Rechtsprechung
   BVerwG, 24.02.1978 - 6 B 4.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,3705
BVerwG, 24.02.1978 - 6 B 4.78 (https://dejure.org/1978,3705)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1978 - 6 B 4.78 (https://dejure.org/1978,3705)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1978 - 6 B 4.78 (https://dejure.org/1978,3705)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,3705) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Dienstunfall unter Alkoholeinfluss - Lösung des dienstlichen Zusammenhangs durch alkoholische Beeinflussung - Der dienstliche Zusammenhang als Voraussetzung für die Anerkennung als Dienstunfall - Wesentliche Ursache für einen Dienstunfall

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.05.1974 - II B 66.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 6 B 4.78
    Davon abgesehen aber ist diese Frage - wovon auch das Berufungsgericht in zutreffender und erschöpfender Auswertung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgegangen ist - durch die letztere bereits abschließend geklärt, wie sich auch schon aus dem von der Beschwerde selbst erwähnten Beschluß vom 17. Mai 1974 - BVerwG 2 B 66.73 - (Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 53) ergibt; es genügt, dazu auch auf BVerwGE 10, 258 (260, 261) [BVerwG 05.04.1960 - VI C 2/58]hinzuweisen, wo bereits die Lehre von der "wesentlichen Ursache" dargelegt wird, die, wie das Berufungsgericht richtig erkannt hat, nicht davon abhängig sein kann, ob Alkoholgenuß oder ein anderes Verhalten (z.B. Neckereien, vgl. Beschluß vom 17. Mai 1974 a.a.O.) mit der äußeren Einwirkung bei einem Schadensereignis zusammengewirkt haben (vgl. BVerwGE 10, 258 [260]).

    Die dritte der von der Beschwerde gestellten Fragen, nämlich ob es eine - widerlegbare - tatsächliche Vermutung dafür gibt, daß bei einem Unfall auf gefährlichem Gelände die Überschreitung eines gewissen Grenzwertes alkoholischer Beeinflussung - etwa einer Blutalkoholkonzentration von 1, 3 Promille - die alkoholische Beeinflussung die richtungweisende Ursache für den Unfall ist, ist abstrakt und nicht konkret, wäre in einem solchen Verfahren in dieser Form deshalb nicht beantwortbar und stellt sich auch gar nicht mit Rücksicht auf die vom Berufungsgericht getroffenen und schon zur ersten Frage erwähnten tatsächlichen Feststellungen, die es - mit Recht - auf die Umstände des Einzelfalles abstellen (vgl. auch dazu insbesondere Beschluß vom 17. Mai 1974 a.a.O.).

  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 6 B 4.78
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, u.a. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - [BVerwGE 13, 90], vom 24. November 1970 - BVerwG 6 B 32.70 -, vom 20. Januar 1972 - BVerwG 6 B 35.71 - [RiA 1972, 78], vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92] und vom 9. August 1977 - BVerwG 6 B 2.77/6 B 4.77 -).

    Einzelfallbedingte Umstände aber - dies sei zu allen drei Fragen mit Nachdruck bemerkt - führen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu rechtsgrundsätzlicher Bedeutung (u.a. Beschlüsse vom 4. September 1970 - BVerwG 6 B 2.70 -, vom 5. Januar 1972 - BVerwG 6 B 37.71 -, vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92] und vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40]).

