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   BVerwG, 29.04.1983 - 2 B 105.82   

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BVerwG, 29.04.1983 - 2 B 105.82 (https://dejure.org/1983,2375)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1983 - 2 B 105.82 (https://dejure.org/1983,2375)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1983 - 2 B 105.82 (https://dejure.org/1983,2375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Aussetzung eines Verfahrens bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit einer Besoldungsnorm - Verminderung des Ortszuschlagsanteils für ein drittes Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 2 B 105.82
    Die vorangehende überproportionale Erhöhung des Ortszuschlagsanteils für das dritte Kind mit Wirkung vom 1. März 1978 (Anlage 1 des Siebenten Besoldungserhöhungsgesetzes), die dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039, 1045/75 - (BVerfGE 44, 249) Rechnung zu tragen bestimmt war, ist damit lediglich durch eine andere - allen Bürgern gewährte - Leistung, das Kindergeld, abgelöst worden (vgl. hierzu Köppner, Das Siebente Bundesbesoldungserhöhungsgesetz vor dem Vermittlungsausschuß in ZBR 1979, 1 [4 f.]; Sträter, Das Siebente Bundesbesoldungserhöhungsgesetz in RiA 79, 81).

    Der Alimentationsgrundsatz hindert den Gesetzgeber nicht, die Höhe des Kindergeldes bei der Bemessung des angemessenen Unterhalts von Beamten und Richtern zu berücksichtigen (BVerfGE 44, 249 [268 f.]; Urteil vom 16. September 1982 - BVerwG 6 C 24.81 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt]).

    Ebensowenig wie der Gesetzgeber in der Vergangenheit durch Art. 33 Abs. 5 GG gehindert war, das Recht des Ortszuschlags in wesentlichen Zügen neu zu ordnen, ist es ihm benommen, diese Ordnung unter Berücksichtigung anderer Gesichtspunkte und in Anpassung an besondere Gegebenheiten weiter zu ändern (BVerfGE 44, 249 [263, 270]; 49, 260 [271 f.]).

  • BVerwG, 16.09.1982 - 6 C 24.81

    Kindergeld - Ortszuschlag - Auslandsaufenthalt

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 2 B 105.82
    Der Alimentationsgrundsatz hindert den Gesetzgeber nicht, die Höhe des Kindergeldes bei der Bemessung des angemessenen Unterhalts von Beamten und Richtern zu berücksichtigen (BVerfGE 44, 249 [268 f.]; Urteil vom 16. September 1982 - BVerwG 6 C 24.81 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt]).

    Eine darauf zurückzuführende Verminderung des Ortszuschlages, die - wie hier - nicht zu einer Kürzung der Gesamtbezüge führt und die von der Alimentierungspflicht gezogenen Grenzen nicht überschreitet, verstößt deshalb nicht gegen Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. auch Urteil vom 16. September 1982 - BVerwG 6 C 24.81 -).

  • BVerwG, 29.01.1976 - II C 29.73

    Grundsatz der Gesetzesbindung der Besoldung und Versorgung von Beamten auf Grund

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 2 B 105.82
    Die von der Beschwerde unter Hinweis auf Art. 100 Abs. 1 GG bezeichnete Frage, "ob eine Aussetzung dann in Betracht kommt, wenn das vorlegende Gericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Besoldungsnorm hat und vom Verfassungsgericht hierbei allenfalls eine Aufforderung an den Gesetzgeber ergehen kann, ein neues Besoldungsrecht zu schaffen," wäre in einem künftigen Revisionsverfahren nicht zu entscheiden (vgl. im übrigen hierzu BVerfGE 8, 1 [15]; 8, 28 [35 f.]; BVerwGE 18, 293; Urteil vom 29. Januar 1976 - BVerwG 2 C 29.73 - [Buchholz 232 § 86 BBG Nr. 4]; Beschlüsse vom 12. September 1972 - BVerwG 2 B 35.72 - und vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 13.78 - aber auch BVerfGE 17, 210 [215 f.]; 23, 74 [78]; 30, 90 [96]; 46, 268 [290]; 56, 1 [11]; 59, 104 [113 f.]).

