Rechtsprechung
   BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2191
BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93 (https://dejure.org/1996,2191)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1996 - 1 C 37.93 (https://dejure.org/1996,2191)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1996 - 1 C 37.93 (https://dejure.org/1996,2191)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2191) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Deutscher Volkszugehöriger - Vertreibung - Staatsangehörigkeit - Einbürgerungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerungsanspruch nach Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 384 (Ls.)
  • DVBl 1997, 916 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 21.10.1959 - V C 163.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93
    Der Kläger ist nicht mit Billigung der zuständigen deutschen Behörden in die Bundesrepublik gelangt und hat deshalb nicht Aufnahme gefunden (BVerwGE 9, 231 ; 38, 224 ).

    Ferner ist der Kläger nicht als Vertriebener, d.h. im Zustand der Vertreibung (BVerwGE 9, 231 ), eingereist, weil er in den USA weit über 30 Jahre und in das dortige Leben voll eingegliedert gelebt hatte.

    So endet der den Status nach Art. 116 Abs. 1 GG begründende Zustand der Vertreibung mit endgültiger Aufnahme in einem anderen Staat (BVerwGE 9, 231 ), wobei es in diesem Zusammenhang nicht ohne weiteres nur auf den Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit ankommt (BVerwGE 38, 224 ).

  • BVerwG, 01.06.1965 - I C 112.62

    Aufgabe des Wohnsitzes trotz dortigen Besuches von nahen Verwandten -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93
    Die rückwirkende Aberkennung der Staatsbürgerschaft der USA ist auf den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ohne Einfluß geblieben (BVerwGE 21, 200; Urteil vom 7. Oktober 1965 - BVerwG 1 C 33.63 - Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 3).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist das weitere Schicksal der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht in den Wortlaut des § 25 Abs. 1 RuStAG einbezogen (BVerwGE 21, 200 ).

    Wie die Erwägungen des erkennenden Senats zur Frage belegen, ob der nachträgliche Fortfall einer im Ausland verfügten Einbürgerung den mit ihr eingetretenen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes beseitigt (BVerwGE 21, 200), muß vielmehr der Regelungsgehalt der jeweils in Rede stehenden Vorschrift mit Hilfe der anerkannten Auslegungsgrundsätze ermittelt werden.

  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 4.62

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einbürgerung - Vorliegen eines besonderen

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93
    Ziel des zu Art. 116 Abs. 1 GG ergangenen Staatsangehörigkeitsregelungsgesetzes ist die Bereinigung kriegs- und kriegsfolgenbedingt offener staatsangehörigkeitsrechtlicher Fragen für deutsche Volkszugehörige, die den staatlichen Schutz ihres Heimatstaats verloren haben; das Schicksal der Betroffenen soll in geordnete Bahnen gelenkt werden (vgl. BVerwGE 20, 155 ; Urteile vom 25. November 1965 - BVerwG 1 C 122.63 - Buchholz 132.0 § 9 1. StARegG Nr. 3 und vom 25. Juni 1970 - BVerwG 1 C 2.68 - Buchholz a.a.O. Nr. 4).

    Für die Ermessenseinbürgerung nach § 9 Abs. 1 1. StARegG ist erheblich, ob der Antragsteller de jure oder de facto staatenlos oder in den Staatsverband, dessen Staatsbürger er geworden ist, eingegliedert ist (vgl. BVerwGE 20, 155 ; Urteil vom 25. Juni 1970 a.a.O.).

    Dieses besagt, daß bei den de jure oder de facto staatenlosen Volksdeutschen nicht auf ein positives Interesse des Staates an der Einbürgerung abzustellen, sondern zu prüfen ist, ob staatliche Interessen der Einbürgerung entgegenstehen (BVerwGE 20, 155 ).

  • BVerwG, 25.06.1970 - I C 2.68

    Voraussetzungen der Einbürgerung vertriebener Volksdeutscher - Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93
    Ziel des zu Art. 116 Abs. 1 GG ergangenen Staatsangehörigkeitsregelungsgesetzes ist die Bereinigung kriegs- und kriegsfolgenbedingt offener staatsangehörigkeitsrechtlicher Fragen für deutsche Volkszugehörige, die den staatlichen Schutz ihres Heimatstaats verloren haben; das Schicksal der Betroffenen soll in geordnete Bahnen gelenkt werden (vgl. BVerwGE 20, 155 ; Urteile vom 25. November 1965 - BVerwG 1 C 122.63 - Buchholz 132.0 § 9 1. StARegG Nr. 3 und vom 25. Juni 1970 - BVerwG 1 C 2.68 - Buchholz a.a.O. Nr. 4).

