein Prozessbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert (vgl. Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 90.89 - Buchholz 312 EntlG Nr. 60 S. 18). - BVerfG, 15.06.1994 - 1 BvR 1194/93
Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 95.10
Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG sichert, wie sich schon aus dem Wortlaut dieser Verfassungsnorm ergibt, nur die Anhörung des Rechtsträgers selbst und die Berücksichtigung seines eigenen Vorbringens; er vermittelt dagegen keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Anhörung Dritter oder darauf, eine angebliche Gehörsverletzung eines anderen Prozessbeteiligten rügen zu können (vgl. zur Anhörung Dritter BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 1994 - 1 BvR 1194/93 - NVwZ 1995, 157).