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   BVerwG, 24.08.1982 - 2 B 127.81   

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https://dejure.org/1982,6079
BVerwG, 24.08.1982 - 2 B 127.81 (https://dejure.org/1982,6079)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1982 - 2 B 127.81 (https://dejure.org/1982,6079)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1982 - 2 B 127.81 (https://dejure.org/1982,6079)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1982 - 2 B 127.81
    Er brauchte nicht damit zu rechnen, daß das Gericht unmittelbar auf seinen Vertagungsantrag die Berufung mangels Sachantrages als unzulässig abweist und damit zudem die Entscheidung auf einen nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt stützt (vgl. hierzu Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98] mit umfangreichen Nachweisen und Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 35.81 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 124]).
  • BVerwG, 13.08.1981 - 3 B 31.81

    Umfang einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aufgrund der

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1982 - 2 B 127.81
    Unter diesen Umständen konnte der Kläger darauf vertrauen, daß das Berufungsgericht zunächst über seinen in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht am 10. Juni 1981 erneut gestellten, mit dem Fehlen der Personalakten begründeten Vertagungsantrag entschied und ihm nach einer Ablehnung des Vertagungsantrages die Möglichkeit gab, sich auf die veränderte Sach- und Rechtslage einzustellen und sein bisheriges Vorbringen zu ergänzen (vgl. hierzu auch Beschluß vom 13. August 1981 - BVerwG 3 B 31.81 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 33]).
  • BVerwG, 22.04.1982 - 3 C 35.81

    Voraussetzungen einer Sperrfristanordnung - Kriterien für die Annahme der

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1982 - 2 B 127.81
    Er brauchte nicht damit zu rechnen, daß das Gericht unmittelbar auf seinen Vertagungsantrag die Berufung mangels Sachantrages als unzulässig abweist und damit zudem die Entscheidung auf einen nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt stützt (vgl. hierzu Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98] mit umfangreichen Nachweisen und Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 35.81 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 124]).
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