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   BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 8.03   

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https://dejure.org/2003,7856
BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 8.03 (https://dejure.org/2003,7856)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.2003 - 7 C 8.03 (https://dejure.org/2003,7856)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - 7 C 8.03 (https://dejure.org/2003,7856)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Globalanmeldungen der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung; Bezeichnung des Vermögenswertes; Verweisung auf Akten und Unterlagen.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks; Mindestanforderungen an den Inhalt einer Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche ; Anforderung an eine fristwahrende Anmeldung ; Rechtsnachfolge jüdischer Berechtigter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anmeldung; Restitutionsantrag; Individualisierbarkeit des Vermögenswerts; Präzisierung des Restitutionsantrags; JCC; Ermittlungspflicht des Verwaltungsgerichts

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 6; ; VermG § 2 Abs. 1 Satz 3; ; VermG § 30 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 30 a Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 31 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 31 Abs. 1 b; ; AnmVO § 4 Abs. 1 Satz 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Globalanmeldungen vermögensrechtlicher Wiedergutmachungsansprüche durch die JCC können wirksam sein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsanspruch; Anmeldung Wirksamkeit; Vertreter

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 8.03
    Diese Anforderung an eine fristwahrende Anmeldung ist mit dem Zweck der Ausschlussfrist begründet worden, im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Bundesländern und damit auch im gesamtstaatlichen Interesse sobald wie möglich Rechtsklarheit und Rechtssicherheit darüber herbeizuführen, ob und in welchem Umfang Vermögenswerte aufgrund von Rückübertragungsansprüchen in ihrer Verkehrsfähigkeit beeinträchtigt sind (Urteil vom 24. Juni 1999 - BVerwG 7 C 20.98 - BVerwGE 109, 169 m.w.N.).

    Anderenfalls würde es an einer Grundlage für weitere Ermittlungen der Behörde und damit auch für eine Aufforderung zu näheren Angaben über den Vermögensgegenstand fehlen, da ein nicht wirksam angemeldeter Restitutionsanspruch mit Ablauf der Ausschlussfrist erloschen ist (Urteil vom 24. Juni 1999 - BVerwG 7 C 20.98 - BVerwGE 109, 169 ).

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 8.03
    Dies folgt aus dem Zweck der Ausschlussfrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG, dass neben den bis zum Fristablauf angemeldeten keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden dürfen, da jede zusätzliche Anmeldung dazu beitragen kann, die Klärung der vermögensrechtlichen Situation zu verzögern (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39 ).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94

    Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 8.03
    Ein genereller Verzicht auf Angaben zum Restitutionsobjekt bei Anmeldungen der Klägerin würde dagegen das gesetzgeberische Ziel des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG in einem wesentlichen Punkt verfehlen und damit die Grenzen einer Auslegung - auch einer entsprechenden Anwendung nach § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG - überschreiten (zu den Grenzen vgl. BVerfGE 78, 20 ; auch BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 44 S. 117).
  • BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 62.02

    Globalanmeldungen der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung;

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 8.03
    Davon abgesehen würde eine Bezugnahme auf Vermögenswerte, die von Dritten angemeldet worden sind, keine wirksame Anmeldung i.S. des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG darstellen (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 -).
  • BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvL 23/86

    Anforderungen an eine Richtervorlgae nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 8.03
    Ein genereller Verzicht auf Angaben zum Restitutionsobjekt bei Anmeldungen der Klägerin würde dagegen das gesetzgeberische Ziel des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG in einem wesentlichen Punkt verfehlen und damit die Grenzen einer Auslegung - auch einer entsprechenden Anwendung nach § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG - überschreiten (zu den Grenzen vgl. BVerfGE 78, 20 ; auch BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 44 S. 117).
  • BVerwG, 05.10.2000 - 7 C 8.00

    Rückübertragungsanspruch; Grundstücksrestitution; Restitutionsantrag Wirksamkeit;

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 8.03
    Der Restitutionsantrag muss danach in Bezug auf den oder die begehrten Vermögensgegenstände zumindest individualisierbar sein (zusammenfassend Urteil vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 8.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 1.97

    Offene Vermögensfragen - Unvollkommene Kettenerbausschlagung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 8.03
    Sie konnte von den Beigeladenen zu 2 als unbekannte Erben nach ..., vertreten durch den Nachlasspfleger, eingelegt werden (vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 1.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 120; vgl. auch BGH, LM § 325 ZPO Nr. 10).
  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 B 129.02

