Rechtsprechung
BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 51.01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
KHG § 18 Abs. 5; BPflV § 20 Abs. 3, § 28 Abs. 6; StabG §§ 1, 2; 2. GKV-NOG Art. 10
Pflegesatzgenehmigung; Bindung der Schiedsstelle an Entscheidungsgründe; Deckelung der Krankenhauserlöse; Stabilisierung der Krankenhausausgaben 1996; Basiskorrektur des Budgets 1995; Fehlschätzung der Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen. - Wolters Kluwer
Berichtigung einer Fehleinschätzung der Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen - Aufhebung der Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung über Krankenhauspflegesätze im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - ...
- Judicialis
KHG § 18 Abs. 5; ; BPflV § 20 Abs. 3; ; BPflV § 28 Abs. 6; ; StabG § 1; ; StabG § 2; ; 2. GKV-NOG Art. 10
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Krankenhausfinanzierungsrecht - Pflegesatzgenehmigung; Bindung der Schiedsstelle an Entscheidungsgründe; Deckelung der Krankenhauserlöse; Stabilisierung der Krankenhausausgaben 1996; Basiskorrektur des Budgets 1995; Fehlschätzung der Veränderungsrate der ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 66.90
Krankenhaus - Pflegesatz - Selbstkosten - Rechtskontrolle - …
Auszug aus BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 51.01
Der Grund für die formale Übereinstimmung der Klagen trotz divergierender materieller Anliegen liegt darin, dass § 18 Abs. 5 Satz 1 KHG der Genehmigungsbehörde ausschließlich die Alternative zubilligt, die Pflegesatzvereinbarung oder -festsetzung zu genehmigen oder die Genehmigung wegen Rechtsverstoßes zu versagen (vgl. Urteile vom 21. Januar 1993 - BVerwG 3 C 66.90 - BVerwGE 91, 363 und vom 22. Juni 1995 - BVerwG 3 C 34.93 - Buchholz 451.74 § 18 KHG Nr. 5). - BVerwG, 22.06.1995 - 3 C 34.93
Voraussetzungen für die Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung - …
Auszug aus BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 51.01
Der Grund für die formale Übereinstimmung der Klagen trotz divergierender materieller Anliegen liegt darin, dass § 18 Abs. 5 Satz 1 KHG der Genehmigungsbehörde ausschließlich die Alternative zubilligt, die Pflegesatzvereinbarung oder -festsetzung zu genehmigen oder die Genehmigung wegen Rechtsverstoßes zu versagen (vgl. Urteile vom 21. Januar 1993 - BVerwG 3 C 66.90 - BVerwGE 91, 363 und vom 22. Juni 1995 - BVerwG 3 C 34.93 - Buchholz 451.74 § 18 KHG Nr. 5). - VGH Baden-Württemberg, 07.11.2000 - 9 S 2774/99
Genehmigung eines Schiedsspruchs zur Krankenhausfinanzierung - Rechtsweg - …
Auszug aus BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 51.01
Die Rechtsauffassung des Gerichts tritt dann an die Stelle der Rechtsauffassung der Genehmigungsbehörde i.S. des § 20 Abs. 3 BPflV (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. November 2000 - 9 S 2774/99 - a.A. Tuschen/Quaas, BPflV, 5. Aufl., Erläuterung zu § 20 BPflV, Anhang S. 395).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 L 174/04
Investitionskosten, Investitionsaufwendungen, Entgeltvereinbarung, …
Sie bewirkt eine Fortsetzung des nunmehr nicht wirksam abgeschlossenen Schiedsverfahrens und verpflichtet die Schiedsstelle, über den Schiedsantrag erneut unter Beachtung der gerichtlichen Aufhebungsgründe zu entscheiden." Hieraus folgt lediglich, dass die Beschränkung auf eine Anfechtungsklage nicht bedeutet, dass die Gründe, die gegebenenfalls zu einer Aufhebung des Schiedsspruchs führen, im weiteren Verlauf des Verfahrens keine Rolle spielen; vielmehr tritt - vorbehaltlich eines verbleibenden Beurteilungsspielraums - die Rechtsauffassung des Gerichts insoweit an die Stelle der Rechtsaufassung der Schiedsstelle, um so einen endlosen Streit der Pflegesatzparteien zu verhindern (vgl. zur Bindung der Schiedsstelle bzgl. § 20 Abs. 3 BPflV: BVerwG, Urt. v. 26.9.2002 - 3 C 51/01 - Juris;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.11.2000 - 9 S 2774/99 - juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 L 176/04
Investitionskosten, Investitionsaufwendungen, Entgeltvereinbarung, …
Sie bewirkt eine Fortsetzung des nunmehr nicht wirksam abgeschlossenen Schiedsverfahrens und verpflichtet die Schiedsstelle, über den Schiedsantrag erneut unter Beachtung der gerichtlichen Aufhebungsgründe zu entscheiden." Hieraus folgt lediglich, dass die Beschränkung auf eine Anfechtungsklage nicht bedeutet, dass die Gründe, die ggf. zu einer Aufhebung des Schiedsspruchs führen, im weiteren Verlauf des Verfahrens keine Rolle spielen; vielmehr tritt - vorbehaltlich eines verbleibenden Beurteilungsspielraums - die Rechtsauffassung des Gerichts insoweit an die Stelle der Rechtsaufassung der Schiedsstelle, um so einen endlosen Streit der Pflegesatzparteien zu verhindern (vgl. zur Bindung der Schiedsstelle bzgl. § 20 Abs. 3 BPflV: BVerwG, Urt. v. 26.9.2002 - 3 C 51/01 - juris;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.11.2000 - 9 S 2774/99 - juris). - VG Düsseldorf, 19.02.2016 - 21 K 1321/14
Krankenhausfinanzierung; Rechtmäßigkeitskontrolle eines Festsetzungsbeschlusses …
vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.2002 - 3 C 51/01 -, juris.