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   BVerwG, 28.11.1979 - 1 WB 100.78, 1 WB 154.78   

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BVerwG, 28.11.1979 - 1 WB 100.78, 1 WB 154.78 (https://dejure.org/1979,1758)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1979 - 1 WB 100.78, 1 WB 154.78 (https://dejure.org/1979,1758)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1979 - 1 WB 100.78, 1 WB 154.78 (https://dejure.org/1979,1758)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hinnahme einer angemessenen Reaktion des Vorgesetzten nach grundlosem und wohlüberlegtem Vorwurf der Zerstörung der Grundlagen der sachlichen Zusammenarbeit und des persönlichen Vertrauens durch diesen - Ehrenkränkendes Verhalten eines Vorgesetzten gegenüber einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 63, 312
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 20.06.1978 - 1 WB 10.77

    Untätigkeitsantrag im Wehrbeschwerdeverfahren - Begründung zur Sache -

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1979 - 1 WB 100.78
    Zur Begründung hat er auf seine Ausführungen vom 31. März und 29. Juli 1977 in dem Verfahren 1 WB 10/77 und auf ein Schreiben des BMVg vom 22. März 1976 verwiegen, wonach sich der InspLw für befangen erklärt habe.

    Dieses Verfahren (1 WB 10/77), in dem sich der Antragsteller gegen Brigade general K. und Oberstleutnant i. G. Kl. wegen eines Vorfalls im Juli 1976 beschwert hatte, steht mit dem hier zu entscheidenden Vorwurf in keinem Zusammenhang.

  • BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 141.76

    Soldat - Innerdienstliche Zuständigkeiten - Innerdienstliche Organisationsakte -

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1979 - 1 WB 100.78
    Bereits 1974 beschwerte er sich in gleicher Dienststellung mit der Begründung, er werde in seiner Arbeit durch seine Vorgesetzten behindert (BVerwG 1 WB 18/76), im April 1976 beschwerte er sich mit dem gleichen Vorwurf gegen den damaligen Stellvertretenden Kommandeur und Chef des Stabes (StvKdruChdSt) des LwUGrpKdoS, Brigadegeneral M., und den damals mit den Aufgaben des Chefs des Stabes betrauten Oberst i.G. C. (BVerwG 1 WB 141/76 und 1 WB 87/77).

    Sie Frage der Befangenheit ist aber für jedes Beschwerdeverfahren besonders zu beurteilen (Beschluß des Senats vom 12. Dezember 1978 - 1 WB 141/76).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1979 - 1 WB 100.78
    Es wird zwar davon auszugehen sein, daß der Antragsteller auch bei einem über sechswöchigen Urlaub im Hinblick auf seine weitere Beschwerde vom 12. Februar 1978 keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen brauchte (vgl. dazu BVerfGE 41, 332, 335 [BVerfG 11.02.1976 - 2 BvR 849/75] mit weiteren Nachweisen; BVerfG NJW 1974, 1902 [BVerfG 02.07.1974 - 2 BvR 32/74] und BVerwG NJW 1975, 1574).
  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1979 - 1 WB 100.78
    Andererseits mußte der Antragsteller nur die Reaktion hinnehmen, die sich auf sein vorangegangenes Verhalten bezog, dazu in angemessenem Verhältnis stand und ihn nicht im Sinne eines übergreifenden Unwerturteils zu seiner Person herabsetzte (vgl. BGH NJW 1974, 1762, 1763 [BGH 18.06.1974 - VI ZR 16/73]).
  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1979 - 1 WB 100.78
    Es wird zwar davon auszugehen sein, daß der Antragsteller auch bei einem über sechswöchigen Urlaub im Hinblick auf seine weitere Beschwerde vom 12. Februar 1978 keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen brauchte (vgl. dazu BVerfGE 41, 332, 335 [BVerfG 11.02.1976 - 2 BvR 849/75] mit weiteren Nachweisen; BVerfG NJW 1974, 1902 [BVerfG 02.07.1974 - 2 BvR 32/74] und BVerwG NJW 1975, 1574).
  • BVerwG, 25.04.1975 - VI C 231.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1979 - 1 WB 100.78
    Es wird zwar davon auszugehen sein, daß der Antragsteller auch bei einem über sechswöchigen Urlaub im Hinblick auf seine weitere Beschwerde vom 12. Februar 1978 keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen brauchte (vgl. dazu BVerfGE 41, 332, 335 [BVerfG 11.02.1976 - 2 BvR 849/75] mit weiteren Nachweisen; BVerfG NJW 1974, 1902 [BVerfG 02.07.1974 - 2 BvR 32/74] und BVerwG NJW 1975, 1574).
  • BVerwG, 19.06.1973 - I WB 176.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1979 - 1 WB 100.78
    Die angefochtene Maßnahme kann nach dem Vortrag des Antragstellers - Ihre Rechtswidrigkeit unterstellt - seine Ehre und sein Persönlichkeitsrecht so schwer verletzt haben, daß ihm auch nach seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr die erforderliche Genugtuung nur durch die beantragte Feststellung verschafft werden kann (sogenanntes "Rehabilitierungsinteresse", vgl. Beschlüsse des Senats vom 19. Juni 1973 - 1 WB 176/71 - und vom 11. November 1975 - 1 WB 28/75).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 28.75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1979 - 1 WB 100.78
    Die angefochtene Maßnahme kann nach dem Vortrag des Antragstellers - Ihre Rechtswidrigkeit unterstellt - seine Ehre und sein Persönlichkeitsrecht so schwer verletzt haben, daß ihm auch nach seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr die erforderliche Genugtuung nur durch die beantragte Feststellung verschafft werden kann (sogenanntes "Rehabilitierungsinteresse", vgl. Beschlüsse des Senats vom 19. Juni 1973 - 1 WB 176/71 - und vom 11. November 1975 - 1 WB 28/75).
  • BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 84.77

