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   BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 23.93   

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BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 23.93 (https://dejure.org/1994,6240)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1994 - 11 C 23.93 (https://dejure.org/1994,6240)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1994 - 11 C 23.93 (https://dejure.org/1994,6240)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Koppelung der Einbürgerung an die Rückzahlung von Ausbildungsbeihilfen - Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses - Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Schuldanerkenntnisvertrages - Zustandekommen eines formgültigen Austauschvertrages - Unterwerfung unter die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Einbürgerung bei bestehender Ehe mit einem

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 23.93
    Stehen den gegen eine Einbürgerung sprechenden Interessen solche für eine Einbürgerung gegenüber, entscheidet sie aufgrund einer Abwägung, welchem Interesse sie Vorrang beimißt Hat der Einbürgerungsbewerber aus deutschen öffentlichen Mitteln für seine Ausbildung im Bundesgebiet ein Stipendium erhalten, mit dem ein bestimmter im öffentlichen Interesse liegender - zum Beispiel entwicklungspolitischer - Zweck angestrebt wurde, prüft demgemäß die Behörde auch, ob eine Einbürgerung die Verwirklichung dieses Zweckes vereiteln und deswegen nicht im staatlichen Interesse liegen würde (vgl. BVerwGE 67, 177 ).

    Im Rahmen des weiten Ermessens darf sie regelmäßig an eine zwar geringe, aber nicht völlig auszuschließende Möglichkeit anknüpfen, daß der Ausländer künftig während seines Berufslebens in seine Heimat oder ein anderes Entwicklungsland zurückkehrt oder dazu veranlaßt werden kann (vgl. BVerwGE 67, 177 ).

  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 23.93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Behörde bei Ausübung des grundsätzlich weiten Einbürgerungsermessens nach § 8 Abs. 1 RuStAG darauf abzustellen, ob ein staatliches Interesse an der Einbürgerung gegeben ist (vgl. BVerwGE 75, 86 ).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 23.93
    Anzunehmen ist dies vor allem mit Rücksicht auf einen langen ununterbrochenen Aufenthalt im Inland, den Ablauf einiger Zeit nach Abschluß der geförderten Ausbildung, eine langjährige Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen, ein fortgeschrittenes, d.h. das vierzigste Lebensjahr überschreitendes Lebensalter und eine feste berufliche Position im Bundesgebiet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 1987 - BVerwG 1 B 147.87 -, 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - und 10. August 1990 - BVerwG 1 B 114.89 - ).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 1 B 114.89

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Ermessenseinbürgerung -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 23.93
    Anzunehmen ist dies vor allem mit Rücksicht auf einen langen ununterbrochenen Aufenthalt im Inland, den Ablauf einiger Zeit nach Abschluß der geförderten Ausbildung, eine langjährige Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen, ein fortgeschrittenes, d.h. das vierzigste Lebensjahr überschreitendes Lebensalter und eine feste berufliche Position im Bundesgebiet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 1987 - BVerwG 1 B 147.87 -, 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - und 10. August 1990 - BVerwG 1 B 114.89 - ).
  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 41.87

    Einbürgerung - Staatsangehörigkeit - Deutscher Ehegatte - Vermeidung von

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 23.93
    Dafür ist von Bedeutung, ob sich nach langem Aufenthalt die Lebensverhältnisse des Ausländers hier so verfestigt haben, daß eine Rückkehr in seine Heimat oder ein anderes Entwicklungsland praktisch auszuschließen ist (vgl. BVerwGE 80, 249 ).
  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 230.79

    Beiladung der Bundesrepublik Deutschland bei einer Einbürgerung -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 23.93
    Maßgebend ist vielmehr der bei der Bewilligung ausdrücklich oder den Umständen nach hinreichend deutlich erklärte Zweck der Gewährung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 230.79 - ).
  • BVerwG, 22.12.1987 - 1 B 147.87

    Ausländer - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Stipendium - Rückzahlung

