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   BVerwG, 25.01.1978 - 3 CB 22.77   

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https://dejure.org/1978,3644
BVerwG, 25.01.1978 - 3 CB 22.77 (https://dejure.org/1978,3644)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1978 - 3 CB 22.77 (https://dejure.org/1978,3644)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1978 - 3 CB 22.77 (https://dejure.org/1978,3644)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Entschädigung des Vertreibungsschadens - Freiwilliges Verbleiben im Vertreibungsgebiet - Rüge der Verletzung richterlicher Aufklärungspflicht und des Anspruchs auf rechtliches Gehör

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  • BVerwG, 13.01.1972 - III C 119.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1978 - 3 CB 22.77
    Von den oben geschilderten Grundsätzen ausgehend hat der erkennende Senat den vom angefochtenen Urteil auf den Fall des Klägers angewandten gesetzlichen Ausnahmetatbestand des § 5 Abs. 1 Satz 1 der 7. FeststellungsDV dahin ausgelegt, daß nur derjenige Verfolgte seinen Wohnsitz im Vertreibungsgebiet freiwillig beibehalten hat, der nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen nicht durch äußere Schwierigkeiten, die auf Maßnahmen der Vertreibungsmacht oder deren Verhalten beruhten, am beabsichtigten Verlassen des Vertreibungsgebietes gehindert war; freiwillig sei mithin geblieben, wer aus persönlichen Gründen seinen Wohnsitz im Vertreibungsgebiet beibehalten habe (Urteil vom 13. Januar 1972 a.a.O.; siehe auch Urteil vom 16. Mai 1974 - BVerwG 3 C 54.72 -).

    Von einem Überraschungsurteil könnte nur gesprochen werden, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Verfahren eine Wendung gegeben hätte, mit der der Kläger dem bis dahin gehenden Verfahrensverlauf nach nicht zu rechnen brauchte (vgl. Urteile vom 13. Januar 1972 - BVerwG 3 C 119.69 - [ZLA 1972, 70] und vom 20. Januar 1976 - BVerwG 3 C 73.74 - [ZLA 1976, 105]).

  • BVerfG, 20.10.1971 - 1 BvR 757/66

    Lastenausgleichsanspruch für in Vertreibungsgebieten außerhalb Österreichs

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1978 - 3 CB 22.77
    Auch das Bundesverfassungsgericht vertritt in seinem Beschluß vom 20. Oktober 1971 - 1 BvR 757/66 - (BVerfGE 32, 111) die Ansicht, daß bei der rechtlichen Beurteilung der 7. FeststellungsDV von deren lastenausgleichsrechtlicher Natur auszugehen ist und ein Rückgriff auf wiedergutmachungsrechtliche Gesichtspunkte ausscheidet.
  • BVerwG, 22.11.1968 - III C 100.67

    Aufgabe des Wohnsitzes durch einen Verfolgten im Vertreibungsgebiet vor

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1978 - 3 CB 22.77
    Danach kann einem Verfolgten Entschädigung unter dem Gesichtspunkt des Vertreibungsschadens nur gewährt werden, wenn anzunehmen ist, daß er ohne die Entziehung von Vertreibungsmaßnahmen betroffen worden wäre (Urteile vom 14. März 1968 - BVerwG 3 C 21.67 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 4]; vom 22. November 1968 - BVerwG 3 C 100.67 - [BVerwGE 31, 72] und vom 13. Januar 1972 - BVerwG 3 C 61.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 36]).
  • BVerwG, 16.05.1974 - III C 54.72
    Auszug aus BVerwG, 25.01.1978 - 3 CB 22.77
    Von den oben geschilderten Grundsätzen ausgehend hat der erkennende Senat den vom angefochtenen Urteil auf den Fall des Klägers angewandten gesetzlichen Ausnahmetatbestand des § 5 Abs. 1 Satz 1 der 7. FeststellungsDV dahin ausgelegt, daß nur derjenige Verfolgte seinen Wohnsitz im Vertreibungsgebiet freiwillig beibehalten hat, der nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen nicht durch äußere Schwierigkeiten, die auf Maßnahmen der Vertreibungsmacht oder deren Verhalten beruhten, am beabsichtigten Verlassen des Vertreibungsgebietes gehindert war; freiwillig sei mithin geblieben, wer aus persönlichen Gründen seinen Wohnsitz im Vertreibungsgebiet beibehalten habe (Urteil vom 13. Januar 1972 a.a.O.; siehe auch Urteil vom 16. Mai 1974 - BVerwG 3 C 54.72 -).
  • BVerwG, 29.07.1976 - 3 C 54.75

    Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts - Tilgung verfolgungsneutraler

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1978 - 3 CB 22.77
    Wegen dieser Ausgestaltung des (fingierten) Vertreibungsschadens und seiner Einbindung in das Lastenausgleichsrecht hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß die 7. FeststellungsDV aus lastenausgleichsrechtlicher Sicht auszulegen ist und hierbei Rückgriffe auf die anderen Grundsätzen unterliegenden entschädigungsrechtlichen Regelungen nicht in Betracht kommen (Urteil vom 29. Juli 1976 - BVerwG 3 C 54.75 - [ZLA 1977, 50] mit Nachweisen).
  • BVerwG, 20.01.1976 - III C 73.74

    Pflicht eines Gerichts zur Gewährung des rechtlichen Gehörs - Verletzung des

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1978 - 3 CB 22.77
    Von einem Überraschungsurteil könnte nur gesprochen werden, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Verfahren eine Wendung gegeben hätte, mit der der Kläger dem bis dahin gehenden Verfahrensverlauf nach nicht zu rechnen brauchte (vgl. Urteile vom 13. Januar 1972 - BVerwG 3 C 119.69 - [ZLA 1972, 70] und vom 20. Januar 1976 - BVerwG 3 C 73.74 - [ZLA 1976, 105]).
  • BVerwG, 13.01.1972 - III C 61.69

    Grundsätze der Schadensfeststellung an Grundvermögen und Betriebsvermögen -

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1978 - 3 CB 22.77
    Danach kann einem Verfolgten Entschädigung unter dem Gesichtspunkt des Vertreibungsschadens nur gewährt werden, wenn anzunehmen ist, daß er ohne die Entziehung von Vertreibungsmaßnahmen betroffen worden wäre (Urteile vom 14. März 1968 - BVerwG 3 C 21.67 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 4]; vom 22. November 1968 - BVerwG 3 C 100.67 - [BVerwGE 31, 72] und vom 13. Januar 1972 - BVerwG 3 C 61.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 36]).
  • BVerwG, 14.03.1968 - III C 21.67
    Auszug aus BVerwG, 25.01.1978 - 3 CB 22.77
    Danach kann einem Verfolgten Entschädigung unter dem Gesichtspunkt des Vertreibungsschadens nur gewährt werden, wenn anzunehmen ist, daß er ohne die Entziehung von Vertreibungsmaßnahmen betroffen worden wäre (Urteile vom 14. März 1968 - BVerwG 3 C 21.67 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 4]; vom 22. November 1968 - BVerwG 3 C 100.67 - [BVerwGE 31, 72] und vom 13. Januar 1972 - BVerwG 3 C 61.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 36]).
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