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   BVerwG, 28.01.2019 - 1 B 72.18, 1 PKH 63.18   

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https://dejure.org/2019,3243
BVerwG, 28.01.2019 - 1 B 72.18, 1 PKH 63.18 (https://dejure.org/2019,3243)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.2019 - 1 B 72.18, 1 PKH 63.18 (https://dejure.org/2019,3243)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 2019 - 1 B 72.18, 1 PKH 63.18 (https://dejure.org/2019,3243)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten; Prüfung des Vorliegens einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage im Rahmen des Vertriebenenrechts

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten; Prüfung des Vorliegens einer klärungsbedürftigen...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten; Prüfung des Vorliegens einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage im Rahmen des Vertriebenenrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2019 - 1 B 72.18
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist daher nur dann anzunehmen, wenn besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Gericht bestimmtes Vorbringen nicht berücksichtigt hat (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2019 - 1 B 72.18
    Die Beschwerde muss erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2019 - 1 B 72.18
    Das Gericht ist rechtlich nicht gehalten, sich mit jedem Vorbringen der Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich auseinanderzusetzen, auch schützt der Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht vor Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Februar 1967 - 2 BvR 658/65 - BVerfGE 21, 191 und vom 12. Oktober 1988 - 1 BvR 818/88 - BVerfGE 79, 51 ); er gebietet auch nicht, der Rechtsauffassung oder Bewertung eines Beteiligten zu folgen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 6. August 2012 - 5 B 55.12 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2019 - 1 B 72.18
    Als Prozessgrundrecht soll es sicherstellen, dass die gerichtliche Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230 Rn. 10).
  • BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 21.16

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aufnahmeverfahren; Bescheinigungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2019 - 1 B 72.18
    Dann aber gehen mit Blick auf die vom Berufungsgericht festgestellte rechtskräftige Ablehnung der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG die Erwägungen zur Trennung der Spätaussiedlereigenschaft von der Erteilung der Spätaussiedlereigenschaft, die zudem an das zu einer anderen Problemkonstellation ergangene Urteil des Senats vom 25. Oktober 2017 (- 1 C 21.16 - BVerwGE 160, 128) anknüpfen, ins Leere.
  • BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Aussiedlungsgebiete; Bindungswirkung;

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2019 - 1 B 72.18
    b) Der Einwand der Beschwerde, die Bezugnahme auf das Urteil vom 19. Juni 2001 - 1 C 26.00 - des Bundesverwaltungsgerichts sei fehlerhaft und irrelevant, beanstandet eine Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, ohne einen Gehörsverstoß zu bezeichnen.
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2019 - 1 B 72.18
    Das Gericht ist rechtlich nicht gehalten, sich mit jedem Vorbringen der Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich auseinanderzusetzen, auch schützt der Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht vor Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Februar 1967 - 2 BvR 658/65 - BVerfGE 21, 191 und vom 12. Oktober 1988 - 1 BvR 818/88 - BVerfGE 79, 51 ); er gebietet auch nicht, der Rechtsauffassung oder Bewertung eines Beteiligten zu folgen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 6. August 2012 - 5 B 55.12 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 04.04.2012 - 5 B 58.11

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Entschädigung für ein aus Einzel- und

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2019 - 1 B 72.18
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt (BVerwG, Beschluss vom 4. April 2012 - 5 B 58.11 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.08.2012 - 5 B 55.12

    Verneinung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache durch das Gericht als

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2019 - 1 B 72.18
    Das Gericht ist rechtlich nicht gehalten, sich mit jedem Vorbringen der Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich auseinanderzusetzen, auch schützt der Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht vor Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Februar 1967 - 2 BvR 658/65 - BVerfGE 21, 191 und vom 12. Oktober 1988 - 1 BvR 818/88 - BVerfGE 79, 51 ); er gebietet auch nicht, der Rechtsauffassung oder Bewertung eines Beteiligten zu folgen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 6. August 2012 - 5 B 55.12 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 19.02.2019 - 1 B 17.19

    Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs

    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss vom 28. Januar 2019 - BVerwG 1 B 72.18 - wird zurückgewiesen.
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