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   BVerwG, 25.06.2010 - 9 B 99.09   

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BVerwG, 25.06.2010 - 9 B 99.09 (https://dejure.org/2010,10610)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.2010 - 9 B 99.09 (https://dejure.org/2010,10610)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2010 - 9 B 99.09 (https://dejure.org/2010,10610)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 112 VwGO, § 86 Abs 1 VwGO, § 108 VwGO
    Verfahrensrügen: Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens durch das Gericht wegen nicht vorgelegter Unterlagen eines Beteiligten; Besetzung des Gerichts; Information über Sach- und Streitstoff bei Richterwechsel

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 52 Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG); Umfang der Überprüfung einer Globalberechnung nach Abschluss einer Bauphase

  • rewis.io

    Verfahrensrügen: Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens durch das Gericht wegen nicht vorgelegter Unterlagen eines Beteiligten; Besetzung des Gerichts; Information über Sach- und Streitstoff bei Richterwechsel

  • ra.de
  • rewis.io

    Verfahrensrügen: Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens durch das Gericht wegen nicht vorgelegter Unterlagen eines Beteiligten; Besetzung des Gerichts; Information über Sach- und Streitstoff bei Richterwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsKomZG § 52
    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 52 Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG); Umfang der Überprüfung einer Globalberechnung nach Abschluss einer Bauphase

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.07.1985 - 9 CB 104.84

    Protokoll - Genehmigung - Sachverständiger Zeuge - Aussage -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2010 - 9 B 99.09
    Die Beschwerde übersieht zum einen, dass ein Verstoß gegen die sich aus § 112 VwGO ergebende Pflicht, nach einem Richterwechsel den zur Entscheidung berufenen Richter über den Sach- und Streitstand umfassend zu informieren, keinen absoluten Verfahrensfehler darstellt, zum anderen, dass die Unterrichtung über den vollständigen Sach- und Streitstoff einschließlich der Ergebnisse vorangegangener Verhandlungstermine nicht nur im Rahmen des Sachberichts in der mündlichen Verhandlung, sondern auch auf anderem Wege erfolgen kann (Beschluss vom 12. Juli 1985 - BVerwG 9 CB 104.84 - NJW 1986, 3154 , insoweit in Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 56 nicht vollständig abgedruckt).

    In gleicher Weise, wie grundsätzlich davon auszugehen ist, dass ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt, spricht aufgrund der Bindung des Richters an Gesetz und Recht eine Vermutung dafür, dass ähnlich wie im Falle der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung allen Richtern im Rahmen der Beratung eine vollständige Unterrichtung über den Sach- und Streitstoff zuteil wird (Beschluss vom 12. Juli 1985 a.a.O.).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2010 - 9 B 99.09
    Zu einer Prüfung, ob die Gemeinde bei ihrer Prognose der künftigen Wiederbeschaffungszeitwerte von einem zutreffenden Sachverhalt und einer geeigneten Berechnungsmethode ausgegangen ist und das gefundene Ergebnis einleuchtend begründet hat, war das Gericht auch bei einer wegen des prognostischen Charakters der Globalberechnung nur eingeschränkten Prüfungsbefugnis berechtigt und verpflichtet (vgl. zur Überprüfung von Prognosen Urteile vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313 und vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - Buchholz 406.400 § 42 BNatSchG 2002 Nr. 6 Rn. 156, insoweit in BVerwGE 131, 274 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2010 - 9 B 99.09
    Unterlässt es ein Prozessbeteiligter aber, auf den gerichtlichen Vorhalt, er sei einer gerichtlichen Auflage nicht ausreichend nachgekommen, nachzufragen, welche weiteren Angaben seitens des Gerichts erwartet werden, so kann er später nicht im Wege der Verfahrensrüge die Verletzung von prozessualen Rechten geltend machen (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2010 - 9 B 99.09
    Die gerichtliche Aufklärungspflicht findet dort ihre Grenze, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Aufklärung bietet (vgl. dazu im Einzelnen Urteile vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 und vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 8.04 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 39 S. 51).
  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97

    Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2010 - 9 B 99.09
    Zu einer Prüfung, ob die Gemeinde bei ihrer Prognose der künftigen Wiederbeschaffungszeitwerte von einem zutreffenden Sachverhalt und einer geeigneten Berechnungsmethode ausgegangen ist und das gefundene Ergebnis einleuchtend begründet hat, war das Gericht auch bei einer wegen des prognostischen Charakters der Globalberechnung nur eingeschränkten Prüfungsbefugnis berechtigt und verpflichtet (vgl. zur Überprüfung von Prognosen Urteile vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313 und vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - Buchholz 406.400 § 42 BNatSchG 2002 Nr. 6 Rn. 156, insoweit in BVerwGE 131, 274 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 8.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2010 - 9 B 99.09
    Die gerichtliche Aufklärungspflicht findet dort ihre Grenze, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Aufklärung bietet (vgl. dazu im Einzelnen Urteile vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 und vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 8.04 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 39 S. 51).
  • BVerwG, 27.02.2020 - 9 BN 2.19

    Zurückverweisung wegen Verletzung der Aufklärungspflicht

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings geklärt, dass eine Verletzung der Mitwirkungspflichten durch die Beteiligten die Anforderungen an die Ermittlungspflicht des Gerichts herabsetzen kann und die gerichtliche Aufklärungspflicht dort ihre Grenze findet, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Aufklärung bietet (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 13. April 2005 - 10 C 8.04 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 39 S. 51 und vom 30. Januar 2013 - 9 C 11.11 - BVerwGE 145, 354 Rn. 28; Beschluss vom 25. Juni 2010 - 9 B 99.09 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 13 Rn. 4).
  • BVerwG, 28.08.2018 - 3 B 28.17

    Anspruch eines Krankenhauses auf Rügen auf einen Sicherstellungszuschlag nach § 5

    Daraus ergeben sich insbesondere prozessuale Regeln für den Fall des Richterwechsels (Wolff, a.a.O., Rn. 1; BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2010 - 9 B 99.09 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 13 Rn. 12 f., vom 14. März 2011 - 8 B 61.10 - ZOV 2011, 123 Rn. 23 f. und vom 26. August 2013 - 9 B 13.13 - juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 21. April 2015 - II ZR 255/13 - NJW-RR 2015, 893 Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 30.11.2010 - 4 A 101/10

    Anschlusszwang, Benutzungszwang, Abwasserbeseitigungsanlage, Kleinkläranlage,

    Dieses Urteil ist rechtskräftig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.6.2010 - 9 B 99/09 -).
  • BVerwG, 02.02.2018 - 1 WNB 6.17

    Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs hinsichtlich Darlegung der

    Die gerichtliche Aufklärungspflicht findet dort ihre Grenze, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zur weiteren Aufklärung bietet (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 29. Juni 1999 - 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 = Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 12 S. 17 und vom 13. April 2005 - 10 C 8.04 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 39 S. 51; Beschluss vom 25. Juni 2010 - 9 B 99.09 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 13 Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 30.11.2010 - 4 A 197/09

    Kleinkläranlage, Verbandsversammlung, Stimmrecht, Befreiung, Anschlusszwang,

    Dieses Urteil ist rechtskräftig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.6.2010 - 9 B 99/09 -).
  • BVerwG, 27.07.2011 - 2 WNB 3.11
    Die gerichtliche Aufklärungspflicht findet dort ihre Grenze, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zur weiteren Aufklärung bietet (vgl. dazu Urteile vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 = Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 12 S. 17 und vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 8.04 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 39 S. 51; Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 9 B 99.09 - juris Rn 4 ).
  • BVerwG, 21.02.2020 - 1 WNB 7.19

    Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich Verletzung der

    Die gerichtliche Aufklärungspflicht findet dort ihre Grenze, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zur weiteren Aufklärung bietet (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 29. Juni 1999 - 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 = Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 12 S. 17 und vom 13. April 2005 - 10 C 8.04 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 39 S. 51; Beschluss vom 25. Juni 2010 - 9 B 99.09 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 13 Rn. 4).
  • BVerwG, 05.10.2012 - 1 WNB 3.12

    Erforderlichkeit eines Beweisantrags zur späteren Geltendmachung einer

    Die gerichtliche Aufklärungspflicht findet dort ihre Grenze, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zur weiteren Aufklärung bietet (vgl. dazu Urteile vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 = Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 12 S. 17 und vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 8.04 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 39 S. 51; Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 9 B 99.09 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 13 Rn. 4).
  • BVerwG, 11.01.2012 - 2 WNB 9.11

    Angriffe gegen die Beweiswürdigung als Verfahrensmangel i.S.d. § 22a Abs. 2 Nr. 3

    Die gerichtliche Aufklärungspflicht findet dort ihre Grenze, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zur weiteren Aufklärung bietet (vgl. dazu Urteile vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 = Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 12 S. 17 und vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 8.04 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 39 S. 51; Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 9 B 99.09 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 13 Rn. 4).
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