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   BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 23.85   

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https://dejure.org/1985,6624
BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 23.85 (https://dejure.org/1985,6624)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.1985 - 2 B 23.85 (https://dejure.org/1985,6624)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 1985 - 2 B 23.85 (https://dejure.org/1985,6624)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Vergütung des Amts eines Professors

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 23.85
    Die Frage, ob die in Betracht kommenden öffentlichen Interessen untereinander fehlerfrei abgewogen sind oder ob gar die zweckmäßigste Lösung gefunden worden ist, berührt daher grundsätzlich nicht Rechte des Beamten (vgl. Vorbescheid des Senats vom 16. Januar 1980 - BVerwG 2 A 1.78 - <ZBR 1980, 379>; Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 -).
  • BVerwG, 16.01.1980 - 2 A 1.78

    Anspruch auf Ersatz des durch unterbliebene Beförderung in ein Amt der

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 23.85
    Die Frage, ob die in Betracht kommenden öffentlichen Interessen untereinander fehlerfrei abgewogen sind oder ob gar die zweckmäßigste Lösung gefunden worden ist, berührt daher grundsätzlich nicht Rechte des Beamten (vgl. Vorbescheid des Senats vom 16. Januar 1980 - BVerwG 2 A 1.78 - <ZBR 1980, 379>; Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 -).
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 23.85
    Abgesehen davon, daß selbst bei Höherstufung eines Dienstpostens dessen Inhaber grundsätzlich keinen Anspruch auf entsprechende Ernennung hat (vgl. BVerwGE 36, 218 [BVerwG 28.10.1970 - VI C 55/68]; 38, 269 [BVerwG 14.07.1971 - V C 28/70]; Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - m.w.N.), entscheidet der Dienstherr mit der Regelung der personellen Ausstattung einer bestimmten Arbeitseinheit oder Stelle mittelbar darüber, wie schnell und intensiv die der Arbeitseinheit oder Stelle zugewiesenen öffentlichen Aufgaben wahrgenommen werden.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 23.85
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 23.85
    Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 23.85
    Hierzu hätte die Beschwerde, damit Vorliegen und Erheblichkeit des angeblichen Verfahrensmangels geprüft werden könnten, in der Beschwerdeschrift selbst u.a. darlegen müssen, welche Beweismittel, etwa welche Zeugen und Sachverständigen, das Berufungsgericht ihrer Ansicht nach hätte heranziehen müssen und welche entscheidungserheblichen Tatsachen diese Zeugen und Sachverständigen nach Ansicht der Beschwerde im einzelnen bekundet hätten (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; vgl. auch z.B. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65] m.w.N.).
  • BVerwG, 20.11.1978 - 2 B 19.78

    Erfahrungssätze - Revisibilität

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 23.85
    Abgesehen davon, daß selbst bei Höherstufung eines Dienstpostens dessen Inhaber grundsätzlich keinen Anspruch auf entsprechende Ernennung hat (vgl. BVerwGE 36, 218 [BVerwG 28.10.1970 - VI C 55/68]; 38, 269 [BVerwG 14.07.1971 - V C 28/70]; Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - m.w.N.), entscheidet der Dienstherr mit der Regelung der personellen Ausstattung einer bestimmten Arbeitseinheit oder Stelle mittelbar darüber, wie schnell und intensiv die der Arbeitseinheit oder Stelle zugewiesenen öffentlichen Aufgaben wahrgenommen werden.
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 23.85
    Hierzu hätte die Beschwerde, damit Vorliegen und Erheblichkeit des angeblichen Verfahrensmangels geprüft werden könnten, in der Beschwerdeschrift selbst u.a. darlegen müssen, welche Beweismittel, etwa welche Zeugen und Sachverständigen, das Berufungsgericht ihrer Ansicht nach hätte heranziehen müssen und welche entscheidungserheblichen Tatsachen diese Zeugen und Sachverständigen nach Ansicht der Beschwerde im einzelnen bekundet hätten (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; vgl. auch z.B. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65] m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 23.85
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 11.08.1971 - VI C 50.68
    Auszug aus BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 23.85
    Abgesehen davon, daß selbst bei Höherstufung eines Dienstpostens dessen Inhaber grundsätzlich keinen Anspruch auf entsprechende Ernennung hat (vgl. BVerwGE 36, 218 [BVerwG 28.10.1970 - VI C 55/68]; 38, 269 [BVerwG 14.07.1971 - V C 28/70]; Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - m.w.N.), entscheidet der Dienstherr mit der Regelung der personellen Ausstattung einer bestimmten Arbeitseinheit oder Stelle mittelbar darüber, wie schnell und intensiv die der Arbeitseinheit oder Stelle zugewiesenen öffentlichen Aufgaben wahrgenommen werden.
  • BVerwG, 14.07.1971 - V C 28.70

    Gleichartigkeit von Messstiftungen und Pfründenstiftungen - Kirchenrecht -

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