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   BVerwG, 27.04.1993 - 9 C 58.93   

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BVerwG, 27.04.1993 - 9 C 58.93 (https://dejure.org/1993,8455)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1993 - 9 C 58.93 (https://dejure.org/1993,8455)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1993 - 9 C 58.93 (https://dejure.org/1993,8455)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abschiebungsschutz eines vietnamesischen Staatsangehörigen - Möglichkeit verfolgungsfreier freiwilliger Rückkehr - Anerkennung ausländischer Flüchtlinge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1993 - 9 C 58.93
    Dieses Abkommen ist, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 -(DVBl. 1993, 324, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) ausgeführt hat, auch zwischenzeitlich in Kraft getreten; das Auswärtige Amt hat dies in einer Auskunft vom 6. März 1993 gegenüber dem Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigt und als Tag des Inkrafttretens den 16. Oktober 1992 genannt.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - (a.a.O.) entschieden hat, ist es der Klägerin, sofern sie zu dem von dem Abkommen erfaßten Personenkreis gehört, nämlich zumutbar, die durch das "Reintegrationsabkommen" eröffnete Möglichkeit der straffreien Rückkehr nach Vietnam in Anspruch zu nehmen.

    Dies gilt zumindest bei Anlegung des Prognosemaßstabs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit, der für unverfolgt aus ihrem Heimatstaat ausgereiste Schutzsuchende, wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt, im Abschiebungsschutzverfahren des § 51 Abs. 1 AuslG ebenso wie im Asylanerkennungsverfahren maßgeblich ist (Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - a.a.O. - m.w.N.).

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1993 - 9 C 58.93
    Der Senat hat insoweit auf die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG geltende übereinstimmende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht hingewiesen (vgl. Urteil vom 18 . Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1), wonach des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland nicht bedarf, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.

    Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 3 000 DM festgesetzt (§§ 13 Abs. 1, 14 Abs. 1 GKG; vgl. Beschluß vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91- Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 55).

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1993 - 9 C 58.93
    Soweit die Klägerin schließlich geltend macht, sie befürchte bei einer Rückkehr nach Vietnam eine Bestrafung wegen antisozialistischer Propaganda nach Art. 82 VStGB, da aufgrund ihrer zwischenzeitlichen Erfahrungen in der Bundesrepublik Deutschland mit dem, was Demokratie und Freiheit bedeute, Kritik am sozialistischen Regime in Vietnam nicht ausbleiben könne, liegt darin die Ankündigung eines künftigen Verhaltens, die asylrechtlich grundsätzlich ohne Bedeutung ist (vgl. Urteile vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 72.89 - und vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1986 - 2 BvR 591/86 -).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1993 - 9 C 58.93
    Der Senat hat insoweit auf die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG geltende übereinstimmende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht hingewiesen (vgl. Urteil vom 18 . Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1), wonach des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland nicht bedarf, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1993 - 9 C 58.93
    Zwar hat das Berufungsgericht Anhaltspunkte dafür festgestellt, daß diese Strafvorschrift an sich nicht nur "auf dem Papier" steht; für freiwillig auf der Grundlage des "Reintegrationsabkommens" zurückkehrende vietnamesische Staatsangehörige hat der vietnamesische Staat aber, wie ausgeführt, ausdrücklich auf die Anwendung dieser Vorschrift verzichtet, so daß insoweit bei der gebotenen "qualifizierenden" Betrachtungsweise (vgl. hierzu Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 [BVerwG 05.11.1991 - 9 C 118/90]) die für eine Anwendung dieser Vorschrift sprechenden Umstände offensichtlich nicht mehr die dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen.
  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1993 - 9 C 58.93
    Eine abschließende Antwort auf die Frage nach dem politischen Charakter der Strafvorschrift des Art. 89 Nr. 1 VStGB kann hier allerdings ebenso dahingestellt bleiben wie die Antwort auf die Frage, ob die Verfolgungsprognose des Berufungsgerichts den an sie zu stellenden Anforderungen entspricht (vgl. hierzu Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 sowie Urteile vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 und vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 91.90 -Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 143), denn eine Bestrafung der Klägerin aufgrund dieser Vorschrift ist nicht beachtlich wahrscheinlich, sofern sie von der Straffreiheitsgarantie des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam am 9. Juni 1992 abgeschlossenen Abkommens über Finanzierungshilfen zur Existenzgründung und beruflichen Eingliederung von Fachkräften der Sozialistischen Republik Vietnam (künftig: "Reintegrationsabkommen") und dem Zusatzprotokoll vom selben Tage erfaßt ist.
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 72.89

    Asylrecht: Asylberechtigung von Ahmadis aus Pakistan

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1993 - 9 C 58.93
    Soweit die Klägerin schließlich geltend macht, sie befürchte bei einer Rückkehr nach Vietnam eine Bestrafung wegen antisozialistischer Propaganda nach Art. 82 VStGB, da aufgrund ihrer zwischenzeitlichen Erfahrungen in der Bundesrepublik Deutschland mit dem, was Demokratie und Freiheit bedeute, Kritik am sozialistischen Regime in Vietnam nicht ausbleiben könne, liegt darin die Ankündigung eines künftigen Verhaltens, die asylrechtlich grundsätzlich ohne Bedeutung ist (vgl. Urteile vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 72.89 - und vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1986 - 2 BvR 591/86 -).
  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90