    Für die Ermessenseinbürgerung nach § 9 Abs. 1 1. StARegG ist erheblich, ob der Antragsteller de jure oder de facto staatenlos oder in den Staatsverband, dessen Staatsbürger er geworden ist, eingegliedert ist (vgl. BVerwGE 20, 155 ; Urteil vom 25. Juni 1970 a.a.O.).

    Das Wohlwollensgebot entfaltet dann keine Wirkung mehr, wenn der Betroffene eine neue Staatsbürgerschaft erwirbt und die neue Staatsbürgerschaft zu einer Eingliederung in den aufnehmenden Staat geführt hat, die als Regelung des staatsangehörigkeitsrechtlichen Schicksals im Sinne des 1. StARegG angesehen werden kann; erfüllen sich weitere Erwartungen des im Ausland Eingebürgerten nicht und wünscht er dann, in der Bundesrepublik aufgenommen zu werden, so muß er sich auf den allgemeinen Weg der Einbürgerung weisen lassen (Urteil vom 25. Juni 1970 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.06.1971 - I C 26.69

    Begriff der Aufnahme "in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93
    Der Kläger ist nicht mit Billigung der zuständigen deutschen Behörden in die Bundesrepublik gelangt und hat deshalb nicht Aufnahme gefunden (BVerwGE 9, 231 ; 38, 224 ).

    So endet der den Status nach Art. 116 Abs. 1 GG begründende Zustand der Vertreibung mit endgültiger Aufnahme in einem anderen Staat (BVerwGE 9, 231 ), wobei es in diesem Zusammenhang nicht ohne weiteres nur auf den Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit ankommt (BVerwGE 38, 224 ).

  • BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 1.93

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Streitwert - Wartefrist - Unterbrechung der

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93
    Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstands wird für das Revisionsverfahren und unter Änderung der vorinstanzlichen Streitwertfestsetzungen für den ersten und den zweiten Rechtszug auf je 10.000 DM festgesetzt (Beschluß vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 1.93 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 76).
  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93
    Aus der deutschen Volkszugehörigkeit als solcher ergibt sich keine Ermessensbeschränkung (vgl. für die deutsche Abstammung BVerwGE 75, 86 ).
  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 5.89

    Wertentscheidung des Art. 6 GG - Ermessensentscheidung über Einbürgerungsbegehren

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93
    § 8 Abs. 1 RuStAG eröffnet der Einbürgerungsbehörde ein weites Ermessen, für dessen Ausübung die Interessen des Staates maßgebend sind; eine Abwägung der Interessen des Einbürgerungsbewerbers mit denen der Allgemeinheit findet grundsätzlich nicht statt (stRspr; vgl. Beschluß vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 1 B 102.85 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 26 m.w.N.; BVerwGE 84, 93 ).
  • BVerwG, 23.12.1993 - 1 B 61.93

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Wohlwollensgebot - Zurückstellung -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93
    Die damit verbundene Einengung des Ermessens hat ihren Grund darin, daß die Bundesrepublik Deutschland wie gegenüber den Flüchtlingen im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (BGBl 1953 II S. 559/1954 II S. 619) so auch gegenüber den Staatenlosen, die sie aufgenommen hat, eine gewisse Fürsorge übernimmt, die eine angemessene Regelung der Staatsangehörigkeit einschließt (Beschluß vom 23. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 61.93 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 45).
  • BVerwG, 11.10.1985 - 1 B 102.85

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Ermessensausübung -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93
    § 8 Abs. 1 RuStAG eröffnet der Einbürgerungsbehörde ein weites Ermessen, für dessen Ausübung die Interessen des Staates maßgebend sind; eine Abwägung der Interessen des Einbürgerungsbewerbers mit denen der Allgemeinheit findet grundsätzlich nicht statt (stRspr; vgl. Beschluß vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 1 B 102.85 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 26 m.w.N.; BVerwGE 84, 93 ).
  • BVerwG, 25.11.1965 - I C 122.63

    Anspruch auf Einbürgerung in Deutschland - Bestehen eines Rechtsanspruchs auf

  • BVerwG, 23.02.1959 - I C 120.57
  • BVerwG, 23.06.1959 - I C 28.58
  • BVerwG, 07.10.1965 - I C 33.63
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2008 - 18 E 816/08

    Deutsche Staatsangehörigkeit, ehemalige Deutsche, Verlust,

    So ausdrücklich Urteil vom 29. Oktober 1996 - 1 C 37.93 -, Buchholz 132.0 § 9 1. StARegG Nr. 5 = EZAR 278 Nr. 4; ebenso Senatsbeschluss vom 31. Januar 2008 - 18 A 4547/06 -, AuAS 2008, 62 = NWVBl. 2008, 300.

