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   BVerwG, 25.03.2019 - 4 BN 14.19   

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https://dejure.org/2019,10070
BVerwG, 25.03.2019 - 4 BN 14.19 (https://dejure.org/2019,10070)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.2019 - 4 BN 14.19 (https://dejure.org/2019,10070)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 2019 - 4 BN 14.19 (https://dejure.org/2019,10070)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde; Antragsbefugnis; Beschlussverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Darlegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache i.R.e. Beschwerde (hier: Eingriff in die Berufsfreiheit durch Festsetzungen des Bebauungsplans)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum;

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2019 - 4 BN 14.19
    Geringfügige und damit nicht abwägungserhebliche, planbedingte Erhöhungen des Verkehrs in den angrenzenden Gebieten reichen entgegen der Annahme der Beschwerde zur Begründung der Antragsbefugnis ebenfalls nicht aus (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 - BVerwGE 140, 41 Rn. 15).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2019 - 4 BN 14.19
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, siehe bereits BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 03.08.2017 - 4 BN 11.17

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Eigentümerin eines Grundstücks; fehlende

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2019 - 4 BN 14.19
    Denn über Normenkontrollanträge von Eigentümern, deren Grundstücke nicht im Plangebiet liegen, kann je nach Lage der Dinge auch dann im Beschlusswege entschieden werden, wenn sie wegen einer möglichen Verletzung des Rechts auf gerechte Abwägung der eigenen Belange aus § 1 Abs. 7 BauGB antragsbefugt sind (BVerwG, Beschluss vom 3. August 2017 - 4 BN 11.17 - BRS 85 Nr. 184 = juris Rn. 19).
  • BVerwG, 14.02.2022 - 3 B 27.21

    Anforderungen an die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung eines Gerichts

    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverwaltungsgerichts, aus dem Beschwerdevorbringen diejenigen Gesichtspunkte herauszufiltern, die möglicherweise eine Revisionszulassung begründen könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 2019 - 4 BN 14.19 - juris Rn. 4; BFH, Beschluss vom 5. März 2018 - X B 44/17 - juris Rn. 14 ff.).
  • VGH Bayern, 17.05.2021 - 15 N 20.2904

    Unstatthafter Normenkontrollantrag gegen Flächennutzungsplan

    Über Normenkontrollanträge von Plannachbarn kann hingegen selbst dann im Beschlussweg entschieden werden, wenn diese - was beim Antragsteller zu verneinen ist [s.u. 2 b) ] - wegen einer möglichen Verletzung des Rechts auf gerechte Abwägung aus § 1 Abs. 7 BauGB antragsbefugt sind (BayVGH, B.v. 25.6.2020 - 15 N 19.1537 - juris Rn. 13 unter Rekurs u.a. auf BVerwG, B.v. 25.3.2019 - 4 BN 14.19 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 27.05.2022 - 7 B 10.22

    Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverwaltungsgerichts, aus dem Beschwerdevorbringen diejenigen Gesichtspunkte herauszufiltern, die möglicherweise eine Revisionszulassung begründen könnten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. März 2019 - 4 BN 14.19 - juris Rn. 4 und vom 14. Februar 2022 - 3 B 27.21 - NVwZ 2022, 646 Rn. 34).
  • VGH Bayern, 27.07.2021 - 15 N 20.2639

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan - Ergänzendes Verfahren

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 25.3.2019 - 4 BN 14.19 - juris Rn. 7) kann über Normenkontrollanträge von Plannachbarn selbst dann im Beschlussweg entschieden werden, wenn diese wegen einer möglichen Verletzung des Rechts auf gerechte Abwägung aus § 1 Abs. 7 BauGB antragsbefugt sind.
  • VGH Bayern, 08.07.2021 - 15 N 20.1811

    Fehlende Antragsbefugnis eines Plannachbarn

    Über Normenkontrollanträge von Plannachbarn kann hingegen selbst dann im Beschlussweg entschieden werden, wenn diese - was beim Antragsteller zu verneinen ist [s.u. 2.] - wegen einer möglichen Verletzung des Rechts auf gerechte Abwägung aus § 1 Abs. 7 BauGB antragsbefugt sind (BVerwG, B.v. 25.3.2019 - 4 BN 14.19 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 25.6.2020 - 15 N 19.1537 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 08.07.2021 - 15 N 20.1810

    Antragsbefugnis eines Plannachbarn

    Über Normenkontrollanträge von Plannachbarn kann hingegen selbst dann im Beschlussweg entschieden werden, wenn diese - was beim Antragsteller zu verneinen ist [s.u. 2.] - wegen einer möglichen Verletzung des Rechts auf gerechte Abwägung aus § 1 Abs. 7 BauGB antragsbefugt sind (BVerwG, B.v. 25.3.2019 - 4 BN 14.19 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 25.6.2020 - 15 N 19.1537 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 20.02.2020 - 15 N 20.198

    Bebauungsplan für ein allgemeines Wohngebiet - Normenkontrollantrag eines

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B. v. 25.3.2019 - 4 BN 14/19 - juris Rn. 7), der sich der Senat anschließt, kann über Normenkontrollanträge von Plannachbarn selbst dann im Beschlussweg entschieden werden, wenn diese wegen einer möglichen Verletzung des Rechts auf gerechte Abwägung aus § 1 Abs. 7 BauGB antragsbefugt sind.
  • VGH Bayern, 19.05.2021 - 9 N 17.2284

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Demgegenüber kann über Normenkontrollanträge von Eigentümern, deren Grundstücke nicht im Plangebiet liegen, je nach Lage der Dinge auch dann im Beschlusswege entschieden werden, wenn sie wegen einer möglichen Verletzung des Rechts auf gerechte Abwägung der eigenen Belange aus § 1 Abs. 7 BauGB antragsbefugt sind (vgl. BVerwG, B.v. 25.3.2019 - 4 BN 14.19 - juris Rn. 7 m.w.N.; BayVGH, B.v. 25.6.2020 - 15 N 19.1537 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 25.06.2020 - 15 N 19.1537

    Beschlussverfahren im Normenkontrollverfahren von Plannachbarn gegen

    Über Normenkontrollanträge von Plannachbarn kann aber selbst dann im Beschlussweg entschieden werden, wenn diese wegen einer möglichen Verletzung des Rechts auf gerechte Abwägung aus § 1 Abs. 7 BauGB antragsbefugt sind (BVerwG, B.v. 25.3.2019 - 4 BN 14.19 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 20.2.2020 - 15 N 20.198 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 25.06.2020 - 15 N 19.2132

    Antragsbefugnis in Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan

    Über Normenkontrollanträge von Plannachbarn kann aber selbst dann im Beschlussweg entschieden werden, wenn diese wegen einer möglichen Verletzung des Rechts auf gerechte Abwägung aus § 1 Abs. 7 BauGB antragsbefugt sind (BVerwG, B.v. 25.3.2019 - 4 BN 14.19 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 20.2.2020 - 15 N 20.198 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 31.03.2020 - 15 N 17.1717

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen fehlerhafter Auslegung umweltbezogener

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