    Die Beschwerde meint zu Unrecht, die angefochtene Entscheidung weiche gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1976 - BVerwG 2 C 29.73 - (a.a.O.) ab, nach dem bei Verfassungswidrigkeit einer besoldungsgesetzlichen Regelung der von den Verwaltungsgerichten gestellte Feststellungsantrag zum Erfolg führen könne.

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 2 B 105.82
    Die von der Beschwerde unter Hinweis auf Art. 100 Abs. 1 GG bezeichnete Frage, "ob eine Aussetzung dann in Betracht kommt, wenn das vorlegende Gericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Besoldungsnorm hat und vom Verfassungsgericht hierbei allenfalls eine Aufforderung an den Gesetzgeber ergehen kann, ein neues Besoldungsrecht zu schaffen," wäre in einem künftigen Revisionsverfahren nicht zu entscheiden (vgl. im übrigen hierzu BVerfGE 8, 1 [15]; 8, 28 [35 f.]; BVerwGE 18, 293; Urteil vom 29. Januar 1976 - BVerwG 2 C 29.73 - [Buchholz 232 § 86 BBG Nr. 4]; Beschlüsse vom 12. September 1972 - BVerwG 2 B 35.72 - und vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 13.78 - aber auch BVerfGE 17, 210 [215 f.]; 23, 74 [78]; 30, 90 [96]; 46, 268 [290]; 56, 1 [11]; 59, 104 [113 f.]).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 2 B 105.82
    Die von der Beschwerde unter Hinweis auf Art. 100 Abs. 1 GG bezeichnete Frage, "ob eine Aussetzung dann in Betracht kommt, wenn das vorlegende Gericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Besoldungsnorm hat und vom Verfassungsgericht hierbei allenfalls eine Aufforderung an den Gesetzgeber ergehen kann, ein neues Besoldungsrecht zu schaffen," wäre in einem künftigen Revisionsverfahren nicht zu entscheiden (vgl. im übrigen hierzu BVerfGE 8, 1 [15]; 8, 28 [35 f.]; BVerwGE 18, 293; Urteil vom 29. Januar 1976 - BVerwG 2 C 29.73 - [Buchholz 232 § 86 BBG Nr. 4]; Beschlüsse vom 12. September 1972 - BVerwG 2 B 35.72 - und vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 13.78 - aber auch BVerfGE 17, 210 [215 f.]; 23, 74 [78]; 30, 90 [96]; 46, 268 [290]; 56, 1 [11]; 59, 104 [113 f.]).
  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 2 B 105.82
    Die von der Beschwerde unter Hinweis auf Art. 100 Abs. 1 GG bezeichnete Frage, "ob eine Aussetzung dann in Betracht kommt, wenn das vorlegende Gericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Besoldungsnorm hat und vom Verfassungsgericht hierbei allenfalls eine Aufforderung an den Gesetzgeber ergehen kann, ein neues Besoldungsrecht zu schaffen," wäre in einem künftigen Revisionsverfahren nicht zu entscheiden (vgl. im übrigen hierzu BVerfGE 8, 1 [15]; 8, 28 [35 f.]; BVerwGE 18, 293; Urteil vom 29. Januar 1976 - BVerwG 2 C 29.73 - [Buchholz 232 § 86 BBG Nr. 4]; Beschlüsse vom 12. September 1972 - BVerwG 2 B 35.72 - und vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 13.78 - aber auch BVerfGE 17, 210 [215 f.]; 23, 74 [78]; 30, 90 [96]; 46, 268 [290]; 56, 1 [11]; 59, 104 [113 f.]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 2 B 105.82
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerfG, 26.10.1977 - 1 BvL 9/72

