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BVerwG, 28.09.2010 - 8 B 11.10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache i.S.d. Klärungsbedürftigkeit durch Anführung bundesrechtlicher Erwägungen zur Begründung einer abweichenden Rechtsauffassung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache i.S.d. Klärungsbedürftigkeit durch Anführung bundesrechtlicher Erwägungen zur Begründung einer abweichenden Rechtsauffassung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf - 23 K 1432/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2009 - 17 A 629/05
- BVerwG, 28.09.2010 - 8 B 11.10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.10.1997 - 6 B 42.97
Grundrechtswidrige Entziehung des gesetzlichen Richters - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 28.09.2010 - 8 B 11.10
In einem solchen Fall ist mit der Beschwerde näher darzulegen, inwiefern die gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführte bundesrechtliche Norm (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VwGO) ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. dazu u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Oktober 1997 - BVerwG 6 B 42.97 - Buchholz 406.39 Denkmalschutzrecht Nr. 8 und vom 30. Juni 2003 - BVerwG 4 B 35/03 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 26). - BVerwG, 30.06.2003 - 4 B 35.03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die …
Auszug aus BVerwG, 28.09.2010 - 8 B 11.10
In einem solchen Fall ist mit der Beschwerde näher darzulegen, inwiefern die gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführte bundesrechtliche Norm (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VwGO) ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. dazu u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Oktober 1997 - BVerwG 6 B 42.97 - Buchholz 406.39 Denkmalschutzrecht Nr. 8 und vom 30. Juni 2003 - BVerwG 4 B 35/03 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 26).