    Anspruch auf Auskehr des Erlöses aus der Veräußerung eines Grundstücks; Geltung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 8.03
    Nach § 31 Abs. 1 b VermG soll die Präzisierung der Anträge im Interesse der Beschleunigung der Restitutionsverfahren nicht durch unter Umständen aufwendige und langwierige Ermittlungen der Behörde, sondern durch denjenigen erfolgen, von dem regelmäßig erwartet werden kann, dass er als Antragsteller über nähere Informationen zu dem beanspruchten Vermögenswert verfügt (Beschluss vom 11. November 2002 - BVerwG 7 B 129.02 -).
  • VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4516/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gelten dafür folgende Maßgaben, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 7 C 8.03 -, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 7 C 62.02 -, VIZ 2004, 113 ff., und Urteil vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 -, zit. nach juris.

    Nach einem Nichtzulassungsbeschluss vom Oktober 2004 war das dort zu prüfende Urteil des Verwaltungsgerichts in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2003 - 7 C 8.03 - davon ausgegangen, dass die Globalanmeldung ANM-3 die Ausschlussfrist gewahrt habe, weil die in ihr in Bezug genommenen Akten der Oberfinanzdirektion Berlin auf bestimmte jüdische Eigentümer des beanspruchten Grundstücks hinführen und damit sowohl Vermögensgegenstand als auch die Verfolgteneigenschaft der Eigentümer hinreichend individualisiert waren, BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - 7 B 138.04 -, nicht veröffentlicht.

  • VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4799/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gelten dafür folgende Maßgaben, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 7 C 8.03 -, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 7 C 62.02 -, VIZ 2004, 113 ff., und Urteil vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 -, zit. nach juris.

    Die Auffassung, dass die unter Punkt I.4 der Globalanmeldung ANM-3 in Bezug genommenen Aktenbestände zu einer Hinführung zu bestimmten Vermögenswerten geeignet sind, wird bestätigt durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach das dort zu prüfende Urteil des Verwaltungsgerichts in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2003 - 7 C 8.03 - davon ausgegangen sei, dass die Globalanmeldung ANM-3 die Ausschlussfrist gewahrt habe, weil die in ihr in Bezug genommenen Akten der Oberfinanzdirektion Berlin auf bestimmte jüdische Eigentümer des beanspruchten Grundstücks hinführen und damit sowohl Vermögensgegenstand als auch die Verfolgteneigenschaft der Eigentümer hinreichend individualisiert waren, BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - 7 B 138.04 -, nicht veröffentlicht.

  • VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 3133/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gelten dafür folgende Maßgaben, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 7 C 8.03 -, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 7 C 62.02 -, VIZ 2004, 113 ff., und Urteil vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 -, zit. nach juris.

    Die Auffassung, dass die unter Punkt I.4 der Globalanmeldung ANM-3 in Bezug genommenen Aktenbestände zu einer Hinführung zu bestimmten Vermögenswerten geeignet sind, wird bestätigt durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach das dort zu prüfende Urteil des Verwaltungsgerichts in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2003 - 7 C 8.03 - davon ausgegangen sei, dass die Globalanmeldung ANM-3 die Ausschlussfrist gewahrt habe, weil die in ihr in Bezug genommenen Akten der Oberfinanzdirektion Berlin auf bestimmte jüdische Eigentümer des beanspruchten Grundstücks hinführen und damit sowohl Vermögensgegenstand als auch die Verfolgteneigenschaft der Eigentümer hinreichend individualisiert waren, BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - 7 B 138.04 -, nicht veröffentlicht.

  • BVerwG, 28.05.2003 - 7 B 19.03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Nichtzulassung der Revision mangels

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 8.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • OLG Brandenburg, 14.08.2018 - 2 U 13/17

    Amtshaftung wegen der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung für

    Vielmehr kann sowohl die Anmeldung selbst oder auch Akten und Unterlagen die erforderlichen Angaben zur Individualisierung enthalten (BVerwG, Urteil vom 23.10.2003 - 7 C 8.03 und Urteil vom 23.10.2003, 7 C 62.02 und vom 24.11.2004, 8 C 15.03, BVerwGE 122, 219, 8 C 15/03).
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