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   BVerwG, 27.03.2003 - 8 B 178.02   

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https://dejure.org/2003,4836
BVerwG, 27.03.2003 - 8 B 178.02 (https://dejure.org/2003,4836)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2003 - 8 B 178.02 (https://dejure.org/2003,4836)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2003 - 8 B 178.02 (https://dejure.org/2003,4836)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 1 Satz 1; EGBGB Art. 233 §§ 11 ff.
    Bodenreformeigentum, Berechtigung von Erben; Berechtigung des Erben eines Bodenreformeigentümers; Erbe eines Bodenreformeigentümers; Rehabilitierung von Bodenreformeigentümern.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 1 Satz 1
    Berechtigung des Erben eines Bodenreformeigentümers; Bodenreformeigentum, Berechtigung von Erben; Erbe eines Bodenreformeigentümers; Rehabilitierung von Bodenreformeigentümern

  • Wolters Kluwer

    Rehabilitierung von Bodenreformeigentümern; Erbrechtlicher Rückübertragungsanspruch von Grundstücken; Grundstücksentziehung durch Bodenreform

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGBGB Art. 233 §§ 11 ff.

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 7; ; VermG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB Art. 233 § 11 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bodenreformeigentum, Berechtigung von Erben; Berechtigung des Erben eines Bodenreformeigentümers; Erbe eines Bodenreformeigentümers; Rehabilitierung von Bodenreformeigentümern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.12.1998 - V ZR 200/97

    Eigentum an einem Grundstück aus der Bodenreform nach Tod des Begünstigten;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2003 - 8 B 178.02
    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1998 (BGHZ 140, 223) ergibt sich nichts anderes.
  • BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 43.95

    Offene Vermögensfragen - Rechtsnachfolge bei Entzug eines Bodenreformgrundstücks;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2003 - 8 B 178.02
    Eine solche von dem Vater abgeleitete Berechtigung steht ihm jedoch nicht zu; denn er ist hinsichtlich der umstrittenen Bodenreformgrundstücke nicht dessen Rechtsnachfolger im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. VermG (stRspr vgl. u.a. Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 43.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 23 S. 30).
  • BVerfG, 04.10.1995 - 1 BvR 1881/95

    Verpflichtung des Erben eines Eigentümers von Grundstücken aus der Bodenreform

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2003 - 8 B 178.02
    Diese Bestimmungen wurden vielmehr durch die Bestimmungen der Besitzwechselverordnungen überlagert, so daß das Bodenreformland nicht in den allgemeinen Nachlaß fiel (vgl. BVerfG, VIZ 1996, 81).
  • BVerwG, 01.11.2001 - 7 B 85.01

    Rückübertragungsanspruch bezüglich eines zu DDR-Zeiten enteigneten Grundstücks -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2003 - 8 B 178.02
    Sachenrecht">233 §§ 11 ff. EGBGB auf die Rechtsstellung eines Erben ausgewirkt haben, wenn der Erblasser und frühere Eigentümer des ehemaligen Bodenreformgrundstücks bei In-Kraft-Treten des Gesetzes vom 6. März 1990 bereits verstorben, aber noch im Grundbuch eingetragen war (vgl. Beschluss vom 1. November 2001 - BVerwG 7 B 85.01 - nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 21.03

    Restitutionsantrag; verwaltungsrechtliche Rehabilitierung;

    Danach steht aufgrund der Feststellungswirkung des Rehabilitierungsbescheids fest, dass der entzogene Vermögenswert dem Grunde nach an den Rechtsnachfolger des unmittelbar Geschädigten zurückzuübertragen ist (anders wohl Beschluss vom 27. März 2003 - BVerwG 8 B 178.02 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 72).
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