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   BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 698.81   

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BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 698.81 (https://dejure.org/1981,201)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1981 - 9 C 698.81 (https://dejure.org/1981,201)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1981 - 9 C 698.81 (https://dejure.org/1981,201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylbewerber - Benachrichtigung des Bevollmächtigten - Anerkennungsverfahren - Rechtzeitigkeit - Zuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AuslG § 34 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 64, 216
  • NJW 1982, 1244
  • NVwZ 1982, 378 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 698.81
    Maßgebend für den Inhalt der übereinstimmenden Erfordernisse der offensichtlichen Unbegründetheit in § 34 Abs. 1 und 3 AuslG ist der in der Vorschrift zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesvorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. BVerfGE 48, 246 ff. [256]).

    Der Verfassungsgrundsatz des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wonach sich der gesetzliche Richter möglichst eindeutig aus einer allgemeinen Norm ergeben muß, "verbietet nicht, daß der Inhalt dieser Norm erst durch Auslegung ermittelt wird, sofern das nicht zu einer Unsicherheit bei der Bestimmung des gesetzlichen Richters führt" (BVerfGE 48, 246 [263]), Eine derartige Unsicherheit kann angesichts der zwingend gebotenen Anwendung des § 34 Abs. 1 und 3 AuslG auf offensichtlich unzulässige Klagen nicht eintreten.

  • BVerwG, 01.03.1979 - 1 B 24.79
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 698.81
    Die neue Regelung dient daneben der Entlastung der Berufungsgerichte (vgl. Beschluß vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 -).

    Hiernach ist "offensichtlich unbegründet" die Klage eines Asylbewerbers im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts gemäß § 86 VwGO an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 - [DÖV 1979 S. 902] und vom 16. Januar 1980 - BVerwG 1 B 528.79 -).

  • BVerwG, 02.08.1979 - 1 B 191.79

    Anwendung der Vorschriften über eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 698.81
    In jedem Falle handelte es sich um vorwerfbares Verschulden, das eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gestattet (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. August 1979 - BVerwG 1 B 191.79 -).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 698.81
    Diesen im Gesetzgebungsverfahren deutlich gewordenen Regelungsabsichten des Gesetzgebers kommt gerade bei einer zeitlich neuen und sachlich neuartigen Regelung wie der vorliegenden erhebliches Gewicht für deren Auslegung zu (vgl. BVerfGE 54, 277 [297]).
  • BVerwG, 21.10.1975 - VI C 170.73

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristgemäße

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 698.81
    Der in der Revisionsbegründung enthaltene neue Tatsachenvortrag kann schon deswegen nicht zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen, weil diese Tatsachen nicht innerhalb der für die Begründung eines Wiedereinsetzungsantrages geltenden Zweiwochenfrist des § 60 Abs. 2 VwGO vorgebracht worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1975 - BVerwG 6 C 170.73 - [BVerwGE 49, 252 (254)] m.w.N.).
  • BVerwG, 16.01.1980 - 1 B 528.79

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vereinbarkeit des § 34 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 698.81
    Hiernach ist "offensichtlich unbegründet" die Klage eines Asylbewerbers im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts gemäß § 86 VwGO an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 - [DÖV 1979 S. 902] und vom 16. Januar 1980 - BVerwG 1 B 528.79 -).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Offensichtlich unzulässig ist ... eine Klage, wenn an der Richtigkeit der zu den Sachurteilsvoraussetzungen getroffenen vollständigen Feststellungen des Verwaltungsgerichts kein vernünftiger Zweifel besteht und diese Feststellungen die Abweisung der Klage nach der eindeutigen Rechtslage gebieten (BVerwG, NJW 1982, S. 1244 [1246]).
  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 167.82

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ablehnung des Asylantrages -

    Die statthafte (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 5) Revision ist frist- und formgerecht eingelegt.

    Als offensichtlich unzulässig wertet der Senat in sinngemäßer Anwendung der in der Rechtsprechung zur offensichtlichen Unbegründetheit entwickelten Grundsätze (Beschluß vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 1) eine Klage dann, wenn an der Richtigkeit der zu den Sachurteilsvoraussetzungen getroffenen vollständigen Feststellungen des Verwaltungsgerichts kein vernünftiger Zweifel besteht und diese Feststellungen die Abweisung der Klage nach der eindeutigen Rechtslage gebieten (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 10.05.1983 - 9 C 999.81

    Anspruch auf Asyl - Nichtzulassung der Revision

    Die statthafte Revision (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 5) ist frist- und formgerecht eingelegt.

    Der Senat hat aus dem in der Überschrift des Gesetzes zum Ausdruck gebrachten Beschleunigungszweck, seiner Entstehungsgeschichte und nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen gefolgert, daß die Regelung offensichtlich unzulässige Klagen erst recht erfassen will, weil andernfalls das mit der Neuregelung verfolgte Ziel gerade bei unzulässigen, also in besonderem Maße aussichtslosen Klagen verfehlt würde, sollte dem Kläger hier der volle Instanzenzug erhalten bleiben (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - a.a.O.).

    Als offensichtlich unzulässig wertet der Senat in sinngemäßer Anwendung der in der Rechtsprechung zur offensichtlichen Unbegründetheit entwickelten Grundsätze (Beschluß vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 1) eine Klage dann, wenn an der Richtigkeit der zu den Sachurteilsvoraussetzungen getroffenen vollständigen Feststellungen des Verwaltungsgerichts kein vernünftiger Zweifel besteht und diese Feststellungen die Abweisung der Klage nach der eindeutigen Rechtslage gebieten (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 23.84

    Ersatzzustellung - Niederlegung - Zusteller - Empfänger - Übung - Maßstab -

    Die dazu angestellten Erwägungen des Berufungsgerichts stehen vielmehr im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats, wonach ein Asylbewerber dafür Sorge zu tragen hat, daß ihn Benachrichtigungen über sein Anerkennungsverfahren rechtzeitig und zuverlässig erreichen und eine Verletzung dieser Obliegenheit die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 Abs. 1 VwGO ausschließt (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 5).
  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 3.83

    Ausreisefrist - Nachträgliche Duldungen - Dauer des Asylrechtsstreits -

    Weist das Verwaltungsgericht die Klage eines Asylbewerbers wie hier einstimmig als offensichtlich unbegründet ab, so ist die Berufung gegen das Urteil gemäß § 34 Abs. 1 AuslG, a.F. ausgeschlossen und die Revision unter den Voraussetzungen des § 135 VwGO gegeben (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - BVerwGE 64, 216 = NJW 1982, 1244).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist inzwischen geklärt, daß auch offensichtlich unzulässige Klagen im Sinne des § 34 Abs. 1 AuslG a.F. als offensichtlich unbegründet abgewiesen werden dürfen (Urteil vom 24. November 1981 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 1007.81

    Anerkennung als Asylberechtigter - Schuldhafte Versäumung einer Widerspruchsfrist

    Der Senat hat aus dem in der Überschrift des Gesetzes zum Ausdruck gebrachten Beschleunigungszweck, seiner Entstehungsgeschichte und aus allgemeinen Auslegungsgrundsätzen in ständiger Rechtsprechung gefolgert, daß die Regelung nicht nur offensichtlich unbegründete, sondern alle aussichtslosen Klagen erfassen will, weil andernfalls das mit der Neuregelung verfolgte Ziel verfehlt würde (vgl. z.B. Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 5).

    Ein Asylbewerber muß insbesondere dafür Sorge tragen, daß ihn Benachrichtigungen seiner Bevollmächtigten über das Anerkennungsverfahren rechtzeitig und zuverlässig erreichen (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - a.a.O.; vgl. jetzt auch § 17 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes vom 16. Juli 1982 [BGBl. I S. 946]).

  • BVerwG, 25.08.1983 - 9 C 1122.81

    Anerkennung als Asylberechtigter - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Die Revision, über die im Einverständnis mit den Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann (§ 101 Abs. 2 VwGO), ist statthaft (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 5), hat jedoch in der Sache keinen Erfolg.

    Als offensichtlich unzulässig wertet der Senat in sinngemäßer Anwendung der in der Rechtsprechung zur offensichtlichen Unbegründetheit entwickelten Grundsätze (Beschluß vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 1) eine Klage dann, wenn an der Richtigkeit der zu den Sachurteilsvoraussetzungen getroffenen vollständigen Feststellungen des Verwaltungsgerichts kein vernünftiger Zweifel besteht und diese Feststellungen die Abweisung der Klage nach der eindeutigen Rechtslage gebieten (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - a.a.O. und Urteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 167.82 - a.a.O.).

  • BVerwG, 05.05.1983 - 9 C 820.81

    Anerkennung als Asylberechtigter - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Die statthafte Revision (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 5) ist frist- und formgerecht eingelegt.

    Als offensichtlich unzulässig wertet der Senat in sinngemäßer Anwendung der in der Rechtsprechung zur offensichtlichen Unbegründetheit entwickelten Grundsätze (Beschluß vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 1) eine Klage dann, wenn an der Richtigkeit der zu den Sachurteilsvoraussetzungen getroffenen vollständigen Feststellungen des Verwaltungsgerichts kein vernünftiger Zweifel besteht und diese Feststellungen die Abweisung der Klage nach der eindeutigen Rechtslage gebieten (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 31.01.1984 - 9 CB 695.82

    Frage der Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen offensichtlicher

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - (Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 5) ausgeführt hat, war der inzwischen aufgehobene § 34 Abs. 1 AuslG auch dann anwendbar, wenn die Klage offensichtlich unzulässig war.

    Als offensichtlich unzulässig sieht der Senat in sinngemäßer Anwendung der in der Rechtsprechung zur offensichtlichen Unbegründetheit entwickelten Grundsätze (Beschluß vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 1) eine Klage dann an, wenn an der Richtigkeit der zu den Sachurteilsvoraussetzungen getroffenen vollständigen Feststellungen des Verwaltungsgerichts kein vernünftiger Zweifel besteht und diese Feststellungen die Abweisung der Klage nach der eindeutigen Rechtslage gebieten (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 14.83

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter - Abschiebung vor dem

    Weist das Verwaltungsgericht die Klage eines Asylbewerbers wie hier einstimmig als offensichtlich unbegründet ab, so ist die Berufung gegen das Urteil gemäß § 34 Abs. 1 AuslG a.F. ausgeschlossen und die Revision unter den Voraussetzungen des § 135 VwGO statthaft (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - BVerwGE 64, 216 = NJW 1982, 1244).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist inzwischen geklärt, daß auch offensichtlich unzulässige Klagen im Sinne des § 34 Abs. 1 AuslG a.F. als offensichtlich unbegründet abgewiesen werden dürfen (Urteil vom 24. November 1981 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.10.1982 - 9 C 279.82

    Anerkennung als Asylberechtigter - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen

  • BVerwG, 15.10.1982 - 9 C 282.82

    Anerkennung als Asylberechtigter - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen

  • BVerwG, 15.10.1982 - 9 C 28.82

    Zulässigkeit der Gleichstellung von offensichtlich unzulässiger Klage und

  • BVerwG, 30.07.1982 - 9 C 247.82

    Anerkennung als Asylberechtigter - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 B 46.82

    Nichtzulassung der Revision im Verwaltungsprozess wegen offensichtlicher

  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 4.83

    Statthaftigkeit einer Revision nach einstimmiger Abweisung der Klage eines

  • BVerwG, 27.06.1984 - 9 B 3209.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Wiedereinsetzung - Rechtsmittelfrist -

  • BVerwG, 13.07.1982 - 9 C 6.82

    Statthaftigkeit der Revision bei Entscheidung des Verwaltungsgerichts über den

  • BVerwG, 03.10.1985 - 9 B 320.85

    Schwierigkeiten bei der Postzustellung wegen Wohnsitzwechsels -

  • BVerwG, 10.12.1984 - 9 B 305.83

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Vorlage

  • BVerwG, 26.09.1983 - 9 B 15119.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1665.81

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 28.12.1983 - 9 CB 1006.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf Asyl

  • BVerwG, 22.12.1983 - 9 B 11009.82

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im

  • BVerwG, 02.11.1983 - 9 B 3631.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 27.10.1983 - 9 B 14098.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

  • BVerwG, 16.06.1983 - 1 C 1.83

    Abweisung von offensichtlich unzulässigen Klagen als "offensichtlich unbegründet"

  • BVerwG, 17.12.1982 - 9 C 1023.82

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an einen

  • BVerwG, 02.02.1982 - 9 B 1993.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

  • VG Düsseldorf, 17.09.1985 - 17 K 10419/85

    Anerkenntnis einer in Ghana beborenen Schneiderin als Asylberechtigte; Auf Rasse,

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 907.81

    Anspruch auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 07.01.1982 - 9 B 15286.82

    Anwendbares Recht im Fall des Inkrafttretens eines neuen Verfahrensrechts -

  • VGH Hessen, 02.11.1987 - 12 TH 1518/87

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Antragsfrist im Aussetzungsverfahren -

  • VG Stade, 10.03.1983 - 5 VG D 48/82

    Anerkennung als Asylberechtigter wegen Verfolgung aus politischen oder religiösen

  • VG Trier, 16.06.2015 - 1 K 318/15
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