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   BVerwG, 24.04.1970 - IV C 17.68   

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https://dejure.org/1970,3002
BVerwG, 24.04.1970 - IV C 17.68 (https://dejure.org/1970,3002)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1970 - IV C 17.68 (https://dejure.org/1970,3002)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1970 - IV C 17.68 (https://dejure.org/1970,3002)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Besetzung eines Gerichts - Ernennung eines Richters - Abfindungszahlungen auf Grund eines Flurbereinigungsverfahrens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1970 - IV C 17.68
    Es kann offenbleiben, ob dies alles den Grundsätzen entspricht, die der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 37, 210) und das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 18, 344 (352) [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64] entwickelt haben, weil danach der Vorsitzende die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Geschäftsablauf innerhalb seiner Kammer (Senat), insbesondere für die rechtzeitige und sachgemäße Erledigung der anfallenden Geschäfte, trägt.
  • BGH, 19.06.1962 - GSZ 1/61

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1970 - IV C 17.68
    Es kann offenbleiben, ob dies alles den Grundsätzen entspricht, die der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 37, 210) und das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 18, 344 (352) [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64] entwickelt haben, weil danach der Vorsitzende die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Geschäftsablauf innerhalb seiner Kammer (Senat), insbesondere für die rechtzeitige und sachgemäße Erledigung der anfallenden Geschäfte, trägt.
  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvR 586/63

    Verfassungswidrige Überbesetzung eines gerichtlichen Spruchkörpers

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1970 - IV C 17.68
    Schließlich liegt eine Überbesetzung des Gerichts im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 22, 282 [BVerfG 25.07.1967 - 2 BvR 586/63] [285]) nicht vor.
  • BVerwG, 22.07.1964 - I ER 401.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1970 - IV C 17.68
    Der erkennende Senat schließt sich damit der bereits in dem Beschluß vom 22. Juli 1964 - BVerwG I ER 401.64 - (RdL 1964, 245) zum Aufdruck gekommenen Ansicht an; denn weder Wortlaut noch Sinn des § 138 Abs. 1 FlurbG, noch seine Entstehungsgeschichte ergeben Anhaltspunkte dafür, daß etwas anderes gewollt sein könnte.
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