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   BVerwG, 28.09.2010 - 8 B 11.10   

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https://dejure.org/2010,25470
BVerwG, 28.09.2010 - 8 B 11.10 (https://dejure.org/2010,25470)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.2010 - 8 B 11.10 (https://dejure.org/2010,25470)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 2010 - 8 B 11.10 (https://dejure.org/2010,25470)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache i.S.d. Klärungsbedürftigkeit durch Anführung bundesrechtlicher Erwägungen zur Begründung einer abweichenden Rechtsauffassung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.10.1997 - 6 B 42.97

    Grundrechtswidrige Entziehung des gesetzlichen Richters - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2010 - 8 B 11.10
    In einem solchen Fall ist mit der Beschwerde näher darzulegen, inwiefern die gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführte bundesrechtliche Norm (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VwGO) ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. dazu u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Oktober 1997 - BVerwG 6 B 42.97 - Buchholz 406.39 Denkmalschutzrecht Nr. 8 und vom 30. Juni 2003 - BVerwG 4 B 35/03 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 30.06.2003 - 4 B 35.03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2010 - 8 B 11.10
    In einem solchen Fall ist mit der Beschwerde näher darzulegen, inwiefern die gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführte bundesrechtliche Norm (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VwGO) ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. dazu u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Oktober 1997 - BVerwG 6 B 42.97 - Buchholz 406.39 Denkmalschutzrecht Nr. 8 und vom 30. Juni 2003 - BVerwG 4 B 35/03 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 26).
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