  • BVerwG, 05.04.1960 - VI C 2.58
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 6 B 4.78
    Davon abgesehen aber ist diese Frage - wovon auch das Berufungsgericht in zutreffender und erschöpfender Auswertung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgegangen ist - durch die letztere bereits abschließend geklärt, wie sich auch schon aus dem von der Beschwerde selbst erwähnten Beschluß vom 17. Mai 1974 - BVerwG 2 B 66.73 - (Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 53) ergibt; es genügt, dazu auch auf BVerwGE 10, 258 (260, 261) [BVerwG 05.04.1960 - VI C 2/58]hinzuweisen, wo bereits die Lehre von der "wesentlichen Ursache" dargelegt wird, die, wie das Berufungsgericht richtig erkannt hat, nicht davon abhängig sein kann, ob Alkoholgenuß oder ein anderes Verhalten (z.B. Neckereien, vgl. Beschluß vom 17. Mai 1974 a.a.O.) mit der äußeren Einwirkung bei einem Schadensereignis zusammengewirkt haben (vgl. BVerwGE 10, 258 [260]).
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 6 B 4.78
    "Wer die Beweislast trägt, kann sich im Verwaltungsrechtsstreit ebenso wie im Zivilprozeß (vgl. Rosenberg, Die Beweislast, 4. Aufl. 1956 S. 12, 24) und im sozialgerichtlichen Verfahren (vgl. BSGE 6, 70; 7, 249[254]; 14, 86 [94]) nur aus dem anzuwendenden Rechtssatz ergeben derart, daß die Unerweislichkeit der Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten geht, es sei denn, daß das Gesetz selbst eine besondere Regelung trifft;" (Sperrungen vom jetzt beschließenden Senat).
  • BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 6 B 4.78
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in BVerwGE 14, 181 (186, 187) [BVerwG 23.05.1962 - VI C 39/60]dazu ausgeführt:.
  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 281/55
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 6 B 4.78
    "Wer die Beweislast trägt, kann sich im Verwaltungsrechtsstreit ebenso wie im Zivilprozeß (vgl. Rosenberg, Die Beweislast, 4. Aufl. 1956 S. 12, 24) und im sozialgerichtlichen Verfahren (vgl. BSGE 6, 70; 7, 249[254]; 14, 86 [94]) nur aus dem anzuwendenden Rechtssatz ergeben derart, daß die Unerweislichkeit der Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten geht, es sei denn, daß das Gesetz selbst eine besondere Regelung trifft;" (Sperrungen vom jetzt beschließenden Senat).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 6 B 4.78
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, u.a. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - [BVerwGE 13, 90], vom 24. November 1970 - BVerwG 6 B 32.70 -, vom 20. Januar 1972 - BVerwG 6 B 35.71 - [RiA 1972, 78], vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92] und vom 9. August 1977 - BVerwG 6 B 2.77/6 B 4.77 -).
  • BVerwG, 06.10.1972 - VI B 7.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Fürsorgepflicht

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 6 B 4.78
    Einzelfallbedingte Umstände aber - dies sei zu allen drei Fragen mit Nachdruck bemerkt - führen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu rechtsgrundsätzlicher Bedeutung (u.a. Beschlüsse vom 4. September 1970 - BVerwG 6 B 2.70 -, vom 5. Januar 1972 - BVerwG 6 B 37.71 -, vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92] und vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40]).
  • BVerwG, 20.01.1972 - VI B 35.71

    Heranziehung der Durchführungsbestimmung (DB) zu § 3 Abs. 1 Wehrmachtfürsorge-

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 6 B 4.78
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, u.a. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - [BVerwGE 13, 90], vom 24. November 1970 - BVerwG 6 B 32.70 -, vom 20. Januar 1972 - BVerwG 6 B 35.71 - [RiA 1972, 78], vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92] und vom 9. August 1977 - BVerwG 6 B 2.77/6 B 4.77 -).
  • BVerwG, 04.09.1970 - VI B 2.70
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 6 B 4.78
    Einzelfallbedingte Umstände aber - dies sei zu allen drei Fragen mit Nachdruck bemerkt - führen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu rechtsgrundsätzlicher Bedeutung (u.a. Beschlüsse vom 4. September 1970 - BVerwG 6 B 2.70 -, vom 5. Januar 1972 - BVerwG 6 B 37.71 -, vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92] und vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40]).
  • BVerwG, 16.12.1980 - 6 B 33.80

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" einer Rechtssache - Anforderungen an die

    Dabei erfordert es die in § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO normierte Darlegungspflicht, daß innerhalb der Beschwerdefrist wenigstens eine für die Revisionsentscheidung erhebliche konkrete Rechtsfrage bezeichnet wird, und zwar unter Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 20. Januar 1972 - BVerwG 6 B 35.71 - [RiA 1972, 78], vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92] und vom 24. Februar 1978 - BVerwG 6 B 4.78 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht