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   BVerwG, 24.05.2012 - 5 B 4.12   

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https://dejure.org/2012,12792
BVerwG, 24.05.2012 - 5 B 4.12 (https://dejure.org/2012,12792)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.2012 - 5 B 4.12 (https://dejure.org/2012,12792)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 5 B 4.12 (https://dejure.org/2012,12792)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung wegen unterlassen Hinweises durch das Gericht bei Abstellen auf einen bereits in der Vorinstanz erörterten Gesichtspunkt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.11.2008 - 5 B 54.08

    Schriftlichkeit als zivilrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung für eine

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 5 B 4.12
    Denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung (vgl. z.B. Beschluss vom 27. November 2008 - BVerwG 5 B 54.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 60 Rn. 8 m.w.N.).

    Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 27. November 2008 a.a.O. Rn. 8; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 5 B 4.12
    Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 27. November 2008 a.a.O. Rn. 8; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 5 B 4.12
    Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 27. November 2008 a.a.O. Rn. 8; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 5 B 4.12
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).
  • BVerwG, 14.09.1992 - 7 B 130.92

    Befreiungsmöglichkeit - Naturschutz - Sonderfall

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 5 B 4.12
    Die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens kann nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und für das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 14. September 1992 - BVerwG 7 B 130.92 - Buchholz 406.401 § 31 BNatSchG Nr. 2 = NVwZ 1993, 583 und vom 24. November 1997 - BVerwG 1 B 224.97 - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 11.11.2011 - 5 B 45.11
    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 5 B 4.12
    Das Begründungserfordernis gebietet auch, dass sich die Beschwerde substantiiert mit den die angebliche Frage von grundsätzlicher Bedeutung betreffenden Erwägungen in der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzt (vgl. Beschluss vom 11. November 2011 - BVerwG 5 B 45.11 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 5 B 4.12
    Die Hinweispflicht des Gerichts nach § 86 Abs. 3 VwGO konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (vgl. Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264 und Beschluss vom 10. Mai 2011 - BVerwG 8 B 87.10 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 87.10

    Aktenwidrigkeit liegt bei offensichtlichem Widerspruch zwischen den in der

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 5 B 4.12
    Die Hinweispflicht des Gerichts nach § 86 Abs. 3 VwGO konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (vgl. Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264 und Beschluss vom 10. Mai 2011 - BVerwG 8 B 87.10 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.11.1997 - 1 B 224.97

    Berücksichtigung länger zurückliegender Vorfälle bei der Beurteilung der

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 5 B 4.12
    Die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens kann nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und für das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 14. September 1992 - BVerwG 7 B 130.92 - Buchholz 406.401 § 31 BNatSchG Nr. 2 = NVwZ 1993, 583 und vom 24. November 1997 - BVerwG 1 B 224.97 - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 5 B 75.13

    Beihilfeberechtigung eines Contergan-Geschädigten für Rehabilitationsmaßnahmen in

    Wie bereits in dem gegenüber dem Beklagten ergangenen Beschluss vom 24. Mai 2012 (BVerwG 5 B 4.12 - juris Rn. 8 f.) ausgeführt, steht es im tatrichterlichen Ermessen des Berufungsgerichts darüber zu befinden, ob es zur Entscheidung des Rechtsstreits die Hilfe eines Sachverständigen benötigt.

    Das Begründungserfordernis gebietet auch, dass sich die Beschwerde substantiiert mit den die angebliche Frage von grundsätzlicher Bedeutung betreffenden Erwägungen in der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzt (vgl. Beschlüsse vom 11. November 2011 - BVerwG 5 B 45.11 - juris Rn. 3 und vom 24. Mai 2012 - BVerwG 5 B 4.12 - juris Rn. 11).

  • BSG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
    Wie bereits in dem gegenüber dem Beklagten ergangenen Beschluss vom 24. Mai 2012 (BVerwG 5 B 4.12 - juris Rn. 8 f.) ausgeführt, steht es im tatrichterlichen Ermessen des Berufungsgerichts darüber zu befinden, ob es zur Entscheidung des Rechtsstreits die Hilfe eines Sachverständigen benötigt.

    Das Begründungserfordernis gebietet auch, dass sich die Beschwerde substantiiert mit den die angebliche Frage von grundsätzlicher Bedeutung betreffenden Erwägungen in der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzt (vgl. Beschlüsse vom 11. November 2011 - BVerwG 5 B 45.11 - juris Rn. 3 und vom 24. Mai 2012 - BVerwG 5 B 4.12 - juris Rn. 11).

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