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   BVerwG, 27.04.2006 - 7 B 105.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23455
BVerwG, 27.04.2006 - 7 B 105.05 (https://dejure.org/2006,23455)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.2006 - 7 B 105.05 (https://dejure.org/2006,23455)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 2006 - 7 B 105.05 (https://dejure.org/2006,23455)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Aufhebung eines Bescheids über Kosten der Ersatzvornahme zur Sanierung eines Grundstücks - Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" einer Rechtssache - Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht wegen Unterlassens der nochmaligen Vernehmung eines Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 13.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; doppelte Staatsangehörigkeit; Hinnahme von

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2006 - 7 B 105.05
    Die Beschwerde verkennt, dass bei Prüfung der Frage, ob das angefochtene Urteil auf einem Verfahrensmangel, insbesondere auf einer Verletzung der Aufklärungspflicht beruht, von der materiellrechtlichen Beurteilung der Vorinstanz auszugehen ist, selbst wenn sich diese als unzutreffend erweisen sollte (stRspr, Beschluss vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154; Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 ).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 56.98

    Schädigung während der NS-Zeit; Rückerstattung nach dem Recht der Alliierten

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2006 - 7 B 105.05
    Die Beschwerde verkennt, dass bei Prüfung der Frage, ob das angefochtene Urteil auf einem Verfahrensmangel, insbesondere auf einer Verletzung der Aufklärungspflicht beruht, von der materiellrechtlichen Beurteilung der Vorinstanz auszugehen ist, selbst wenn sich diese als unzutreffend erweisen sollte (stRspr, Beschluss vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154; Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 ).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 2 B 137.92

    Revision - Darlegungspflicht - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2006 - 7 B 105.05
    Dabei erfordert die gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO der Beschwerdeführerin obliegende Darlegungspflicht, innerhalb der Beschwerdefrist mindestens eine in diesem Sinne rechtsgrundsätzliche Frage konkret zu bezeichnen und einen Hinweis auf den Grund zu geben, der die Annahme der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (stRspr, Beschluss vom 10. November 1992 - BVerwG 2 B 137.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 6).
  • BVerwG, 21.02.1990 - 5 B 94.89

    Ablehnung der Einholung von Sachverständigengutachten durch das

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2006 - 7 B 105.05
    Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, die in einer Vielzahl von Fällen von Bedeutung sein wird und die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern vermag, ist damit nicht dargetan (stRspr, Beschluss vom 21. Februar 1990 - BVerwG 5 B 94.89 - Buchholz 424.01 § 1 FlurbG Nr. 9).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 53.95

    Geltendmachung eines erstinstanzlichen Mangels ohne Einfluss auf das

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2006 - 7 B 105.05
    Das Oberverwaltungsgericht hat seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht verletzt; dabei ist - entgegen der Beschwerde - allein auf das Berufungsverfahren abzustellen (Beschluss vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 53.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 8).
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