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   BVerwG, 25.04.2019 - 8 B 3.18 (8 C 3.19)   

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https://dejure.org/2019,15147
BVerwG, 25.04.2019 - 8 B 3.18 (8 C 3.19) (https://dejure.org/2019,15147)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.2019 - 8 B 3.18 (8 C 3.19) (https://dejure.org/2019,15147)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 2019 - 8 B 3.18 (8 C 3.19) (https://dejure.org/2019,15147)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Revisionszulassung; Rechtswidrigkeit gaststättenrechtlicher Gestattungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis für einen Weinausschank auf dem Rüdesheimer Platz in Berlin während der Sommermonate hinsichtlich Drittschutzes (hier: Betrieb des Weinbrunnens)

  • rechtsportal.de

    GastG § 12 Abs. 1
    Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit gaststättenrechtlicher Gestattungen für einen Weinausschank auf dem Rüdesheimer Platz in Berlin; Vorliegen des Versagungsgrundes schädlicher Umwelteinwirkungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr.

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2019 - 8 B 3.18
    Eine das Fortsetzungsfeststellungsinteresse gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO begründende Wiederholungsgefahr ist immer dann anzunehmen, wenn die hinreichende Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2006 - 4 C 12.04 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 23 Rn. 8).
  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 22 B 21.860

    Fortsetzungsfeststellungs- und Anfechtungsklage einer

    Eine das Fortsetzungsfeststellungsinteresse gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO begründende Wiederholungsgefahr ist immer dann anzunehmen, wenn die hinreichend konkrete Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 25.4.2019 - 8 B 3.18 - juris Rn. 3; U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.196

    Rechtsschutz für Wohnungseigentümergemeinschaft gegen vorläufige

    Eine das Fortsetzungsfeststellungsinteresse gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO begründende Wiederholungsgefahr ist immer dann anzunehmen, wenn die hinreichend konkrete Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 25.4.2019 - 8 B 3.18 - juris Rn. 3; U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.197

    Fortsetzungsfeststellungsklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen für

    Eine das Fortsetzungsfeststellungsinteresse gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO begründende Wiederholungsgefahr ist immer dann anzunehmen, wenn die hinreichend konkrete Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 25.4.2019 - 8 B 3.18 - juris Rn. 3; U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2020 - 10 LA 113/18

    Frist; Hemmungsfrist; Hemmungsmitteilung; Vertrauensschutz; Wiederholungsgefahr

    Hierzu hat das Verwaltungsgericht in seinen Entscheidungsgründen unter Zugrundelegung des zutreffenden Maßstabs (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.10.2009 - 4 B 8.09 -, juris Rn. 5 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 16.10.1989 - 7 B 108.89 -, juris Rn. 5 zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO; BVerwG, Beschluss vom 25.04.2019 - 8 B 3.18 -, juris Rn. 3 zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) ausgeführt, dass die von der Klägerin angeführte Wiederholungsgefahr nicht hinreichend konkret sei, weil keine greifbaren tatsächlichen Anhaltspunkte dafür bestünden, dass auch im Zulassungsverfahren für das Pflanzenschutzmittel Lenox eine zonale Hemmungsmitteilung ergehen und die Beklagte nach Ablauf der mit der Hemmungsmitteilung gesetzten Frist vermeintlich abredewidrig die Prüfung nachgereichter Unterlagen und Studien im Widerspruchsverfahren ablehnen werde, wie es die Klägerin mit dem Hilfsantrag festgestellt haben möchte.
  • VG Hamburg, 17.11.2022 - 5 K 4826/21

    Erfolglose Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die zwischenzeitlich entfallene

    Eine das Fortsetzungsfeststellungsinteresse gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO begründende Wiederholungsgefahr ist immer dann anzunehmen, wenn die hinreichend konkrete Gefahr besteht, dass in naher Zukunft und unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (BVerwG, Beschl. v. 25.4.2019, 8 B 3/18 u.a., juris Rn. 3; Beschl. v. 14.6.2018, 3 BN 1/17, juris Rn. 19; Urt. v. 16.5.2013, a.a.O. Rn. 21).
  • VG Hamburg, 13.12.2023 - 5 K 1923/20

    Zur Zuständigkeit für die Anordnung von Terrorschutzmaßnahmen bei einem

    Eine das Fortsetzungsfeststellungsinteresse begründende Wiederholungsgefahr kann dann angenommen werden, wenn die hinreichend konkrete Gefahr besteht, dass in naher Zukunft und unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (BVerwG, Beschl. v. 25.4.2019, 8 B 3.18 u. a., juris Rn. 3; Beschl. v. 14.6.2018, 3 BN 1.17, juris Rn. 19; Urt. v. 16.5.2013, a. a. O. Rn. 21).
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