Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.1976 - IV B 141.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,2919
BVerwG, 24.09.1976 - IV B 141.76 (https://dejure.org/1976,2919)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1976 - IV B 141.76 (https://dejure.org/1976,2919)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1976 - IV B 141.76 (https://dejure.org/1976,2919)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,2919) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1976 - 4 B 141.76
    Nach dieser Vorschrift darf die Revision nur zugelassen werden, wenn von einem künftigen Revisionsverfahren die Klärung bestimmter, allgemein bedeutsamer und noch klärungsbedürftiger Fragen des - hier allein revisiblen - Bundesrechts zu erwarten und deshalb anzunehmen ist, "daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern" (Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [91]).
  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 23.69

    Straßenrecht, Folgenbeseitigung

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1976 - 4 B 141.76
    Der Folgenbeseitigungsanspruch, soweit es hier überhaupt auf ihn ankommen kann, findet zwar seine Grundlage im Bundesrecht (Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 23.69 - DVBl. 1971, 858).
  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1976 - 4 B 141.76
    Bundesrecht - nämlich Art. 14 GG - kann allenfalls nach Maßgabe der Grundsätze des Urteils vom 18. August 1960 - BVerwG I C 42.59 - BVerwGE 11, 95 [96 f.] berührt werden (Ermessensreduzierung bei besonderem Ausmaß oder besonderer Schwere der Gefährdung oder Störung); das ist rechtsgrundsätzlich geklärt und hier einer über den Einzelfall hinausgehenden Vertiefung nicht zugänglich.
  • BVerwG, 23.08.1974 - IV C 29.73
    Auszug aus BVerwG, 24.09.1976 - 4 B 141.76
    Der Senat hat im Hinblick auf das Beschwerdevorbringen keinen Anlaß zu prüfen, ob das Berufungsurteil mit den Grundsätzen übereinstimmt, die der Senat in seinem Urteil vom 23. August 1974 - BVerwG IV C 29.73 - aufgestellt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht