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   BVerwG, 24.02.2017 - 9 KSt 1.17 (9 B 56.16)   

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https://dejure.org/2017,7161
BVerwG, 24.02.2017 - 9 KSt 1.17 (9 B 56.16) (https://dejure.org/2017,7161)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.2017 - 9 KSt 1.17 (9 B 56.16) (https://dejure.org/2017,7161)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 2017 - 9 KSt 1.17 (9 B 56.16) (https://dejure.org/2017,7161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erinnerungen gegen den Kostenansatz in den Kostenrechnungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erinnerungen gegen den Kostenansatz in den Kostenrechnungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG)

  • rechtsportal.de

    Erinnerungen gegen den Kostenansatz in den Kostenrechnungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.07.2013 - 1 KSt 1.13

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; keine Gebührenfreiheit bei unstatthafter

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2017 - 9 KSt 1.17
    § 66 Abs. 8 Satz 1 GKG findet auf eine nach § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG nicht statthafte Beschwerde keine Anwendung (BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 KSt 1.13 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.04.2011 - 8 KSt 1.11

    Zum Innenverhältnis der Kostenschuldner

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2017 - 9 KSt 1.17
    Gemäß der Kostenverfügung (KostVfG), die als Verwaltungsvorschrift für die Staatskasse verbindlich ist (BVerwG, Beschluss vom 20. April 2011 - 8 KSt 1.11 - juris Rn. 3 f.), bestimmt der Kostenbeamte dabei nach pflichtgemäßem Ermessen, ob der geschuldete Betrag von einem Schuldner ganz oder von mehreren nach Kopfteilen angefordert werden soll (§ 8 Abs. 4 Satz 1 KostVfG).
  • BVerwG, 25.01.2006 - 10 KSt 5.05

    Erinnerung; Kostenansatz; unrichtige Sachbehandlung; Einzelrichter;

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2017 - 9 KSt 1.17
    Die Beschwerden der Kläger vom 27. Januar 2017 gegen die Kostenrechnungen vom 25. Januar 2017, bei denen es sich um Erinnerungen gegen den Kostenansatz handelt, über die das Bundesverwaltungsgericht nach § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbs. 1 GKG durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter entscheidet (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 10 KSt 5.05 - NVwZ 2006, 479 ), haben keinen Erfolg.
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