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   BVerwG, 27.08.1976 - IV C 67.74   

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BVerwG, 27.08.1976 - IV C 67.74 (https://dejure.org/1976,715)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.1976 - IV C 67.74 (https://dejure.org/1976,715)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 1976 - IV C 67.74 (https://dejure.org/1976,715)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss einer Klage nach Ablauf der Jahresfrist des § 76 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Eintritt der Unanfechtbarkeit eines Verwaltungsakts - Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Klage gegen einen Widerspruchsbescheid - Isolierte Klage gegen einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Isolierte Anfechtungsklage - Widerspruchsbescheid - Rechtsschutzbedürfnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1977, 375
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.01.1975 - IV C 32.73

    Zeitlicher Rahmen der Bescheidungspflicht der Widerspruchsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1976 - IV C 67.74
    Allerdings hätte, wie das Berufungsgericht im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend dargelegt hat, eine nach Ablauf der Jahresfrist des § 76 VwGO von der Widerspruchsbehörde erlassene Sachentscheidung über den Widerspruch den Rechtsweg mit der Folge wiedereröffnet, daß im gleichen Umfang auch den Verwaltungsgerichten der Weg zur Sachprüfung offenstand (so zuletzt Urteil vom 31. Januar 1975 - BVerwG IV C 32.73 - in Buchholz 310 § 76 VwGO Nr. 17 S. 1 [3]).

    Auch das steht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere mit dem bereits erwähnten Urteil des erkennenden Senats vom 31. Januar 1975 - BVerwG IV C 32.73 - (a.a.O.).

    Dies gilt besonders auch im Hinblick darauf, daß der Nichterlaß eines neuen Widerspruchsbescheids am ehesten dem gesetzlichen Zweck des § 76 VwGO entsprechen würde, nämlich solche Verfahren, die von den Parteien (nach den jeweils ihnen obliegenden Initiativen) innerhalb der Jahresfrist nicht angemessen betrieben worden sind, im Interesse der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit, auch zur Ersparnis oft unnötiger weiterer Verwaltungsarbeit, zu einem endgültigen Abschluß zu bringen (so Urteil vom 31. Januar 1975 - BVerwG IV C 32.73 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1976 - IV C 67.74
    Denn sofern diese Frage nicht schlechterdings zu verneinen sein sollte, so könnte der Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses unter solchen Voraussetzungen jedenfalls nur dann nähergetreten werden, wenn sich im Einzelfall die bloße Möglichkeit zu einer sachlich begründbaren, reellen Chance verdichtet, daß der Prozeßgegner das Begehren des Klägers von sich aus erfüllt oder sich doch mit ihm aus Billigkeitsgründen im Sinne eines Vergleichs gütlich einigt (vgl. etwa Urteil vom 28. Oktober 1970 - BVerwG VI C 48.68 - in BVerwGE 36, 192 [203/204]).
  • BVerwG, 05.01.1970 - V B 42.69

    Wiederaufgreifen eines unanfechtbar abgeschlossenen Verfahrens - Erlass eines

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1976 - IV C 67.74
    Danach besteht nach Ablauf der Jahresfrist des § 76 VwGO für den Widerspruchsführer weder ein Anspruch darauf, daß ein Widerspruchsbescheid überhaupt (noch) ergeht, noch - erst recht - ein Anspruch darauf, daß die Widerspruchsbehörde eine Sachentscheidung trifft (vgl. auch Beschluß vom 5. Januar 1970 - BVerwG V B 42.69 - in Buchholz 310 § 76 VwGO Nr. 7).
  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 54.75

    Ausweisungsverfügung - Widerspruch - Fristgerechte Zahlung - Kostenvorschuß -

    Allerdings besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kein Rechtsschutzinteresse für die isolierte Anfechtungsklage gegen einen Widerspruchsbescheid, wenn der ursprüngliche Verwaltungsakt infolge Ablaufs der Jahresfrist des - inzwischen durch das Gesetz zur Änderung verwaltungsprozessualer Vorschriften vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2437) aufgehobenen -§ 76 VwGO bestandskräftig geworden ist (Urteil vom 27. August 1976 - BVerwG 4 C 67.74 - [Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 12]).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 37.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Widerspruch