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 23.93
    Anzunehmen ist dies vor allem mit Rücksicht auf einen langen ununterbrochenen Aufenthalt im Inland, den Ablauf einiger Zeit nach Abschluß der geförderten Ausbildung, eine langjährige Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen, ein fortgeschrittenes, d.h. das vierzigste Lebensjahr überschreitendes Lebensalter und eine feste berufliche Position im Bundesgebiet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 1987 - BVerwG 1 B 147.87 -, 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - und 10. August 1990 - BVerwG 1 B 114.89 - ).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 23.93
    Die in § 43 Abs. 2 VwGO angeordnete Subsidiarität der Feststellungsklage greift nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei gegen den Staat gerichteten Klagen nur dort ein, wo - anders als im vorliegenden Sachverhalt - ohne Beachtung dieser Subsidiarität die für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Sonderregelungen unterlaufen würden (vgl. BVerwGE 36, 179 ; 77, 207 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in öffentlich-rechtlichem

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 23.93
    Wie Urteil vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 14.93 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 23.93
    Fehlt somit eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers, so richtet sich die Antwort auf die Frage, ob die Streitigkeit dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht zuzuordnen ist, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. GmS-OGB, BGHZ 97, 312 ).
  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 297/81

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten im Abrechnungsverhältnis zwischen

  • BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90

    Verrechnung zwischen Leistungsträgern durch öffentlich-rechtlichen Vertrag,

  • BGH, 08.07.1982 - III ZR 60/81

    Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages

  • OVG Niedersachsen, 13.08.1991 - 9 L 362/89

    Zulässigkeit; Mehrkostenvereinbarung; Leistungsgebundene Einrichtung;

  • BGH, 28.04.1994 - III ZB 25/92

    Rechtsweg für Streitigkeiten über die Rückzahlung staatlicher

  • BVerwG, 06.07.1994 - 11 C 12.93

    Anforderungen an die Koppelung der Einbürgerung an die Rückzahlung von

  • BVerwG, 04.11.1991 - 7 B 53.91

    Rechtsweg - Überprüfungsverfahren - VwGo ÄndG

  • BVerwG, 15.02.1961 - V C 105.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.10.1997 - 5 B 79.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Annahme verfestigter

    Gerade auch in Anbetracht des Art. 34 GK und bezogen auf die Einbürgerung Asylberechtigter ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts klargestellt, daß das Einbürgerungsermessen demgemäß erst eingeschränkt ist, wenn die volle Eingliederung des Ausländers in die hiesigen Lebensverhältnisse erfolgt ist oder doch gewährleistet erscheint (vgl. BVerwGE 49, 44 [BVerwG 01.07.1975 - I C 44/70]; s. auch Urteil vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 23.93 -, das entgegen der Annahme des Klägers ebenfalls einen Asylberechtigten betraf).
  • BVerwG, 23.12.1996 - 5 B 212.95

    Rechtmäßigkeit der Verknüpfung einer Einbürgerung mit der Rückzahlung eines zu

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat im Verfahren des Klägers bereits entschieden (BVerwG, Urteil vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 23.93 - UA S. 5, 13), daß, zumal er auch eine Tätigkeit im Entwicklungsdienst anstrebe, die Verknüpfung der Einbürgerung mit der Rückzahlung eines zu entwicklungspolitischen Zwecken gewährten Stipendiums rechtmäßig sei, wenn - was vom Berufungsgericht noch im Tatsächlichen zu klären sei - das Stipendium an den Kläger in Verfolgung entwicklungspolitischer Zwecke vergeben worden sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1997 - 25 A 5478/94

    Fortgeschrittenes Lebensalter; Einbürgerung; Mehrstaatigkeit; Berufliche

    vgl. Beschluß vom 22. Dezember 1987 - 1 B 147.97 -, Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 31, S. 2; ebenso für den Fall eines deutschverheirateten Einbürgerungsbewerbers: Urteil vom 24. August 1994 - 11 C 20.93 -, S. 13; ebenso für den Fall eines asylberechtigten Einbürgerungsbewerbers: Urteil vom 24. August 1994 - 11 C 23.93 -, S. 13.
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