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BVerwG, 24.02.1972 - VII B 27.71 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rückwirkende Auferlegung einer öffentlich-rechtlichen Leistungspflicht
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.1970 - II A 278/68
- BVerwG, 24.02.1972 - VII B 27.71
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
Auszug aus BVerwG, 24.02.1972 - VII B 27.71
Denn Schankerlaubnisse, die in einer bestimmten Zeitspanne erteilt werden, lediglich wegen eines formalen Gesetzesmangels steuerfrei zu lassen, wäre willkürlich gewesen, eine rückwirkende Regelung war aus Gründen der Gerechtigkeit geboten (BVerfGE 7, 129 [151 ff.]; 13, 261 [273]; 22, 330 [348]). - BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64
Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG
Auszug aus BVerwG, 24.02.1972 - VII B 27.71
Denn Schankerlaubnisse, die in einer bestimmten Zeitspanne erteilt werden, lediglich wegen eines formalen Gesetzesmangels steuerfrei zu lassen, wäre willkürlich gewesen, eine rückwirkende Regelung war aus Gründen der Gerechtigkeit geboten (BVerfGE 7, 129 [151 ff.]; 13, 261 [273]; 22, 330 [348]). - BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62
Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1972 - VII B 27.71
Diese besteht darin, daß das rückwirkende Gesetz eine bis zu seiner Verkündung bestehende Rechtslage mit Wirkung für die Vergangenheit durch neues Recht ordnet, also an die Stelle der für einen vergangenen Zeitraum geltenden rechtlichen Ordnung nachträglich eine neue treten läßt (BVerfGE 13, 279 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvR 2/60] [282]; 15, 313 [324]).
- BVerfG, 16.10.1957 - 1 BvL 13/56
lex Schörner
Auszug aus BVerwG, 24.02.1972 - VII B 27.71
Denn Schankerlaubnisse, die in einer bestimmten Zeitspanne erteilt werden, lediglich wegen eines formalen Gesetzesmangels steuerfrei zu lassen, wäre willkürlich gewesen, eine rückwirkende Regelung war aus Gründen der Gerechtigkeit geboten (BVerfGE 7, 129 [151 ff.]; 13, 261 [273]; 22, 330 [348]). - BVerwG, 19.02.1971 - VII C 43.67
Umfang des Rückwirkungsverbots - Berichtigung eines Versehens in einer …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1972 - VII B 27.71
Abgabengesetze, die die öffentlich-rechtliche Leistungspflicht rückwirkend auferlegen, überschreiten die rechtsstaatlichen Grenzen dann nicht, wenn die Rückwirkung eine Normenlücke schließen soll, die durch einen formalen Gesetzesfehler entstanden ist, und die Betroffenen mit der Regelung rechnen mußten (BVerwGE 37, 252 ff. [BVerwG 19.02.1971 - VII C 43/67] mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 2/60
Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen
Auszug aus BVerwG, 24.02.1972 - VII B 27.71
Diese besteht darin, daß das rückwirkende Gesetz eine bis zu seiner Verkündung bestehende Rechtslage mit Wirkung für die Vergangenheit durch neues Recht ordnet, also an die Stelle der für einen vergangenen Zeitraum geltenden rechtlichen Ordnung nachträglich eine neue treten läßt (BVerfGE 13, 279 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvR 2/60] [282]; 15, 313 [324]).