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   BVerwG, 28.09.1984 - 6 B 73.84   

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BVerwG, 28.09.1984 - 6 B 73.84 (https://dejure.org/1984,6578)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1984 - 6 B 73.84 (https://dejure.org/1984,6578)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1984 - 6 B 73.84 (https://dejure.org/1984,6578)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Vergütung von Soldaten mit Spitzendienstzeiten - Erfordernis einer förmlichen Feststellung der allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung der Vergütung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1984 - 6 B 73.84
    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und sich in den erstrebten Revisionsverfahren stellen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).

    Denn die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nicht schon dann gegeben, wenn eine Sache für einen größeren Personenkreis und damit in tatsächlicher Hinsicht über den Beschwerde fall hinaus von Interesse ist (vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschluß vom 5. Juni 1978 - BVerwG 6 B 53.78 - m.weit.Nachw.).

  • BVerwG, 10.02.1978 - 6 B 5.78

    Vorenthalten des statusrechtlichen Amtes des Landeskirchenrates - Rüge mangelnder

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1984 - 6 B 73.84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nur dann zuzulassen, wenn sich die grundsätzliche Rechtsfrage unmittelbar, nicht erst aufgrund weiterer Sachaufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache stellt (vgl. Beschlüsse vom 29. März 1961 - BVerwG 3 B 43.60 - [NJW 1961, 1229], vom 10. Februar 1978 - BVerwG 6 B 5.78 - und vom 23. März 1984 - BVerwG 6 B 123.83 - zur Abweichungsrüge vgl. Beschluß vom 13. April 1971 - BVerwG 4 B 61.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 76]).
  • BVerwG, 05.06.1978 - 6 B 53.78

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge - Vertrauen auf die Richtigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1984 - 6 B 73.84
    Denn die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nicht schon dann gegeben, wenn eine Sache für einen größeren Personenkreis und damit in tatsächlicher Hinsicht über den Beschwerde fall hinaus von Interesse ist (vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschluß vom 5. Juni 1978 - BVerwG 6 B 53.78 - m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 23.03.1984 - 6 B 123.83

    Begriff des Erwirkens eines Verwaltungsakts unter fehlerhaften Angaben des

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1984 - 6 B 73.84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nur dann zuzulassen, wenn sich die grundsätzliche Rechtsfrage unmittelbar, nicht erst aufgrund weiterer Sachaufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache stellt (vgl. Beschlüsse vom 29. März 1961 - BVerwG 3 B 43.60 - [NJW 1961, 1229], vom 10. Februar 1978 - BVerwG 6 B 5.78 - und vom 23. März 1984 - BVerwG 6 B 123.83 - zur Abweichungsrüge vgl. Beschluß vom 13. April 1971 - BVerwG 4 B 61.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 76]).
  • BVerwG, 29.03.1961 - III B 43.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1984 - 6 B 73.84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nur dann zuzulassen, wenn sich die grundsätzliche Rechtsfrage unmittelbar, nicht erst aufgrund weiterer Sachaufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache stellt (vgl. Beschlüsse vom 29. März 1961 - BVerwG 3 B 43.60 - [NJW 1961, 1229], vom 10. Februar 1978 - BVerwG 6 B 5.78 - und vom 23. März 1984 - BVerwG 6 B 123.83 - zur Abweichungsrüge vgl. Beschluß vom 13. April 1971 - BVerwG 4 B 61.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 76]).
  • BVerwG, 13.04.1971 - IV B 61.70

    Gleichwertigkeit der Landabfindung - Berücksichtigung der den Ertrag, die

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1984 - 6 B 73.84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nur dann zuzulassen, wenn sich die grundsätzliche Rechtsfrage unmittelbar, nicht erst aufgrund weiterer Sachaufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache stellt (vgl. Beschlüsse vom 29. März 1961 - BVerwG 3 B 43.60 - [NJW 1961, 1229], vom 10. Februar 1978 - BVerwG 6 B 5.78 - und vom 23. März 1984 - BVerwG 6 B 123.83 - zur Abweichungsrüge vgl. Beschluß vom 13. April 1971 - BVerwG 4 B 61.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 76]).
  • BVerwG, 30.06.1970 - VI B 5.70

    Umfang der Rechte des unter das Gesetz zu Art. 131 Grundgesetz (GG) fallenden

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1984 - 6 B 73.84
    Es kann daher offenbleiben, ob allein das Vorliegen divergierender obergerichtlicher Urteile einer Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermag (vgl. Beschluß vom 30. Juni 1970 - BVerwG 6 B 5.70 - [Buchholz 310 § 32 VwGO Nr. 63 - Ls -]).
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