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BVerwG, 26.04.1995 - 4 B 80.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Inhaltliche Anforderungen an eine Divergenzrüge bei einer bauplanungsrechtlichen Entscheidung
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 21.12.1994 - 3 S 1794/94
- BVerwG, 26.04.1995 - 4 B 80.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1995 - 4 B 80.95
Die Beschwerde zeigt keinen abstrakten Rechtssatz aus der Berufungsentscheidung auf, mit dem sich das Berufungsgericht in Widerspruch zu der als divergierend bezeichneten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - (BVerwGE 94, 151 f.) und vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 14.87 - (BVerwGE 82, 343 f. [BVerwG 06.10.1989 - 4 C 14/87]) gesetzt hätte; im Ergebnis rügt die Beschwerde eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das Berufungsgericht, mit der indes eine Divergenzrüge nicht begründet werden kann.Nach dem Urteil vom 16. September 1993 (a.a.O.) hat der Nachbar auf die Bewahrung der Gebietsart einen Schutzanspruch, der über das Rücksichtnahmegebot hinausgeht.
- BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1995 - 4 B 80.95
Die Beschwerde zeigt keinen abstrakten Rechtssatz aus der Berufungsentscheidung auf, mit dem sich das Berufungsgericht in Widerspruch zu der als divergierend bezeichneten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - (BVerwGE 94, 151 f.) und vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 14.87 - (BVerwGE 82, 343 f. [BVerwG 06.10.1989 - 4 C 14/87]) gesetzt hätte; im Ergebnis rügt die Beschwerde eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das Berufungsgericht, mit der indes eine Divergenzrüge nicht begründet werden kann.Das Urteil vom 6. Oktober 1989 (a.a.O.) verhält sich zum Nachbarschutz bei einer Baugenehmigung, die unter Verstoß gegen nicht nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans erteilt worden ist.
- BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88
Divergenz - Abweichung
Auszug aus BVerwG, 26.04.1995 - 4 B 80.95
Eine - behauptete - unrichtige Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und vom Berufungsgericht nicht in Frage gestellten Rechtsgrundsatzes auf den zu entscheidenden Einzelfall rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. z.B. Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260).