    Erzieherische Maßnahme - Beschwerdeverfahren - Nachschieben rechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1979 - 1 WB 100.78
    Eine derartige erzieherische Maßnahme kann mit der Vehrbeschwerde angefochten und von den Wehrdienstgerichten im Rahmen des § 17 WBO auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden (BVerwG Beschlüsse vom 12. Januar 1977 - 1 WB 100/75 - und vom 12. Dezember 1978 (Tils) - 1 WB 84/77 - mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 28.07.1977 - 1 WB 129.77

    Antragsverfahren - Beauftragte des Rechtsberaters - Durchführung von Ermittlungen

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1979 - 1 WB 100.78
    Gegen die Vernehmung durch den Rechtsberater hat sich der Antragsteller unter dem 15. Oktober 1976 gesondert beschwert und schließlich erfolglos Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt (Beschluß des Senats vom 28. Juli 1977 - 1 WB 129/77).
  • BVerwG, 28.07.1977 - 1 WB 87.77

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 18.76

    Rechtsmittel

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.2002 - 8 C 11279/01

    Bestimmtheit der Zweckbestimmung eines Bebauungsplans

    Dabei hängt der Grad der zu fordernden Bestimmtheit von den jeweils zu ordnenden Lebenssachverhalten ab (vgl. BVerwGE 21, 73 [79]; 63, 312 [324]; 87, 234 [263]; BVerwGE 96, 110).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2004 - 10 A 10133/04

    Richter, mündliche Verhandlung, richterliche Unabhängigkeit, Dienstaufsicht,

    Dabei überzeugt auch nicht der Hinweis auf einen vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall (vgl.: BVerwGE 63, 312), in dem sich der "Beleidiger" gegenüber einem "menschlich unzulänglichen oder makelhaften Verhalten" des "Ehrträgers" zur Wehr setzte.

    Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass schon wegen eines andersartigen Sachverhalts keine Divergenz zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1979 (BVerwGE 63, 312) wie auch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Bewertung rhetorischer Fragen und zur Abwägung zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit und den Belangen des von einer eventuellen Beleidigung Betroffenen besteht.

  • BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 265.77

    Eberhard Wagemann

    Das hat der Senat inzwischen bereits entschieden (BVerwG Beschluß vom 28. November 1979 - 1 WB 100/78).
  • BVerwG, 10.11.1988 - 1 WB 89.88

    Dienstliche Beurteilung eines Soldaten - Befangenheit des Beurteilenden - Wahrung

    Zwar sind an das Verhalten von Vorgesetzten beim Umgang mit Untergebenen erhöhte Anforderungen zu stellen (vgl. § 10 Abs. 1 SG und - für das Beamtenrecht - Behnke, BDO 2. Aufl. Einführung RdNr. 136); jeder Vorgesetzte ist aber bei dienstbezogenen Meinungsverschiedenheiten berechtigt, dem Untergebenen gegenüber seine Auffassung mit Nachdruck und möglicherweise auch mit harten Worten zu vertreten (BVerwG Dok. Ber. B 15/1972, 4255); im militärischen Bereich ist zudem ein etwas derberer und rauherer Umgangston nicht immer vermeidbar (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. November 1979 - 1 WB 100/78, 154/78) und daher auch hinzunehmen.
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