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   BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1075.04   

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https://dejure.org/2006,14496
BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2006,14496)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.2006 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2006,14496)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 2006 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2006,14496)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht

    Ausschluss der aufschiebenden Wirkung; Klage; Planfeststellungsbeschluss; vorläufiger Rechtsschutz, Interessenabwägung; wasserrechtliche Erlaubnis

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Gegenvorstellung gegen eine mit den ordentlichen Rechtsbehelfen nicht anfechtbare Entscheidung nach Einführung des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge; § 152a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) als abschließende Regelung; Sinn und Zweck einer ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1075.04
    1 1. Ob die Gegenvorstellung gegen eine mit den ordentlichen Rechtsbehelfen nicht anfechtbare Entscheidung nach Einführung des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) überhaupt noch statthaft ist, ist fraglich (verneinend unter Hinweis auf BVerfGE 107, 395 z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2005 BVerwG 8 BN 1.05 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1075.04
    Mit Blick auf die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde kann die Rüge der Verletzung von Verfahrensgrundsätzen, so auch der Gewährleistung aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, nicht mehr im Verfahren der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden, wenn nicht zuvor alle Mittel des Prozessrechts genutzt wurden, um diesen Verstoß zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. November 2004 1 BvR 684/98 BVerfGE 112, 50 und vom 24. Oktober 1996 2 BvR 1851/94 u.a. BVerfGE 95, 96 ).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1075.04
    Mit Blick auf die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde kann die Rüge der Verletzung von Verfahrensgrundsätzen, so auch der Gewährleistung aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, nicht mehr im Verfahren der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden, wenn nicht zuvor alle Mittel des Prozessrechts genutzt wurden, um diesen Verstoß zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. November 2004 1 BvR 684/98 BVerfGE 112, 50 und vom 24. Oktober 1996 2 BvR 1851/94 u.a. BVerfGE 95, 96 ).
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1075.04
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Übrigen, ohne dass noch irgendwelche Zweifel bestünden, geklärt, dass die Projekt-UVP-Richtlinie über die Berücksichtigung der vom Träger des Vorhabens selbst angestellten Untersuchungen hinaus keine zusätzliche eigenständige Untersuchung von Alternativen und Varianten durch die Genehmigungsbehörde nach den Maßstäben der Umweltverträglichkeitsprüfung verlangt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2000 BVerwG 4 A 18.99 BVerwGE 112, 140 m.w.N.).
  • EGMR, 08.07.2003 - 36022/97

    HATTON ET AUTRES c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1075.04
    Schließlich ist es zweifelsfrei, dass weder die Gemeinschaftsgrundrechte noch die EMRK solche bindenden Vorgaben für die Zulassung von Verkehrsflughäfen enthalten, wie sie die Kläger diesen Vorschriften entnehmen zu können meinen (zu Art. 8 EMRK vgl. EGMR, Urteil vom 8. Juli 2003 Nr. 36022/97 NVwZ 2004, 1465).
  • EuGH, 23.03.2006 - C-209/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1075.04
    Dementsprechend verlangt worauf auch das Urteil vom 16. März 2006, a.a.O., Rn. 74 hinweist das Raumordnungsgesetz in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH (vgl. zuletzt Urteil vom 23. März 2006 Rs. C-209/04 NuR 2006, 429, Rn. 56 ff. m.w. N.) eine Umweltprüfung nur bei Raumordnungsplänen, deren Aufstellung nach dem 20. Juli 2004 förmlich eingeleitet worden ist.
  • EGMR, 02.10.2014 - 97/11

    DELTA PEKÁRNY A.S. c. RÉPUBLIQUE TCHÈQUE

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1075.04
    Die Richtlinie 85/337/EWG des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten vom 27. Juni 1985 (ABl EG Nr. L 175 S. 40) i.d.F. der Änderungsrichtlinie 97/11/EG (ABl EG Nr. L 73 S. 5) vom 3. März 1997 Projekt-UVP-Richtlinie fordert in Art. 5 Abs. 3, dass die vom Projektträger vorzulegenden Angaben u.a. eine Übersicht über die wichtigsten anderweitigen vom Projektträger geprüften Lösungsmöglichkeiten und die Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen umfassen; diese Angaben sind nach Art. 8 der Richtlinie beim Genehmigungsverfahren hier also dem Planfeststellungsverfahren nach §§ 8 ff. LuftVG zu berücksichtigen (vgl. auch § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 UVPG).
  • BVerwG, 18.10.2005 - 8 BN 1.05

    Gegenvorstellung als außerordentlicher Rechtsbehelf gegen einen nicht

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1075.04
    1 1. Ob die Gegenvorstellung gegen eine mit den ordentlichen Rechtsbehelfen nicht anfechtbare Entscheidung nach Einführung des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) überhaupt noch statthaft ist, ist fraglich (verneinend unter Hinweis auf BVerfGE 107, 395 z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2005 BVerwG 8 BN 1.05 ).
  • BVerwG, 15.03.2005 - 4 BN 15.05
    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1075.04
    2 2. Soweit die Kläger in der Art einer Berufungsbegründung bzw. einer Verfassungsbeschwerde das Urteil des Senats als fehlerhaft angreifen, käme eine Selbstkorrektur des Gerichts aufgrund einer Gegenvorstellung allenfalls dann in Betracht, wenn zutreffend geltend gemacht würde, dass die Entscheidung objektiv willkürlich ergangen ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 15. März 2005 BVerwG 4 BN 15.05 ).
  • BVerwG, 08.08.2007 - 4 BN 35.07

    Voraussetzungen einer begründeten Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs;

    3 Soweit der Antragsteller sich gegen die Feststellungen des Senats hinsichtlich des mit der Beschwerde vorgetragenen Aufklärungsmangels, der Divergenz und der Grundsatzrüge wendet, käme eine Selbstkorrektur des Gerichts aufgrund einer Gegenvorstellung allenfalls dann in Betracht, wenn zutreffend geltend gemacht würde, dass die Entscheidung objektiv willkürlich ergangen ist (vgl. Beschlüsse vom 15. März 2005 BVerwG 4 BN 15.05 und vom 23. August 2006 BVerwG 4 A 1075.04 juris).
  • OVG Thüringen, 11.10.2007 - 4 VO 249/05

    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung trotz § 152a VwGO, Verwaltungsprozessrecht;

    Allerdings geht der Senat mit dem Bundesfinanzhof (Beschluss vom 13.10.2005 - IV S 10/05 - NJW 2006, 861) und dem Bundessozialgericht (Beschluss vom 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B - NJW 2006, 860) und entgegen der teilweise abweichenden Auffassung anderer Gerichte und in der Literatur (vgl. nur Schenke, NVwZ 2005, 729; BayVGH, Beschluss vom 20.07.2006 - 5 ZB 06.462 - m. w. Nw.) davon aus, dass neben der Anhörungsrüge eine Gegenvorstellung zulässig bleibt, wenn mit ihr - wie hier - keine Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt wird (bisher offen gelassen in den Senatsbeschlüssen vom 22.12.2005 - 4 ZO 923/05 -, 02.08.2005 - 4 EO 1166/04 - und 11.02.2005 - 4 N 595/94 - ebenso: Beschluss des ThürOVG vom 27.10.2006 - 1 ZKO 932/06 - BVerwG, Beschluss vom 23.08.2006 - 4 A 1075.04 - gegen die Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde: Beschluss des ThürOVG vom 05.01.2007 - 1 VO 265/06 -).
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