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   BVerwG, 29.12.1987 - 9 CB 84.87   

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BVerwG, 29.12.1987 - 9 CB 84.87 (https://dejure.org/1987,7987)
BVerwG, Entscheidung vom 29.12.1987 - 9 CB 84.87 (https://dejure.org/1987,7987)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Dezember 1987 - 9 CB 84.87 (https://dejure.org/1987,7987)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wahl der ehrenamtlichen Richter - Vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts - Prinzip der Gesetzlichkeit des Richters - Recht auf den gesetzlichen Richter - Manipulierung der rechtsprechenden Organe - Versehung der Namen der zum ehrenamtlichen Richter wählbaren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.06.1987 - 9 CB 36.87

    Ehrenamtliche Richter - Wahl - Gesetzlicher Richter - Wahlausschussvorsitzender

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1987 - 9 CB 84.87
    Anders als die Revision gegen die Rechtssprechung des Senats (Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - Buchholz 310 § 26 VwGO Nr. 1) einwendet, versteht es sich nicht von selbst, daß bereits durch jedwedes Fehlen bei der Auswahl unter den Bewerbern um das Amt eines ehrenamtlichen Richters der Schutzbereich des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG berührt wird.
  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 875.81

    Verwaltungsverfahren - Wiederaufgreifen - Neuantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1987 - 9 CB 84.87
    Indessen vermag sie dann, wenn bereits ein den Anspruch verheinendes rechtskräftiges Urteil vorliegt, nicht durch eine nach erfolgter Sachprüfung erneut ausgesprochene Ablehnung den Verwaltungsrechtsweg für eine von diesem Urteil abweichende gerichtliche Sachentscheidung zu eröffnen (Urteil vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 907.82 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 3; Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 875.81 - Buchholz a.a.O. Nr. 2; Urteil vom 4. Juni 1970 - BVerwG 2 C 25.68 - BVerwGE 35.234).
  • BVerfG, 14.01.1954 - 1 BvR 409/53

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Wiedereinstellung von Richter im Jahre

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1987 - 9 CB 84.87
    Der Senat läßt die Frage, ob durch Fehler im Verfahren der Berufung in das Amt eines ehrenamtlichen Richters ebenso wie das Bundesverfassungsgericht die vergleichbare Frage, ob durch Fehler im Verfahren der Ernennung eines Berufsrichters Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG überhaupt verletzt werden kann (BVerfGE 3, 255 ff. ) jedoch offen.
  • BVerfG, 22.06.1982 - 2 BvR 1205/81

    Schutzzweck des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1987 - 9 CB 84.87
    Jedenfalls ist bei Fehlern im Verfahren der Wahl der ehrenamtlichen Richter die Gefahr der Manipulierung des Ergebnisses des Richterspruchs, die Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verhindern will, nicht ohne weiteres begründet (BVerfG. NJW 1982, 2368).
  • BVerwG, 21.08.1986 - 6 CB 36.85

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts wegen Fehlern

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1987 - 9 CB 84.87
    Vielmehr bleiben in entsprechender Anwendung der für Richter geltenden Regelungen und des § 24 VwGO die vor der rechtskräftigen Aufhebung der Wahl vorgenommenen Amtshandlungen unberührt (vgl. Beschluß vom 21. August 1986 - BVerwG 6 CB 36.85 - Buchholz 310 § 28 VwGO Nr. 2).
  • BVerwG, 14.01.1986 - 6 CB 11.85

    Rügen der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts und des

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1987 - 9 CB 84.87
    Erörterungen innerhalb des Wahlausschusses zur Person eines Bewerbers und zu persönlichen Merkmalen sowie entsprechende Mitteilung und Informationen an die Ausschußmitglieder sind nicht unzulässig (vgl. § 20 ff. VwGO, ferner Beschluß vom 14. Januar 1986 - BVerwG 6 CB 11.85 - Buchholz 310 § 29 VwGO Nr. 2).
  • BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 907.82

    Antrag eines staatenlosen Palästinensers aus dem Libanon auf Asyl in Berlin -

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1987 - 9 CB 84.87
    Indessen vermag sie dann, wenn bereits ein den Anspruch verheinendes rechtskräftiges Urteil vorliegt, nicht durch eine nach erfolgter Sachprüfung erneut ausgesprochene Ablehnung den Verwaltungsrechtsweg für eine von diesem Urteil abweichende gerichtliche Sachentscheidung zu eröffnen (Urteil vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 907.82 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 3; Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 875.81 - Buchholz a.a.O. Nr. 2; Urteil vom 4. Juni 1970 - BVerwG 2 C 25.68 - BVerwGE 35.234).
  • BVerwG, 04.06.1970 - II C 25.68

    Besoldungsansprüche eines Beamten - Gewährung eines Kinderzuschlags

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1987 - 9 CB 84.87
    Indessen vermag sie dann, wenn bereits ein den Anspruch verheinendes rechtskräftiges Urteil vorliegt, nicht durch eine nach erfolgter Sachprüfung erneut ausgesprochene Ablehnung den Verwaltungsrechtsweg für eine von diesem Urteil abweichende gerichtliche Sachentscheidung zu eröffnen (Urteil vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 907.82 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 3; Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 875.81 - Buchholz a.a.O. Nr. 2; Urteil vom 4. Juni 1970 - BVerwG 2 C 25.68 - BVerwGE 35.234).
  • BVerwG, 08.10.1985 - 9 C 285.85

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1987 - 9 CB 84.87
    Die unrichtige Einschätzung eines unbeachtlichen Asylfolgeantrags als beachtlich durch die Ausländerbehörde und daraus folgend die Weiterleitung dieses Folgeantrags an das Bundesamt, können deshalb allenfalls die Frage aufwerfen, ob bei dieser fehlerhaften Verfahrensweise der Ausländerbehörde die vorbeschriebene Abgrenzung der Kompetenzen und Befugnisse ebenfalls gilt oder ob insoweit eine Modifizierung zu gelten hat (vgl. dazu Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.85 - ferner Rühmann in Gemeinschaftskommentar zum Asylverfahrensgesetz, § 7 Rz. 107 ff.).
  • StGH Hessen, 13.08.2014 - P.St. 2466

    1. Ein Verfahren über die Mitgliedschaft im Staatsgerichtshof (§ 11 Abs. 3 des

    - Vgl. BVerfG (K), Beschluss vom 27.10.1996, - 2 BvR 1375/96 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 29.12.1987, - 9 CB 84.87 - BeckRS 1987, 31287818; vgl. BVerfG (K), Beschluss vom 23.06.1988, - 2 BvR 260/88.
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 60.87

    Besetzungsrüge - Ehrenamtlicher Richter - Vorschriftsmäßige Besetzung des

    Die von der Revision gerügten Fehler des Wahlverfahrens - Teilnahme des Vizepräsidenten statt des Präsidenten des Gerichts; Zusätze bei einzelnen der auf einer Vorschlagsliste zusammengefaßten Bewerber - sind nicht geeignet, in diesem Sinne den gesetzlichen Richter in Frage zu stellen (vgl. u.a. Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - Buchholz 310 § 26 VwGO Nr. 1 = NJW 88, 219; Beschluß vom 29. Dezember 1987 - BVerwG 9 CB 84.87 -), bestätigt durch den angeführten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1988.
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