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   BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 11.97   

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BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 11.97 (https://dejure.org/1997,9209)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.1997 - 1 C 11.97 (https://dejure.org/1997,9209)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 1997 - 1 C 11.97 (https://dejure.org/1997,9209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung einer ausländerrechtlichen Duldung des Aufenthalts - Vorliegen des Duldungsgrunds der tatsächlichen Unmöglichkeit einer Abschiebung - Rechtsfolgen einer Duldung hinsichtlich der Abschiebung eines Ausländers - Zielsetzung des Rechtsinstituts der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 1198
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung - tatsächliche

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 11.97
    Für die Erteilung einer Duldung nach der genannten Bestimmung kommt es mithin nicht darauf an, ob der Ausländer freiwillig ausreisen könnte; maßgeblich ist allein, ob der Abschiebung tatsächliche Hindernisse entgegenstehen, die es der Ausländerbehörde unmöglich machen, ihrer Abschiebeverpflichtung (§ 49 Abs. 1 AuslG) nachzukommen (vgl. VGH Mannheim, DVBl 1996, 209 ; OVG Lüneburg, NVwZ-Beilage 11/1996, 86 , AuAS 1997, 154 ; Röseler in: Huber, Handbuch des Ausländer- und Asylrechts, B 166 § 2 AsylbLG Rn. 24; im Grundsatz auch OVG Hamburg, FEVS Bd. 46/96, 418 ; a.M. Funke-Kaiser in: GK-AuslR, § 55 AuslG Rn. 22.2).

    Darüber hinaus legt es die Funktion der Duldung als - unabhängig von einem Antrag des Ausländers - vorgeschriebene förmliche Reaktion der Ausländerbehörde auf das Vorliegen eines Vollstreckungs hindernisses auch sonst nicht nahe, ihre Erteilung vom Fehlen einer freiwilligen Ausreisemöglichkeit abhängig zu machen (vgl. VGH Mannheim, DVBl 1996, 209 ).

  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 11.97
    Nach der Ausländer nicht ausnehmenden prinzipiellen Ordnung des Verhältnisses des einzelnen zum Staat im Grundgesetz ist nämlich bei gesetzlichen Begünstigungen im Zweifel ein rechtlich geschütztes Individualinteresse zu bejahen (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 29 S. 65).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94

    Ausländerrecht - Anspruch auf Duldung bei im Ermessen der Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 11.97
    Daraus folgt ein entsprechender Rechtsanspruch des Ausländers (vgl. Urteil vom 8. April 1997 - BVerwG 1 C 12.94 - UA S. 9).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 11.97
    Der erkennende Senat kann das Rückübernahmeabkommen und das zu seiner Durchführung ergangene Protokoll als allgemeinkundige Tatsachen (§ 291 ZPO) bei seiner Entscheidung berücksichtigen und die sich hieraus für die Modalitäten der Abschiebung ergebenden Schlußfolgerungen selbst ziehen (vgl. auch Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150 [BVerwG 03.11.1992 - 9 C 21/92] = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 158 S. 369 zum deutsch-vietnamesischen "Reintegrationsabkommen" vom 9. Juni 1992).
  • BVerwG, 16.10.1980 - 1 B 809.80

    Antrag auf Ausstellung einer Duldungsbescheinigung an einen Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 11.97
    Sie stellt einen ihn begünstigenden Verwaltungsakt dar (vgl. Beschluß vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 1 B 809.80 - Buchholz 402.24 § 17 AuslG Nr. 3).
  • BVerwG, 21.05.1996 - 1 B 78.96