    Verfassungsfragen zur Entschädigungsproblematik der Bodenreformgesetzgebung in

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 2 B 105.82
    Die von der Beschwerde unter Hinweis auf Art. 100 Abs. 1 GG bezeichnete Frage, "ob eine Aussetzung dann in Betracht kommt, wenn das vorlegende Gericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Besoldungsnorm hat und vom Verfassungsgericht hierbei allenfalls eine Aufforderung an den Gesetzgeber ergehen kann, ein neues Besoldungsrecht zu schaffen," wäre in einem künftigen Revisionsverfahren nicht zu entscheiden (vgl. im übrigen hierzu BVerfGE 8, 1 [15]; 8, 28 [35 f.]; BVerwGE 18, 293; Urteil vom 29. Januar 1976 - BVerwG 2 C 29.73 - [Buchholz 232 § 86 BBG Nr. 4]; Beschlüsse vom 12. September 1972 - BVerwG 2 B 35.72 - und vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 13.78 - aber auch BVerfGE 17, 210 [215 f.]; 23, 74 [78]; 30, 90 [96]; 46, 268 [290]; 56, 1 [11]; 59, 104 [113 f.]).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 2 B 105.82
    Ebensowenig wie der Gesetzgeber in der Vergangenheit durch Art. 33 Abs. 5 GG gehindert war, das Recht des Ortszuschlags in wesentlichen Zügen neu zu ordnen, ist es ihm benommen, diese Ordnung unter Berücksichtigung anderer Gesichtspunkte und in Anpassung an besondere Gegebenheiten weiter zu ändern (BVerfGE 44, 249 [263, 270]; 49, 260 [271 f.]).
  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 2 B 105.82
    Die von der Beschwerde unter Hinweis auf Art. 100 Abs. 1 GG bezeichnete Frage, "ob eine Aussetzung dann in Betracht kommt, wenn das vorlegende Gericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Besoldungsnorm hat und vom Verfassungsgericht hierbei allenfalls eine Aufforderung an den Gesetzgeber ergehen kann, ein neues Besoldungsrecht zu schaffen," wäre in einem künftigen Revisionsverfahren nicht zu entscheiden (vgl. im übrigen hierzu BVerfGE 8, 1 [15]; 8, 28 [35 f.]; BVerwGE 18, 293; Urteil vom 29. Januar 1976 - BVerwG 2 C 29.73 - [Buchholz 232 § 86 BBG Nr. 4]; Beschlüsse vom 12. September 1972 - BVerwG 2 B 35.72 - und vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 13.78 - aber auch BVerfGE 17, 210 [215 f.]; 23, 74 [78]; 30, 90 [96]; 46, 268 [290]; 56, 1 [11]; 59, 104 [113 f.]).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

  • BVerwG, 17.07.1975 - 2 B 2.75

    Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im

  • BVerwG, 14.05.1964 - II C 133.60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerfG, 06.02.1968 - 1 BvL 7/65

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Freibeträge nach § 110 BewG auf das

  • BVerwG, 24.10.1979 - 2 B 13.78

    Anspruch auf Beförderung - Schadensersatz oder Folgenbeseitigung - Grundsätzliche

  • BVerfG, 12.01.1971 - 2 BvL 2/70

    Vereinbarkeit der Kürzung des Besoldungsdienstalters Hamburger Lehrer mit

  • BVerwG, 12.09.1972 - II B 35.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

  • BVerwG, 13.10.1975 - III B 12.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung des Verlustes

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 45.84

    Allein erziehende Beamte - Höhe des Ortszuschlags - Minderjähriges Kind -

    Der kinderbezogene Bestandteil im Ortszuschlag tritt - nunmehr zusammen mit dem Kindergeld auch bei Beamtenfamilien mit mehr als zwei Kindern (vgl. hierzu Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 2 B 105.82 - [Buchholz 235 § 40 BBesG Nr. 3]) - zu den allgemeinen ("familienneutralen") Gehaltsbestandteilen hinzu, aus denen der Kindesunterhalt überwiegend zu bestreiten ist (vgl. BVerfGE 44, 249 [274]).
  • BVerwG, 21.09.1984 - 8 C 5.82

    Wohnungsrecht - Ortszuschlag - Kinder - Beamter - Richter - Einkommen -

    Da der Besoldungsgesetzgeber die allen Bürgern gewährte Leistung des Kindergeldes in zulässiger Weise auf die den Beamten, Richtern und Soldaten zu gewährende Alimentation "angerechnet" hat, soll bei diesen Angehörigen des öffentlichen Dienstes der durch unterhaltsberechtigte Kinder verursachte höhere Lebensaufwand mit den kinderbezogenen Bestandteilen des Ortszuschlages und dem Kindergeld angemessen abgegolten sein (vgl. auch Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 2 B 105.82 - Buchholz 235 § 40 BBesG Nr. 3 S. 6 ).
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