    Darin könnte ebenso wie in dem oben angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 1996 - 1 C 37.93 - zum Ausdruck kommen, dass der Rechtsakt der Einbürgerung nicht in jeder Hinsicht als von vornherein unwirksam zu behandeln ist und auch die erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 AufenthG führt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2008 - 18 A 4547/06

    Einbürgerung Erlöschen Aufenthaltstitel Wiederaufleben Niederlassungserlaubnis

    So ausdrücklich Urteil vom 29.10.1996 - 1 C 37.93 -, Buchholz 132.0 § 9 1. StARegG Nr. 5 = EZAR 278 Nr. 4; dies verkennen VG Braunschweig, Urteil vom 23.11.2006 - 5 A 88/06 -, a.a.O.; Marx, in: GK-StAR, IV § 17 Rn. 35, 2 f.
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2009 - 12 LC 77/07

    Feststellung der Fortgeltung einer im Jahre 1994 erteilten

    An dieser Betrachtungsweise hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 29. Oktober 1996 (- 1 C 37.93 -, Buchholz 132.0 § 9 1. StARegG Nr. 5) festgehalten und ausgeführt, der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (hier: der USA) sei für den Einbürgerungsanspruch eines deutschen Staatsangehörigen nach § 9 Abs. 2 1. StARegG anspruchsvernichtend, ohne dass es auf das weitere Schicksal bzw. die rückwirkende Entziehung der neuen Staatsangehörigkeit ankomme.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2000 - 8 A 609/00

    PKK-Sympathisant nicht einzubürgern

    Ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 17. Mai 1983 - 1 C 163.80 -, Buchholz 130, § 8 RuStAG Nr. 18, S. 17 (19); Beschluss vom 11. Oktober 1985 - 1 B 102.85 -, Buchholz 130, § 8 RuStAG Nr. 26, S. 44 (45); Urteil vom 21. Oktober 1986 - 1 C 44.84 -, NJW 1987, 856 (857); Urteil vom 14. November 1989 - 1 C 5.89 -, Buchholz 130, § 8 RuStAG Nr. 39, S. 54 (55 f.); Urteil vom 29. Oktober 1996 - 1 C 37.93 -, Buchholz 132.0, § 9 1.StARegG Nr. 5, S. 1 (2); vgl. ferner: Senatsurteil vom 23. Februar 1996 - 25 A 2570/94 -, S. 17 UA.
  • VG Braunschweig, 04.11.2003 - 5 A 308/03

    Doppelehe; Einbürgerung; Einbürgerungsurkunde; Ermessen; Pakistan; Rücknahme;

    Denn dieses Wohlwollensgebot begünstigt nicht denjenigen, der seine Staatenlosigkeit durch unlauteres Verhalten selbst verschuldet hat (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 29.10.1996 - 1 C 37/93 - EZAR 278 Nr. 4 a.E.).
  • VG Wiesbaden, 12.11.2009 - 4 L 1245/09

    Kein Wiederaufleben des Aufenthaltstitels nach Rücknahme der Einbürgerung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ausgehend vom materiellen Recht entschieden, dass eine solche Rechtsregel jedenfalls für das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht nicht gilt (so ausdrücklich Urteil vom 29. Oktober 1996 - 1 C 37.93 -, Buchholz 132.0 § 9 1. StARegG NR.
  • VG Braunschweig, 15.07.2003 - 5 A 89/03

    Abstammung; Ausbildungsförderung; Ausbürgerung; Auswanderung; Einbürgerung;

    Diese Bestimmung, die dem Begünstigten unter den dort genannten Voraussetzungen einen Einbürgerungsanspruch verschafft, setzt nämlich einen - bei der Klägerin zu 1) ersichtlich nicht gegebenen - dauernden Aufenthalt in Deutschland bei Inkrafttreten dieser Bestimmung im Februar 1955 voraus (vgl. Urteil des BVerwG v. 29.10.1996 - 1 C 37/93 - EZAR 278 Nr. 4).
  • VG Köln, 17.03.2021 - 10 K 1332/19
    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1996 - 1 C 37.93 -, juris, Rn. 12 und Urteil vom 1. Juni 1965 - I C 112.62 - (zu dem soweit hier maßgeblichen Regelungsgehalt inhaltsgleichen § 25 RuStAG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht