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   BVerwG, 25.08.1983 - 7 B 114.83   

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https://dejure.org/1983,3771
BVerwG, 25.08.1983 - 7 B 114.83 (https://dejure.org/1983,3771)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.1983 - 7 B 114.83 (https://dejure.org/1983,3771)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 1983 - 7 B 114.83 (https://dejure.org/1983,3771)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Entziehung der Erlaubnis für den allgemeinen Güternahverkehr - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage und Rechtslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67

    Überwachung von erlaubnisfreien Gewerben - Anspruch auf Widerruf einer

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1983 - 7 B 114.83
    Selbst wenn man auf die frühere Rechtsprechung zu Untersagungsverfügungen nach § 35 GewO (BVerwGE 28, 202) abstellen würde, die - wie auch die Beschwerde nicht verkennt - inzwischen aufgegeben worden ist, könnte der Beschwerde nicht gefolgt werden.
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1983 - 7 B 114.83
    Dies hat der Senat in BVerwGE 51, 359 (361 f.) [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74] für die Entziehung einer Fahrerlaubnis - ebenfalls im Hinblick auf den maßgeblichen Zeitpunkt - näher ausgeführt; das dort Gesagte gilt auch für die Entziehung einer Erlaubnis für den Güterkraftverkehr.
  • BVerwG, 13.02.1980 - 7 B 84.79

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Güterfernverkehrsgenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1983 - 7 B 114.83
    Die insofern von der Beschwerde aufgeworfene Frage, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der Entziehung einer Erlaubnis für den Güterkraftverkehr maßgeblich sei, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. Beschlüsse vom 13. März 1964 - BVerwG 7 B 85.62 [Buchholz 442.03 § 78 GüKG Nr. 3], vom 6. März 1972 - BVerwG 7 B 12.72 - und vom 13. Februar 1980 - BVerwG 7 B 84.79 -).
  • BVerwG, 13.03.1964 - VII B 85.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1983 - 7 B 114.83
    Die insofern von der Beschwerde aufgeworfene Frage, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der Entziehung einer Erlaubnis für den Güterkraftverkehr maßgeblich sei, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. Beschlüsse vom 13. März 1964 - BVerwG 7 B 85.62 [Buchholz 442.03 § 78 GüKG Nr. 3], vom 6. März 1972 - BVerwG 7 B 12.72 - und vom 13. Februar 1980 - BVerwG 7 B 84.79 -).
  • BVerwG, 06.03.1972 - VII B 12.72

    Rücknahme einer Erlaubnis zum Güternahverkehr bei Steuerrückständen -

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1983 - 7 B 114.83
    Die insofern von der Beschwerde aufgeworfene Frage, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der Entziehung einer Erlaubnis für den Güterkraftverkehr maßgeblich sei, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. Beschlüsse vom 13. März 1964 - BVerwG 7 B 85.62 [Buchholz 442.03 § 78 GüKG Nr. 3], vom 6. März 1972 - BVerwG 7 B 12.72 - und vom 13. Februar 1980 - BVerwG 7 B 84.79 -).
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