Rechtsprechung
BVerwG, 27.01.1976 - III C 73.73 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,2832) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Feststellung eines Vertreibungsschadens im Sudetenland - Feststellung eines Vertreibungsschadens wegen Verlustes an Betriebsvermögen - Feststellung eines Vertreibungsschadens wegen Verlustes eines Buchprüferbüros und Wirtschaftsprüferbüros - Neugründung eines vor der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 08.06.1973 - III E 68/69
- BVerwG, 08.01.1974 - III C 73.73
- BVerwG, 27.01.1976 - III C 73.73
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.06.1975 - III C 56.74
Entzogenes Betriebsvermögen - Schadensfeststellung - Angemessene Gegenleistung - …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1976 - III C 73.73
In diesen Fällen der Neugründung ist - wie der Senat wiederholt entschieden hat (Urteil vom 3. Juni 1969 - BVerwG III C 164.67 - [ZLA 1969, 294; Buchholz 427.207 § 9 Nr. 9 - nur LS -] mit weiteren Nachweisen) - nicht nur der Verlust dieser Wirt Schafts gut er keiner Schadensfeststellung zugänglich, sondern auch solche Wirtschaftsguter sind von der Schadensfeststellung ausgeschlossen, die im Schadens Zeitpunkt zu diesem Betriebsvermögen gehörten und nicht makelbehaftet im Sinne des § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV erworben worden sind (vgl. Urteil vom 13. Juni 1975 - BVerwG III C 56.74 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 33]). - BVerwG, 10.10.1974 - III C 11.73
Erforderlichkeit einer Reise zum Termin
Auszug aus BVerwG, 27.01.1976 - III C 73.73
Kommt das Verwaltungsgericht zu der Auffassung, daß der Kläger in Pilsen seinen Betrieb nicht neu gegründet, sondern dort den in Eger gegründeten Betrieb weitergeführt hat, so kommt eine Schadensfeststellung wegen Verlustes hinsichtlich der in Eger angeschafften Wirt Schafts gut er, wenn sie dort bis zum Schadenszeitpunkt als Betriebsvermögen geblieben oder von dort nach Pilsen überführt worden sind, unter Berücksichtigung der Grundsätze in Betracht, die der Senat in seinem Urteil vom 10. Oktober 1974 - BVerwG III C 11.73 - (Buchholz 427.207 § 2 Nr. 29) aufgestellt hat. - BVerwG, 03.06.1969 - III C 164.67
Schadensfeststellung bei vertreibungsbedingtem Verlust von überwiegend aus …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1976 - III C 73.73
In diesen Fällen der Neugründung ist - wie der Senat wiederholt entschieden hat (Urteil vom 3. Juni 1969 - BVerwG III C 164.67 - [ZLA 1969, 294; Buchholz 427.207 § 9 Nr. 9 - nur LS -] mit weiteren Nachweisen) - nicht nur der Verlust dieser Wirt Schafts gut er keiner Schadensfeststellung zugänglich, sondern auch solche Wirtschaftsguter sind von der Schadensfeststellung ausgeschlossen, die im Schadens Zeitpunkt zu diesem Betriebsvermögen gehörten und nicht makelbehaftet im Sinne des § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV erworben worden sind (vgl. Urteil vom 13. Juni 1975 - BVerwG III C 56.74 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 33]).