Rechtsprechung
BVerwG, 26.06.2020 - 3 KSt 2.20 (3 KSt 1.20) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung über eine Erinnerung; Zurückweisung einer Erinnerung gegen einen Kostenansatz
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 66 Abs. 2 S. 1; GKG § 66 Abs. 3 S. 3
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung über eine Erinnerung; Zurückweisung einer Erinnerung gegen einen Kostenansatz - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 25.10.2019 - 7 A 2867/19
- OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 13 OB 363/19
- BVerwG, 04.05.2020 - 3 KSt 1.20
- BVerwG, 26.06.2020 - 3 KSt 2.20 (3 KSt 1.20)
- BVerwG, 10.12.2020 - 3 KSt 3.20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 25.01.2006 - 10 KSt 5.05
Erinnerung; Kostenansatz; unrichtige Sachbehandlung; Einzelrichter; …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2020 - 3 KSt 2.20
Mit diesem Beschluss hat das Bundesverwaltungsgericht durch den Einzelrichter gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 10 KSt 5.05 - NVwZ 2006, 479 Rn. 2) die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenansatz in der Kostenrechnung vom 6. Januar 2020 zurückgewiesen, mit der von ihm im Verfahren BVerwG 3 B 42.19 Gerichtskosten in Höhe von 60 EUR erhoben werden. - BVerwG, 15.03.2016 - 1 KSt 2.16
Sachliche Gebührenfreiheit bei nicht statthaftem Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.06.2020 - 3 KSt 2.20
Für ein - wie hier - nicht statthaftes Rechtsmittel besteht keine Gebührenfreiheit nach dieser Vorschrift (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. März 2016 - 1 KSt 2.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:150316B1KSt2.16.0] - juris Rn. 5 …und vom 16. Juli 2013 - 1 KSt 1.13 - juris Rn. 5 m.w.N.). - BVerwG, 01.06.2010 - 3 KSt 1.10
Fälligkeit von Gerichtskosten nach Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2020 - 3 KSt 2.20
Die Beschwerde gegen die Entscheidung über die Erinnerung des Klägers mit Beschluss vom 4. Mai 2020 - 3 KSt 1.10 -, über die der Senat gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbs. 2 GKG durch den Berichterstatter als Einzelrichter entscheidet, ist unzulässig und daher zu verwerfen. - BVerwG, 16.07.2013 - 1 KSt 1.13
Erinnerung gegen den Kostenansatz; keine Gebührenfreiheit bei unstatthafter …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2020 - 3 KSt 2.20
Für ein - wie hier - nicht statthaftes Rechtsmittel besteht keine Gebührenfreiheit nach dieser Vorschrift (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. März 2016 - 1 KSt 2.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:150316B1KSt2.16.0] - juris Rn. 5 und vom 16. Juli 2013 - 1 KSt 1.13 - juris Rn. 5 m.w.N.). - BVerwG, 04.05.2020 - 3 KSt 1.20
Erinnerung des Klägers gegen den Kostenansatz in einer Kostenrechnung
Auszug aus BVerwG, 26.06.2020 - 3 KSt 2.20
Die Beschwerde, mit der sich der Kläger gegen den Beschluss des Senats vom 4. Mai 2020 - 3 KSt 1.20 - wendet, ist unzulässig.
- BVerwG, 10.12.2020 - 3 KSt 3.20
Festsetzung einer Gebühr mit der Verwerfung der Beschwerde
Die angegriffene Kostenrechnung ist im Verfahren 3 KSt 2.20 ergangen, in dem der Senat mit Beschluss vom 26. Juni 2020 die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 2020 - 3 KSt 1.20 [ECLI:DE:BVerwG:2020:040520B3KSt1.20.0] - als unzulässig verworfen hat.Der Beschluss vom 26. Juni 2020 - 3 KSt 2.20 [ECLI:DE:BVerwG:2020:260620B3KSt2.20.0] - wurde in der Urschrift vom gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbs. 2 GKG zuständigen Einzelrichter unterzeichnet.