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BVerwG, 24.04.1970 - IV C 17.68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Besetzung eines Gerichts - Ernennung eines Richters - Abfindungszahlungen auf Grund eines Flurbereinigungsverfahrens
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1967 - 3 C 97/66
- BVerwG, 24.04.1970 - IV C 17.68
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64
Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers
Auszug aus BVerwG, 24.04.1970 - IV C 17.68
Es kann offenbleiben, ob dies alles den Grundsätzen entspricht, die der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 37, 210) und das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 18, 344 (352) [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64] entwickelt haben, weil danach der Vorsitzende die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Geschäftsablauf innerhalb seiner Kammer (Senat), insbesondere für die rechtzeitige und sachgemäße Erledigung der anfallenden Geschäfte, trägt. - BGH, 19.06.1962 - GSZ 1/61
Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
Auszug aus BVerwG, 24.04.1970 - IV C 17.68
Es kann offenbleiben, ob dies alles den Grundsätzen entspricht, die der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 37, 210) und das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 18, 344 (352) [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64] entwickelt haben, weil danach der Vorsitzende die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Geschäftsablauf innerhalb seiner Kammer (Senat), insbesondere für die rechtzeitige und sachgemäße Erledigung der anfallenden Geschäfte, trägt. - BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvR 586/63
Verfassungswidrige Überbesetzung eines gerichtlichen Spruchkörpers
Auszug aus BVerwG, 24.04.1970 - IV C 17.68
Schließlich liegt eine Überbesetzung des Gerichts im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 22, 282 [BVerfG 25.07.1967 - 2 BvR 586/63] [285]) nicht vor. - BVerwG, 22.07.1964 - I ER 401.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.04.1970 - IV C 17.68
Der erkennende Senat schließt sich damit der bereits in dem Beschluß vom 22. Juli 1964 - BVerwG I ER 401.64 - (RdL 1964, 245) zum Aufdruck gekommenen Ansicht an; denn weder Wortlaut noch Sinn des § 138 Abs. 1 FlurbG, noch seine Entstehungsgeschichte ergeben Anhaltspunkte dafür, daß etwas anderes gewollt sein könnte.