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   BVerwG, 27.05.2014 - 5 B 7.14   

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BVerwG, 27.05.2014 - 5 B 7.14 (https://dejure.org/2014,13805)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.2014 - 5 B 7.14 (https://dejure.org/2014,13805)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 5 B 7.14 (https://dejure.org/2014,13805)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 5 B 7.14
    Ein Verfahrensmangel im Sinne dieser Regelung ist ein Verstoß gegen eine Vorschrift, die den Verfahrensablauf regelt, also den Weg zum Urteil und die Art und Weise seines Erlasses (vgl. Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.02.2012 - 9 B 71.11

    Berufungsbegründung; Berufungsgründe; objektive Willkür; Auslegung;

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 5 B 7.14
    Unterlaufen dem Gericht Fehler bei der Auslegung und Anwendung materiellen Rechts, so handelt es sich nicht, auch nicht ausnahmsweise im Fall objektiver Willkür, um Verfahrensfehler (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 2012 - BVerwG 9 B 72.11 - juris Rn. 10 und vom 16. Februar 2012 - BVerwG 9 B 71.11 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 42 Rn. 8 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.01.2014 - 5 B 57.13

    Teilflächenentschädigung; verspätetes Beschwerdevorbringen; Verfahrensmangel;

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 5 B 7.14
    Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO setzt insoweit die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besteht (vgl. Beschluss vom 15. Januar 2014 - BVerwG 5 B 57.13 - ZOV 2014, 52 Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.02.2012 - 9 B 72.11

    Überraschungsentscheidung im Zusammenhang mit einem Streit über einer freie Wahl

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 5 B 7.14
    Unterlaufen dem Gericht Fehler bei der Auslegung und Anwendung materiellen Rechts, so handelt es sich nicht, auch nicht ausnahmsweise im Fall objektiver Willkür, um Verfahrensfehler (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 2012 - BVerwG 9 B 72.11 - juris Rn. 10 und vom 16. Februar 2012 - BVerwG 9 B 71.11 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 42 Rn. 8 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 11.03.2014 - 5 B 67.13

    Entschädigung eines Grundstücks bei Bestehen einer wirtschaftlichen Einheit des

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 5 B 7.14
    Die Revision kann nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden, wenn die insoweit aufgeworfene Frage von einem Sachverhalt ausgeht, den die Vorinstanz nicht festgestellt hat (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 11. März 2014 - BVerwG 5 B 67.13 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Die Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts im Rahmen der Sachprüfung berührt indessen ebenfalls nicht den Verfahrensablauf, also den Weg zum angefochtenen Urteil und die Art und Weise seines Erlasses (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 5 B 7.14 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Osnabrück, 19.02.2014 - 5 B 12/14

    Dublin II VO; Fristenregelung; Grundrechtsverletzung; Subjektive Rechte;

    Im Wesentlichen machen die Antragsteller eine unangemessen lange Verzögerung des Verfahrens (hier: 7,5 Monate zwischen Asylantragstellung und Übersendung des Wiederaufnahmegesuchs an Schweden) sowie eine mit der Abschiebung einhergehende Trennung der Antragstellerin zu 1. von ihrem Verlobten - ein Asylantragsteller aus Georgien, der ebenfalls nach Schweden abgeschoben werden soll (vgl. Beschluss der Kammer v. 28.01.2014, 5 B 7/14) geltend.

    Denn die Behauptung der Antragsteller, die zwischen der Antragstellerin zu 1. und ihrem Verlobten - der sich als georgischer Asylbewerber nach Aufenthalt in Schweden ebenfalls in Deutschland aufhält (vgl. zu der Ablehnung seines Antrages auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hinsichtlich einer Überstellung nach Schweden: Beschluss der Kammer vom 28.01.2014, 5 B 7/14) - bestehende Lebensgemeinschaft würde durch ihre Abschiebung nach Schweden aufgehoben, da die Antragsteller im Anschluss in die Ukraine abgeschoben werden würden und der Verlobte "aufgrund seines Verfolgungsschicksals" in Schweden verbleiben könnte, ist zum einen nicht glaubhaft gemacht worden und nicht substantiiert.

  • VG Schleswig, 07.09.2021 - 11 A 52/19
    Dieser Antrag wurde durch Beschluss vom 11.02.2014 (Az.: 5 B 7/14) abgelehnt.
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