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   BVerwG, 28.03.1962 - V C 57.61   

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https://dejure.org/1962,1152
BVerwG, 28.03.1962 - V C 57.61 (https://dejure.org/1962,1152)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.1962 - V C 57.61 (https://dejure.org/1962,1152)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 1962 - V C 57.61 (https://dejure.org/1962,1152)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Neufestsetzung einer Nutzungsentschädigung bezüglich eines bombenzerstörten Hausgrundstücks - Rechtmäßigkeit der Nichtberücksichtigung eines verminderten Grundsteuermehrbetrags - Revisibilität der Bestimmung der Ersten Anordnung über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.05.1960 - V C 64.56
    Auszug aus BVerwG, 28.03.1962 - V C 57.61
    Wie der Senat in seinem Grundsatzurteil vom 25. Mai 1960 (BVerwGE 10, 330 [BVerwG 25.05.1960 - V C 64/56] [332]) näher dargelegt hat, umfaßt die angemessene Entschädigung grundsätzlich nur den Minderwert, der sich aus dem Eingriff in die Substanz des Eigentums ergibt, nicht aber den darüber hinausgehenden Schaden, insbesondere nicht den entgangenen Gewinn.

    Auch die bloße Entziehung von Nutzungsmöglichkeiten ist in der Regel ein Eingriff in das Objekt, also eine Substanzminderung und kein entgangener Gewinn (BVerwGE 10, 330 [BVerwG 25.05.1960 - V C 64/56] [332] mit weiteren Hinweisen).

  • BVerwG, 21.01.1955 - II C 177.54

    Anfechtung von Prüfungsentscheidungen; Irrevisibilität von zur Ergänzung nicht

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1962 - V C 57.61
    Die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts gelten allerdings nur so weit, als die geschriebenen Rechtsquellen schweigen (Urteil des II. Senats vom 21. Januar 1955 [BVerwGE 2, 22 [BVerwG 21.01.1955 - II C 177/54]]).
  • BVerwG, 11.07.1962 - V C 101.61

    Gewährung eines Härteausgleichs in Höhe des Mietzinses für die gemieteten

    "Offenbar unrichtig ist" - wie der Senat in seinemUrteil vom 28. März 1962 (BVerwG V C 57.61) entschieden hat - "eine Rechtsanwendung, wenn sie ohne nähere Nachprüfung zu jeder Zeit von einem Sachkundigen als unzweifelhaft unrichtig erkannt werden kann.

    In diesem Sinne ist § 53 GREAO als eine Rechtsquelle auch dann anzusehen, wenn sie nur eine Verwaltungsvorschrift ist(Urteil vom 28. März 1962 - BVerwG V C 57.61 - Urteil des II. Senats vom 21. Januar 1955 [BVerwGE 2, 22 [BVerwG 21.01.1955 - II C 177/54]]; Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 8. Aufl., § 7 A 3).

  • BVerwG, 22.01.1964 - V C 5.63

    Rückforderung überzahlter Requisitionsentschädigungen - Selbständige Bedeutung

    Sie ist im Verhältnis zu den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts über den Widerruf rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte eine Ausnahmevorschrift (Urteil vom 28. März 1962 - BVerwG V C 57.61 -) und daher nicht auf die sich aus der FTA Nr. 111 ergebenden Entschädigungsfälle zu übertragen (vgl. auch den vom Berufungsgericht zitierten Beschluß des V. Senats vom 28. September 1959 - BVerwG V B 298.58 -).
  • BVerwG, 14.11.1968 - V CB 60.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährung einer

    Soweit die Klägerin behauptet, die vorzeitige Beendigung ihres Ausbeutungsrechts sei auch eine Folge der Requisition, so daß auch der daraus entstandene Schaden zu ersetzen sei, kann es dahingestellt bleiben, ob insoweit eine (entschädigungsfähige) Substanzminderung vorliegt oder nur ein (nicht entschädigungsfähiger) mittelbarer Schaden (vgl. Urteil vom 28. März 1962 - BVerwG V C 57.61 -).
  • BVerwG, 12.07.1968 - V CB 60.68

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Gewährung einer

    Soweit die Klägerin behauptet, die vorzeitige Beendigung ihres Ausbeutungsrechtes sei auch eine Folge der Requisition, so daß auch der daraus entstandene Schaden zu ersetzen sei, kann es dahingestellt bleiben, ob insoweit eine (entschädigungsfähige) Substanzminderung vorliegt oder nur ein (nicht entschädigungsfähiger) mittelbarer Schaden (vgl. Urteil vom 28. März 1962 - BVerwG V C 57.61 -).
  • BVerwG, 23.07.1964 - V B 38.64

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - "Übersehen" einer

    Er gleicht der Regelung des § 53 Abs. 1 Buchst. b der Ersten Anordnung über die Entschädigung für die Requisiton von Grundstücken vom 31. Januar 1949 (MBl. NW 1949, Sp. 69) - I. GREAO -, zu der der erkennende Senat ausdrücklich gesagt hat, daß diese eine den Widerruf unanfechtbarer Verwaltungsakte betreffende Sondervorschrift gegenüber den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts darstellt(Urteil vom 28. März 1962 - BVerwG V C 57.61 -).
  • BVerwG, 26.06.1964 - V B 8.64

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Neuberechnung einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist in diesem Sinne eine Rechtsanwendung nur dann offenbar unrichtig, wenn sie ohne nähere Nachprüfung zu jeder Zeit von einem Sachkundigen als unzweifelhaft unrichtig erkannt werden kann (Urteil vom 28. März 1962 - BVerwG V C 57.61 - [DÖV 1963 S. 317 - Leitsatz -]).
  • BVerwG, 10.07.1963 - V B 2.63

    Rückforderung einer Requisitionsentschädigung - Entschädigung für die Requisition

    In dem Urteil des erkennenden Senats vom 28. März 1962 - BVerwG V C 57.61 - ist die aufgeworfene Frage indessen schon beantwortet worden; dort wird ausgeführt: "Der Widerruf unanfechtbarer Verwaltungsakte beurteilt sich in der Regel nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts.
  • BVerwG, 29.12.1964 - V B 110.64

    Begriff der Mindestentschädigung - Gewährung einer Mietentschädigung für

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht berücksichtigt, daß durch die Requisition nicht nur in den eingerichteten Apothekenbetrieb (um den es in den Ausführungen oben gegangen ist), sondern auch in das Grundeigentum eingegriffen worden ist und daß demzufolge für die Inanspruchnahme von Räumen des Grundstücks mindestens auch eine Entschädigung in Höhe der üblichen Miete zu gewähren war, und zwar deshalb nur eine Mietentschädigung, weil die Geschäftsräume nach dem Ausweichen des eingerichteten Apothekenbetriebes im unveränderten Zustande (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 28. März 1962 - BVerwG V C 57.61 - [DÖV 1963 S. 317 - Leitsätze -]) anderen nur noch zum Gebrauch - nicht dagegen zur Fruchtziehung - hätten überlassen werden können.
  • BVerwG, 19.11.1963 - V B 41.63

    Entschädigung für einen Verdienstausfall oder sonstigen Einnahmeausfall i.S.d.

    Das ist in erster Linie der unmittelbare Verlust von Einnahmen, der dadurch entstanden ist, daß der Geschädigte infolge seiner Verhaftung gehindert war, sein Geschäft zu betreiben oder seinen Beruf auszuüben (vgl. dazu die Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Begriff "angemessene Entschädigung", insbes. BVerwGE 10, 330 [332 f.] und Urteil vom 28. März 1962 - BVerwG V C 57.61 -).
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