    Tatsächliche Verfolgunsbetroffenheit junger Tamilen in Sri Lanka - Anerkennung

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1993 - 9 C 58.93
    Eine abschließende Antwort auf die Frage nach dem politischen Charakter der Strafvorschrift des Art. 89 Nr. 1 VStGB kann hier allerdings ebenso dahingestellt bleiben wie die Antwort auf die Frage, ob die Verfolgungsprognose des Berufungsgerichts den an sie zu stellenden Anforderungen entspricht (vgl. hierzu Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 sowie Urteile vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 und vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 91.90 -Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 143), denn eine Bestrafung der Klägerin aufgrund dieser Vorschrift ist nicht beachtlich wahrscheinlich, sofern sie von der Straffreiheitsgarantie des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam am 9. Juni 1992 abgeschlossenen Abkommens über Finanzierungshilfen zur Existenzgründung und beruflichen Eingliederung von Fachkräften der Sozialistischen Republik Vietnam (künftig: "Reintegrationsabkommen") und dem Zusatzprotokoll vom selben Tage erfaßt ist.
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1993 - 9 C 58.93
    Eine abschließende Antwort auf die Frage nach dem politischen Charakter der Strafvorschrift des Art. 89 Nr. 1 VStGB kann hier allerdings ebenso dahingestellt bleiben wie die Antwort auf die Frage, ob die Verfolgungsprognose des Berufungsgerichts den an sie zu stellenden Anforderungen entspricht (vgl. hierzu Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 sowie Urteile vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 und vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 91.90 -Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 143), denn eine Bestrafung der Klägerin aufgrund dieser Vorschrift ist nicht beachtlich wahrscheinlich, sofern sie von der Straffreiheitsgarantie des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam am 9. Juni 1992 abgeschlossenen Abkommens über Finanzierungshilfen zur Existenzgründung und beruflichen Eingliederung von Fachkräften der Sozialistischen Republik Vietnam (künftig: "Reintegrationsabkommen") und dem Zusatzprotokoll vom selben Tage erfaßt ist.
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1993 - 9 C 58.93
    Der Senat hat insoweit auf die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG geltende übereinstimmende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht hingewiesen (vgl. Urteil vom 18 . Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1), wonach des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland nicht bedarf, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

  • BVerwG, 26.10.1971 - I C 30.68

    Politische Verfolgung bei in Abwesenheit ausgesprochenen Strafen - Die Bestrafung

  • BVerwG, 11.10.1993 - 9 B 603.93

    Anspruch auf Abschiebungsschutz - Straffreiheitsgarantie des Abkommens zwischen

    Die Beschwerde macht eine - zweifache - Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1993 - BVerwG 9 C 58.93 - geltend: Das Bundesverwaltungsgericht habe in jenem ebenfalls einen Vietnamesen betreffenden Urteil als erheblich für den beanspruchten Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG angesehen, ob der Kläger unter die Straffreiheitsgarantie des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam vom 9. Juni 1992 nebst Zusatzprotokoll fällt.

    Die Beschwerde rügt zwar auch eine Abweichung des Berufungsurteils vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1993 - BVerwG 9 C 58.93 - insoweit, als das Oberverwaltungsgericht eine Anwendbarkeit des Repatriierungsabkommens und damit auch der Straffreiheitsgarantie auf den Kläger angenommen hat, obwohl er ehemaliger Vertragsarbeiter in der früheren CSSR gewesen sei, während im Urteil vom 27. April 1993 - BVerwG 9 C 58.93 - ausgesprochen sei, daß in die ehemalige DDR entsandte vietnamesische Vertragsarbeiter, nicht aber sonstige in Deutschland lebende vietnamesische Staatsbürger unter das Abkommen fielen.

    Mit diesem Vorbringen ist eine Divergenz einer weiteren tragenden Begründung des Berufungsurteils zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aber deshalb nicht dargetan, weil das Urteil vom 27. April 1993 - BVerwG 9 C 58.93 - gerade nicht ausgesprochen hat, das deutsch-vietnamesische Abkommen gelte nicht für Vertragsarbeitnehmer aus der ehemaligen CSSR.

  • BVerwG, 17.11.1994 - 9 B 650.94

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Darlegung der

    Es ist damit auch nicht von dem (von der Beschwerde unter einem falschen Datum angegebenen) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1993 - BVerwG 9 C 58.93 - oder dem (von der Beschwerde unter einem falschen Datum und einer unrichtigen Fundstelle zitierten) Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - (BVerwGE 91, 150 = DVBl 1993, 324) abgewichen (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 29.10.1993 - 9 B 647.93

    Inhalt und personelle Reichweite des deutsch-vietnamesischen

    Die Regelungen eines Abkommens dieser Art sind keine Rechtssätze, sondern Tatsachen und deshalb einer revisionsgerichtlichen Klärung von vornherein nicht zugänglich (vgl. etwa Urteil vom 27. April 1993 - BVerwG 9 C 58.93 - UA S. 11 ff.).
  • BVerwG, 11.08.1993 - 9 B 498.93

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Das Bundesverwaltungsgericht hat durch zahlreiche Urteile (u.a. vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - DVBl 1993, 324, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen, und vom 27. April 1993 - BVerwG 9 C 58.93 -) über das Abschiebungsschutzbegehren von Vietnamesen entschieden, die als frühere Gastarbeiter in einem Staat des ehemaligen Ostblocks in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind.
  • BVerwG, 27.04.1993 - 9 C 215.93
    Die Parallelentscheidung, BVerwG, 1993-04-27, 9 C 58/93, ist vollständig dokumentiert.
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