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   BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04   

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BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04 (https://dejure.org/2005,2427)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.2005 - 9 B 41.04 (https://dejure.org/2005,2427)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 9 B 41.04 (https://dejure.org/2005,2427)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Bauvorhabens "Bypass Oberrhein"; Anordnung eines Entscheidungsvorbehalts über ergänzende Immissionsschutzmaßnahmen; Begründung von Anliegerschutzansprüchen durch eine Verkehrslärmschutzverordnung; Bewältigung nachteiliger Wirkungen durch ein ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04
    Danach ist eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines obersten Bundesgerichts aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 m.w.N.).

    Damit zeigt die Beschwerde aber lediglich eine vermeintlich fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung von Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts auf, die die Zulassung der Revision nicht begründen kann (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.).

    Damit erfüllt die Beschwerde aber nicht die Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung einer Divergenz stellt (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. m.w.N.).

    38 Ein Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 VwGO), der nur dann als Verfahrensmangel geltend gemacht werden kann, wenn das Gericht einen Schluss gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. m.w.N.), ist danach ebenfalls nicht erkennbar.

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04
    Für Fernstraßenvorhaben hat es das Bundesverwaltungsgericht bisher nicht beanstandet, auf den Prognosehorizont des Jahres 2010 abzustellen, weil sich dies nicht als Ausdruck unsachlicher Erwägungen darstelle, sondern sich nahtlos in die Konzeption einfüge, die dem Fernstraßenausbaugesetz 1993 und dem entsprechenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen zugrunde liege, der sich an der Verkehrsentwicklung des Jahres 2010 orientiere, sodass es nahe liegend, wenn nicht gar geboten sei, bei Vorhaben, die im Bedarfsplan als vordringlicher Bedarf dargestellt sind, auf denselben Zeitpunkt abzustellen (BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 BVerwG 4 A 10.95 Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 13 S. 36 f.).

    Für die rechtliche Beurteilung des der Lärmberechnung zugrunde liegenden Prognosehorizonts gilt nichts anderes (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 BVerwG 4 A 10.95 a.a.O. S. 36).

    Vielmehr ergibt sich bei späterer Inbetriebnahme eher die Möglichkeit, dass fehlgeschlagene Prognosen noch vor der Inbetriebnahme der Strecke erkannt werden und ihnen im Wege des § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG angemessen begegnet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 BVerwG 4 A 10.95 a.a.O. S. 36).

  • BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis gegen eisenbahnrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04
    3 a) Die Divergenzrüge der Beigeladenen, mit der sie geltend macht, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs weiche, soweit es um die Anordnung eines Entscheidungsvorbehalts über ergänzende Immissionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem "Bypass Oberrhein" geht, von zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab (Urteil vom 1. Juli 1988 BVerwG 4 C 49.86 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 76 und Beschluss vom 11. November 1996 BVerwG 11 B 65.96 Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 5), greift nicht durch.

    Insoweit ist allerdings in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungs-gerichts u.a. aufgrund des erwähnten Beschlusses vom 11. November 1996 (a.a.O.) geklärt, dass es für den Kausalzusammenhang ausreicht, wenn die Einwirkung auf dem planfestgestellten Abschnitt "entsteht".

    11 Die Beschwerde scheint hierin allerdings einen Wertungswiderspruch zu dem im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1996 (a.a.O.) entschiedenen Fall zu sehen, wenn sie meint, die Grundsätze dieser Entscheidung müssten auf den vorliegenden Fall "übertragen" werden.

  • BVerwG, 28.10.1998 - 11 A 3.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04
    29 Richtig ist zunächst, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Grenze für die schutzmindernde Berücksichtigung einer Immissionsvorbelastung dort besteht, wo zu erwartende Einwirkungen die Schwelle zur Gesundheitsbeeinträchtigung überschreiten (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998 BVerwG 11 A 3.98 BVerwGE 107, 350 ).

    Diese Pflicht würden sie verletzen, wenn sie durch die Planfeststellung an der Herstellung oder Fortsetzung solcher rechtswidrigen Eingriffe mitwirkten (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04
    Denn hierfür kann es zumal in der von der Beschwerde allein thematisierten Nachtzeit nur auf die Innenraumpegel ankommen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17. November 1999 BVerwG 11 A 4.98 Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 31 S. 58).

    Bei einem unter Gesundheitsaspekten einzuhaltenden Dauerschallpegel von 30 bis 35 dB(A) in Schlafräumen und einer Dämmwirkung geschlossener Einfachfenster von 20 bis 25 dB(A) erreicht ein Außenpegel von mehr als 60 dB(A) zwar einen kritischen Bereich (BVerwG, Urteil vom 17. November 1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04
    Danach muss sich aufgrund besonderer Anhaltspunkte die konkrete Möglichkeit abzeichnen, dass nachteilige Wirkungen in absehbarer Zeit eintreten werden, ihr Ausmaß sich jedoch noch nicht abschätzen lässt, sodass sie mangels hinreichender Zuverlässigkeit der Voraussagen ihres Eintretens noch keinen Anlass zu Anordnungen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwVfG geben, sich aber auch nicht dem Bereich nicht voraussehbarer Wirkungen nach § 75 Abs. 2 Satz 2 bis 4 VwVfG zuordnen lassen (BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 BVerwG 11 C 2.00 Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 55 S. 17 ff.).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04
    Es ist dem Bereich der Tatsachenfeststellungen und nicht der Rechtsanwendung zuzuordnen, wenn ein Gericht eine solche Vorschrift auslegt und hieraus im Einzelnen Folgerungen für den konkreten Fall zieht (BVerwG, Beschluss vom 30. September 1996 BVerwG 4 B 175.96 Buchholz 445.4 § 18 b WHG Nr. 2 S. 2; vgl. auch Beschluss vom 20. März 2003 BVerwG 4 B 59.02 Buchholz 406.12 § 12 BauNVO Nr. 10 S. 3).
  • BVerwG, 30.09.1996 - 4 B 175.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung von DIN-Vorschriften als

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04
    Es ist dem Bereich der Tatsachenfeststellungen und nicht der Rechtsanwendung zuzuordnen, wenn ein Gericht eine solche Vorschrift auslegt und hieraus im Einzelnen Folgerungen für den konkreten Fall zieht (BVerwG, Beschluss vom 30. September 1996 BVerwG 4 B 175.96 Buchholz 445.4 § 18 b WHG Nr. 2 S. 2; vgl. auch Beschluss vom 20. März 2003 BVerwG 4 B 59.02 Buchholz 406.12 § 12 BauNVO Nr. 10 S. 3).
  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 7.97

    Bundesrechtliche Anordnung einer "ortsüblichen Bekanntmachung"

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04
    23 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seines Erlasses ankommt (BVerwG, Urteil vom 23. April 1997 BVerwG 11 A 7.97 Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 16 S. 35 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 19.03.2003 - 9 A 33.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04
    20 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass das Gericht eine Prognose und mithin auch eine der Verkehrslärmberechnung zugrunde liegende Verkehrsprognose grundsätzlich nur darauf prüfen kann, ob sie mit den seinerzeit zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln methodengerecht erstellt wurde (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19. März 2003 BVerwG 9 A 33.02 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 173 S. 158 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

  • BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

  • BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00

    Planfeststellung für Bau und Änderung von Schienenwegen; Abwägung der von dem

  • BVerwG, 13.11.2001 - 9 B 57.01

    Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

  • BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96

    Schienenverkehrsrecht - Konflikt um die Offenhaltung oder Schließung eines

  • BVerwG, 10.06.1999 - 9 B 81.99
  • BVerwG, 16.12.1998 - 11 A 44.97

    Klageerhebung ohne bestimmten Antrag; wesentliche Änderung eines Schienenweges;

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 24.01

    Ostseeautobahn bei Lübeck darf gebaut werden

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Unsachgemäß ist auf der anderen Seite eine Beschränkung des Prognosehorizonts, wenn von vornherein feststeht, dass diesem für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme keine Aussagekraft mehr zukommt (BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 9 B 41.04 - juris Rn. 24).

    Allerdings ist auch dann, wenn bis zum Ablauf des gewählten Zeitraums nicht mit einer Realisierung des Vorhabens zu rechnen ist, eine Betrachtung erlaubt, ob der Prognose auch für die Zeit danach Bedeutung beizumessen ist (BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 9 B 41.04 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Die Wahl des Prognosehorizonts kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Übrigen nur dann gerichtlich beanstandet werden, wenn sie sich als Ausdruck unsachlicher Erwägungen werten lässt (BVerwG, U.v. 9.6.2010 - 9 A 20/08 - NVwZ 2011, 177/180 m.w.N.; B.v. 25.5.2005 - 9 B 41/04 - juris Rn. 20; vgl. auch VGH BW, U.v. 11.2.2004 - 5 S 384/03 - juris Rn. 136).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

    Denn die Verkehrsprognose soll die Grundlage zu einer möglichst lange Bestand behaltenden Bewältigung jener Probleme schaffen, die durch den Betrieb der geplanten Strecke aufgeworfen werden (BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 9 B 41.04 - juris Rn. 24).

    Wie auch sonst hat die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seines Erlasses abzustellen (BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 9 B 41.04 - juris Rn. 23 m.w.N.).

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