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BVerwG, 23.08.2019 - 9 B 37.19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit einer nicht fristgerecht eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde; Ausschluss der Auslegung der Anhörungsrüge als Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 25.04.2013 - 2 A 13/12
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 90/13
- BVerwG, 23.08.2019 - 9 B 37.19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06
Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen
Auszug aus BVerwG, 23.08.2019 - 9 B 37.19
Zur Begründung einer diesbezüglichen Beschwerde ist darzulegen, welches Vorbringen (angeblich) nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen wurde, inwiefern sich dies aus der Urteilsbegründung ergibt und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt das übergangene Vorbringen auf der Grundlage des materiellen Rechtsstandpunkts des Berufungsgerichts zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 264 Rn. 30 f.). - BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 75.04
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Möglichkeit der Umdeutung einer …
Auszug aus BVerwG, 23.08.2019 - 9 B 37.19
Die Einlegung eines Rechtsmittels ist bedingungsfeindlich (stRspr; vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juni 1980 - 3 CB 73.78 - Buchholz 427.207 § 1 7. FeststellungsDV Nr. 44 und vom 9. Februar 2005 - 6 B 75.04 - juris Rn. 5). - BVerwG, 18.06.1980 - 3 CB 73.78
Begriff des Wegnahmeschadens - Erwerb durch den jüdischen Vorbesitzer ohne …