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   BVerwG, 26.08.1960 - IV C 133.58   

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https://dejure.org/1960,382
BVerwG, 26.08.1960 - IV C 133.58 (https://dejure.org/1960,382)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1960 - IV C 133.58 (https://dejure.org/1960,382)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1960 - IV C 133.58 (https://dejure.org/1960,382)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 11, 101
  • NJW 1961, 696
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.10.1958 - III C 29.57

    Feststellung eines kriegsbedingten Schadens - Gewährung von Unterhalt für ein

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1960 - IV C 133.58
    Nach Lastenausgleichsrecht ist der Begriff ,,Verwandter" genau so wie nach dem BGB aufzufassen; der uneheliche Vater zählt somit nicht zu den ,,Verwandten" im Sinne des § 267 Abs. 2 Nr. 1 LAG (Bestätigung der Rechtsprechung in BVerwGE 7, 267).«.
  • BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66

    Nichtehelichkeit

    BVerwGE 11, 101; OLG Hamm, FamRZ 1962, S. 437 f.; LG Stuttgart, FamRZ 1966, S. 366 f.; LG Kreuznach, FamRZ 1967, S. 492 f.; BGH, FamRZ 1968, S. 520 (521).
  • BVerwG, 12.10.1962 - VII C 8.62

    Rechtsmittel

    Art. 3 Abs. 3 GG betreffe nicht die Unehelichkeit der Geburt (BVerfGE 9, 24 und 201; BVerwGE 11, 101), und der Gleichheitsgrundsatz sei auch im übrigen nicht verletzt.
  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 5.68

    Weitergewährung eines Unterhaltsbeitrages an das nichteheliche Kind eines

    Denn jedenfalls zur Zeit besteht eine solche Befugnis für die Rechtsprechung noch nicht (vgl. BVerwGE 11, 101).
  • BVerwG, 09.03.1977 - 4 B 35.77

    Rüge einer Verletzung des Grundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs -

    Das Berufungsurteil beruht auch nicht auf der unter Nr. 4 der Beschwerdebegründung ferner geltend gemachten Abweichung von den Entscheidungen "BVerwGE 11, 101 sowie 3, 281; 7, 106 und 10, 204".
  • BVerwG, 07.07.1961 - VI C 133.60

    Anforderungen an die Höhe des Unterhaltsbeitrags für uneheliche Kinder -

    Denn jedenfalls zur Zeit besteht eine solche Befugnis für die Rechtsprechung noch nicht (vgl. BVerwGE 11, 101).
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