    Fortbildung - Verfahrensmangel - Staatenloser - GG - Bedarf

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 11.97
    Erscheint die Abschiebung nach den Gegebenheiten des Falles nicht aussichtslos, darf andererseits ein fehlgeschlagener Abschiebungsversuch vorausgesetzt werden, bevor tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung angenommen wird (vgl. Beschluß vom 21. Mai 1996 - BVerwG 1 B 78.96 - Buchholz 402.240 § 55 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 11.97
    Dadurch soll die Erfüllung der gesetzlichen Abschiebungspflicht besser gewährleistet werden (vgl. BTDrucks 11/6321 S. 48 zu §§ 30 ff. und S. 76 zu § 55 Abs. 3; vgl. ferner Urteil vom 16. Oktober 1990 - BVerwG 1 C 15.88 - BVerwGE 87, 11 [BVerwG 16.10.1990 - 1 C 15/88]).
  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 11.97
    Das rechtfertigt gemäß dem nach dem angeführten Landesrecht heranzuziehenden § 3 Abs. 3 VwVfG die Fortführung des Verfahrens durch den Beklagten in eigener Zuständigkeit (Urteil vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 C 7.94 - BVerwGE 98, 313 [BVerwG 24.05.1995 - 1 C 7/94]).
  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 11.97
    Hieran würde es nur fehlen, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte der Klägerin verletzt sein könnten (vgl. Urteil vom 27. Februar 1996 - BVerwG 1 C 41.93 - BVerwGE 100, 287 [BVerwG 27.02.1996 - 1 C 41/93]).
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 11.97
    Insbesondere ist die Geltung der für eine bestimmte Problemlage im Rahmen einer umfassenden Regelung getroffenen einzelnen Bestimmung grundsätzlich auf diese beschränkt (vgl. Urteil vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 17.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10 S. 44).
  • BVerwG, 15.07.1997 - 1 C 15.96

    Ausländerrecht - Frist des § 35 Abs. 1 AuslG , Anrechnung der Zeiten einer

  • OVG Niedersachsen, 20.01.1997 - 4 M 7062/96

    Sozialhilfe; Sozialhilferecht; Anwendbarkeit auf Flüchtlinge; Freiwillige

  • BVerwG, 03.02.1998 - 1 B 4.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Verfahrensrüge, Anforderung an die Rüge der Verletzung

    Es besteht kein Zweifel und wird durch den Inhalt der in der Beschwerdebegründung angeführten Senatsurteile vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 3.97, BVerwG 1 C 10.97 und BVerwG 1 C 11.97 - bestätigt, daß dem Berufungsgericht bekannt war, daß Abschiebungen nach Vietnam grundsätzlich erst nach Abschluß des entsprechenden Rückführungsabkommens und in dessen - unter Umständen ein längeres Verfahren voraussetzenden - Rahmen möglich geworden sind.
  • OVG Niedersachsen, 30.08.2018 - 13 ME 325/18

    Anordnungsgrund; Duldungsbescheinigung

    Sie hat lediglich auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 25.9.1997 - 1 C 3.97 und 1 C 11.97 - sowie Urt. v. 21.3.2000 - 1 C 23.99 -) verwiesen, derzufolge es keinen ungeregelten Aufenthaltsstatus gebe und entweder eine Duldung zu erteilen oder der Ausländer kurzfristig abzuschieben sei.
  • VG Bayreuth, 11.11.2015 - B 4 E 15.530

    Duldung - rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung wegen Anspruch auf

    Auch sie müssen grundsätzlich eine asylunabhängige Aufenthaltserlaubnis im Sichtvermerkverfahren einholen, wenn sie nicht aus anderen Gründen davon befreit sind oder die Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise einholen dürfen (BVerwG, U. v. 03.06.1997 - 1 C 11/97 - BVerwGE 105, 28 = InfAuslR 1997, 352 jew. Leitsatz).
  • KG, 09.02.1998 - 1 Ss 199/97
    Auch wenn man daher der nunmehr bestehenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgt, ein Anspruch auf Erteilung einer Duldung bestünde hier unabhängig von einer möglichen freiwilligen Ausreise, weil § 55 Abs. 2 AuslG nur die Unmöglichkeit der Abschiebung voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. September 19-97 - 1 C 3/97 -, 1 C 10/97 - und 1 C 11/97 -), ließe dies die Strafbarkeit nicht von vornherein entfallen (vgl. OLG Frankfurt/Main StV 1988, 301, 302).
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