    "daß der Widerspruchsbescheid grundsätzlich keine selbständige Bedeutung hat", und der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts einer isolierten Anfechtungsklage gegen einen Widerspruchsbescheid das Rechtsschutzinteresse für den Fall abgesprochen hat, daß der ursprüngliche Verwaltungsakt (wegen Ablaufs der vormals in § 76 VwGO vorgesehenen Frist) bestandskräftig geworden ist (Urteil vom 27. August 1976 - BVerwG IV C 67.74 - Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 12 S. 2 ).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 38.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Dieser Würdigung entspricht es, wenn der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 27. November 1975 - BVerwG VII B 38.75 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 29 S. 1 im Zusammenhang mit § 79 VwGO unterstrichen hat, "daß der Widerspruchsbescheid grundsätzlich keine selbständige Bedeutung hat", und der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts einer isolierten Anfechtungsklage gegen einen Widerspruchsbescheid das Rechtsschutzinteresse für den Fall abgesprochen hat, daß der ursprüngliche Verwaltungsakt (wegen Ablaufs der vormals in § 76 VwGO vorgesehenen Frist) bestandskräftig geworden ist (Urteil vom 27. August 1976 - BVerwG IV C 67.74 - Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 12 S. 2 ).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 47.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Dieser Würdigung entspricht es, wenn der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 27. November 1975 - BVerwG VII B 38.75 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 29 S. 1 im Zusammenhang mit § 79 VwGO unterstrichen hat, "daß der Widerspruchsbescheid grundsätzlich keine selbständige Bedeutung hat", und der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts einer isolierten Anfechtungsklage gegen einen Widerspruchsbescheid das Rechtsschutzinteresse für den Fall abgesprochen hat, daß der ursprüngliche Verwaltungsakt (wegen Ablaufs der vormals in § 76 VwGO vorgesehenen Frist) bestandskräftig geworden ist (Urteil vom 27. August 1976 - BVerwG IV C 67.74 - Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 12 S. 2 ).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 54.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Dieser Würdigung entspricht es, wenn der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 27. November 1975 - BVerwG VII B 38.75 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 29 S. 1 im Zusammenhang mit § 79 VwGO unterstrichen hat, "daß der Widerspruchsbescheid grundsätzlich keine selbständige Bedeutung hat", und der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts einer isolierten Anfechtungsklage gegen einen Widerspruchsbescheid das Rechtsschutzinteresse für den Fall abgesprochen hat, daß der ursprüngliche Verwaltungsakt (wegen Ablaufs der vormals in § 76 VwGO vorgesehenen Frist) bestandskräftig geworden ist (Urteil vom 27. August 1976 - BVerwG IV C 67.74 - Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 12 S. 2 ).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 41.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Dieser Würdigung entspricht es, wenn der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 27. November 1975 - BVerwG VII B 38.75 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 29 S. 1 im Zusammenhang mit § 79 VwGO unterstrichen hat, "daß der Widerspruchsbescheid grundsätzlich keine selbständige Bedeutung hat", und der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts einer isolierten Anfechtungsklage gegen einen Widerspruchsbescheid das Rechtsschutzinteresse für den Fall abgesprochen hat, daß der ursprüngliche Verwaltungsakt (wegen Ablaufs der vormals in § 76 VwGO vorgesehenen Frist) bestandskräftig geworden ist (Urteil vom 27. August 1976 - BVerwG IV C 67.74 - Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 12 S. 2 ).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 44.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Dieser Würdigung entspricht es, wenn der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 27. November 1975 - BVerwG VII B 38.75 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 29 S. 1 im Zusammenhang mit § 79 VwGO unterstrichen hat, "daß der Widerspruchsbescheid grundsätzlich keine selbständige Bedeutung hat", und der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts einer isolierten Anfechtungsklage gegen einen Widerspruchsbescheid das Rechtsschutzinteresse für den Fall abgesprochen hat, daß der ursprüngliche Verwaltungsakt (wegen Ablaufs der vormals in § 76 VwGO vorgesehenen Frist) bestandskräftig geworden ist (Urteil vom 27. August 1976 - BVerwG IV C 67.74 - Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 12 S. 2 ).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 43.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Dieser Würdigung entspricht es, wenn der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 27. November 1975 - BVerwG VII B 38.75 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 29 S. 1 im Zusammenhang mit § 79 VwGO unterstrichen hat, "daß der Widerspruchsbescheid grundsätzlich keine selbständige Bedeutung hat", und der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts einer isolierten Anfechtungsklage gegen einen Widerspruchsbescheid das Rechtsschutzinteresse für den Fall abgesprochen hat, daß der ursprüngliche Verwaltungsakt (wegen Ablaufs der vormals in § 76 VwGO vorgesehenen Frist) bestandskräftig geworden ist (Urteil vom 27. August 1976 - BVerwG IV C 67.74 - Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 12 S. 2 ).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 42.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Dieser Würdigung entspricht es, wenn der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 27. November 1975 - BVerwG VII B 38.75 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 29 S. 1 im Zusammenhang mit § 79 VwGO unterstrichen hat, "daß der Widerspruchsbescheid grundsätzlich keine selbständige Bedeutung hat", und der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts einer isolierten Anfechtungsklage gegen einen Widerspruchsbescheid das Rechtsschutzinteresse für den Fall abgesprochen hat, daß der ursprüngliche Verwaltungsakt (wegen Ablaufs der vormals in § 76 VwGO vorgesehenen Frist) bestandskräftig geworden ist (Urteil vom 27. August 1976 - BVerwG IV C 67.74 - Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 12 S. 2 ).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 46.90

    Beteiligung einer Gemeinde am Nichtzulassungsverfahren - Voraussetzungen für eine

    Dieser Würdigung entspricht es, wenn der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 27. November 1975 - BVerwG VII B 38.75 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 29 S. 1 im Zusammenhang mit § 79 VwGO unterstrichen hat, "daß der Widerspruchsbescheid grundsätzlich keine selbständige Bedeutung hat", und der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts einer isolierten Anfechtungsklage gegen einen Widerspruchsbescheid das Rechtsschutzinteresse für den Fall abgesprochen hat, daß der ursprüngliche Verwaltungsakt (wegen Ablaufs der vormals in § 76 VwGO vorgesehenen Frist) bestandskräftig geworden ist (Urteil vom 27. August 1976 - BVerwG IV C 67.74 - Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 12 S. 2 ).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 40.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 45.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 39.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 53.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 55.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 13.03.1984 - 8 B 10.84

    Zulässigkeit einer isolierten Anfechtungsklage bei rechtlich gebundenen

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