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   BVerwG, 25.11.1981 - 5 CB 115.79   

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https://dejure.org/1981,3273
BVerwG, 25.11.1981 - 5 CB 115.79 (https://dejure.org/1981,3273)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1981 - 5 CB 115.79 (https://dejure.org/1981,3273)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1981 - 5 CB 115.79 (https://dejure.org/1981,3273)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Widerspruch gegen die vorzeitige Ausführungsanordnung und die Überleitungsbestimmungen - Vorliegen eines Verfahrensmangels - Sachliche Zuständigkeit der Anordnungsbehörde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 5 C 2.77

    Flurbereinigungsbehörde - Flurbereinigungsplan - Grenzen des

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1981 - 5 CB 115.79
    Abgesehen davon, daß Auslegung und Anwendung des § 8 FlurbG durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichende Klärung erfahren haben (vgl. BVerwGE 56, 1 [BVerwG 26.05.1978 - 5 C 2/77] [3] und die dort angeführten Entscheidungen sowie Beschluß vom 20. Oktober 1980 - BVerwG 5 B 104.79 -), kommt es im vorliegenden Fall auf die weitere Frage der vom Ausmaß der Änderung des Flurbereinigungsgebietes abhängigen Kompetenzzuweisung nicht an.

    Denn unzulässig wäre eine Abfindung nur mit nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Flaschen (BVerwGE 56, 1 [BVerwG 26.05.1978 - 5 C 2/77] [3 ff.]).

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1981 - 5 CB 115.79
    Denn es ist ohnehin nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 13, 132 [149]; 42, 364 [368] und 47, 182 [187/88]).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1981 - 5 CB 115.79
    Denn es ist ohnehin nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 13, 132 [149]; 42, 364 [368] und 47, 182 [187/88]).
  • BVerwG, 20.10.1980 - 5 B 104.79

    Rechtmäßigkeit geringfügiger Änderungen während des Flurbereinigungsverfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1981 - 5 CB 115.79
    Abgesehen davon, daß Auslegung und Anwendung des § 8 FlurbG durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichende Klärung erfahren haben (vgl. BVerwGE 56, 1 [BVerwG 26.05.1978 - 5 C 2/77] [3] und die dort angeführten Entscheidungen sowie Beschluß vom 20. Oktober 1980 - BVerwG 5 B 104.79 -), kommt es im vorliegenden Fall auf die weitere Frage der vom Ausmaß der Änderung des Flurbereinigungsgebietes abhängigen Kompetenzzuweisung nicht an.
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1981 - 5 CB 115.79
    Denn es ist ohnehin nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 13, 132 [149]; 42, 364 [368] und 47, 182 [187/88]).
  • BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Auszug aus BVerwG, 25.11.1981 - 5 CB 115.79
    Ein auf § 133 Nr. 5 VwGO gestützter Verfahrensmangel ist nur dann anzunehmen, wenn die Begründung überhaupt unterblieben, unverständlich oder verworren ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluß vom 2. November 1972 - BVerwG 5 CB 6.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 7]).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 5 B 100.80

    Verbindung oder Trennung von Verfahren durch das Flurbereinigungsgericht als

    Daß auch die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des im benachbarten Flurbereinigungsverfahren Heuberg ergangenen Änderungsbeschlusses vom 16. Februar 1979 keine vorgreifliche Bedeutung haben konnte, ist vom erkennenden Senat im Beschluß vom 25. November 1981 in der Sache - BVerwG 5 CB 115.79 - näher begründet worden, worauf hier verwiesen wird.

    Daß dies nicht der Fall ist, hat die vom Flurbereinigungsgericht in dem Verfahren VGH - VII 1428/79 durchgeführte Beweisaufnahme ergeben (vgl. auch Beschluß des Senats vom 25. November 1981 - BVerwG 5 CB 115.79 -).

  • BVerwG, 25.11.1981 - 5 B 104.80

    Erhebliche Veränderung eines Verfahrensgebietes - Gleichwertigkeit der

    Daß die aufgeworfene Frage nach der Abgrenzung einer geringfügigen Änderung eines Flurbereinigungsgebietes von einer erheblichen Veränderung eines Verfahrensgebietes nach § 8 FlurbG und der davon abhängigen sachlichen Änderungsbefugnis im vorliegenden Fall, insbesondere in Bezug auf die damit angefochtene Abfindung, keine entscheidungserhebliche Bedeutung gewinnen kann, ist im Beschluß des erkennenden Senats vom 25. November 1981 - BVerwG 5 CB 115.79 - in dem vom Kläger gegen den Beklagten angestrengten Verwaltungsstreitverfahren wegen Feststellung der Nichtigkeit des im benachbarten Flurbereinigungsverfahren Heuberg ergangenen Änderungsbeschlusses Nr. 2 vom 16. Februar 1979 bereits ausführlich dargelegt.
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