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   BVerwG, 29.12.2005 - 10 B 5.05   

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BVerwG, 29.12.2005 - 10 B 5.05 (https://dejure.org/2005,7128)
BVerwG, Entscheidung vom 29.12.2005 - 10 B 5.05 (https://dejure.org/2005,7128)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Dezember 2005 - 10 B 5.05 (https://dejure.org/2005,7128)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Erhebung und Bemessung von Beiträgen nach nach dem Sächsischen Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) mit dem bundesrechtlichen Beitragsbegriff; Vorliegen einer Vorzugslast; Ermittlung der Höhe des Beitrags zur Ausstattung einer anderweitig zu finanzierenden ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.04.2004 - 6 C 20.03

    Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Gebühr, Beitrag,

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2005 - 10 B 5.05
    Insoweit ist eingangs klarzustellen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Begriff des Beitrags weder durch das Grundgesetz vorgegeben noch sonst bundesrechtlich vorgeprägt ist (vgl. Urteil vom 21. April 2004 BVerwG 6 C 20.03 BVerwGE 120, 311 ).

    Aus der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und Bundesverwaltungsgerichts zu den Sonderabgaben geht indessen hervor, dass es nicht auf eine etwaige zweckwidrige Verwendung des Beitragsaufkommens im Einzelfall, sondern auf die von der jeweils einschlägigen normativen Regelung intendierte Verwendung ankommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2003 2 BvL 1/99 u.a. BVerfGE 108, 186 u.a. Hinweis auf § 7 Abs. 1 und 3 AltPflG NRW ; BVerwG, Urteil vom 21. April 2004 BVerwG 6 C 20.03 BVerwGE 120, 311 Hinweis auf § 8 Abs. 1 Satz 3 EAG ).

  • BVerwG, 09.09.1997 - 8 B 185.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Revisionsrechtliche Prüfung irrevisiblen Landesrechts;

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2005 - 10 B 5.05
    Ob die Erhebung von Beiträgen und Gebühren nach dem Sächsischen Kommunalabgabengesetz wirklich wie vom Kläger vorausgesetzt zur Deckung teilweise derselben Kosten und damit insoweit zu einer Doppelfinanzierung führt, hängt von dem landesrechtlich bestimmten und damit irrevisiblen Kostenbegriff (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. September 1997 BVerwG 8 B 185.97 ZKF 1998, 62 f.) ab.

    Denn in gleicher Weise wie der Kostenbegriff ist auch der Vorteilsbegriff nicht bundesrechtlich vorgeprägt, sondern von seiner landesrechtlichen Ausgestaltung abhängig (BVerwG, Beschluss vom 9. September 1997 a.a.O.).

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2005 - 10 B 5.05
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das Recht auf Gehör nicht berührt ist, soweit es darum geht, ob ein Gericht bestimmtem tatsächlichen Vorbringen die richtige Bedeutung beigemessen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1969 2 BvR 320/69 BVerfGE 27, 248 ).
  • BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2005 - 10 B 5.05
    Sie werden erhoben zum Ausgleich für die Vorteile, die durch die tatsächliche oder potenzielle Inanspruchnahme staatlicher Leistungen vermittelt werden, bzw. für die Kosten, die mit diesen Leistungen verbunden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 1959 1 BvL 1, 7/58 BVerfGE 9, 291 ; Beschluss vom 24. Januar 1995 1 BvL 18/93 u.a. BVerfGE 92, 91 ; Beschluss vom 7. November 1995 2 BvR 413/88 u.a. BVerfGE 93, 319 ).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2005 - 10 B 5.05
    Aus der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und Bundesverwaltungsgerichts zu den Sonderabgaben geht indessen hervor, dass es nicht auf eine etwaige zweckwidrige Verwendung des Beitragsaufkommens im Einzelfall, sondern auf die von der jeweils einschlägigen normativen Regelung intendierte Verwendung ankommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2003 2 BvL 1/99 u.a. BVerfGE 108, 186 u.a. Hinweis auf § 7 Abs. 1 und 3 AltPflG NRW ; BVerwG, Urteil vom 21. April 2004 BVerwG 6 C 20.03 BVerwGE 120, 311 Hinweis auf § 8 Abs. 1 Satz 3 EAG ).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2005 - 10 B 5.05
    16 ob die vom Bundesverwaltungsgericht (Az.: 9 CN 1.01 BVerwGE 116, 188) festgestellten Beschränkungen der gerichtlichen Kontrolle von Gebührensatzungen auch dann auf die Festsetzung von Beiträgen übertragbar sind, wenn die Ermittlung der für die Bestimmung des Beitragssatzes maßgeblichen Faktoren in einem selbstständigen Teil des Satzungsverfahrens aufgrund einer besonderen Prognose des Satzungsgebers erfolgt, ohne die ein höchstzulässiger Beitragssatz nicht festgestellt und die Beitragshöhe insoweit auch nicht auf Ergebnisrichtigkeit überprüft werden kann,.
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2005 - 10 B 5.05
    Sie werden erhoben zum Ausgleich für die Vorteile, die durch die tatsächliche oder potenzielle Inanspruchnahme staatlicher Leistungen vermittelt werden, bzw. für die Kosten, die mit diesen Leistungen verbunden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 1959 1 BvL 1, 7/58 BVerfGE 9, 291 ; Beschluss vom 24. Januar 1995 1 BvL 18/93 u.a. BVerfGE 92, 91 ; Beschluss vom 7. November 1995 2 BvR 413/88 u.a. BVerfGE 93, 319 ).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2005 - 10 B 5.05
    11 Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. März 2003 (2 BvL 9/98 u.a. BVerfGE 108, 1 ) bezogen auf Gebühren die Begrenzungs- und Schutzfunktion der Finanzverfassung als Maßstabsnorm nicht nur für die Erhebung, sondern auch für die Bemessung herangezogen und dazu ausgeführt, Gebühren seien auch der Höhe nach rechtfertigungsbedürftig.
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2005 - 10 B 5.05
    Sie werden erhoben zum Ausgleich für die Vorteile, die durch die tatsächliche oder potenzielle Inanspruchnahme staatlicher Leistungen vermittelt werden, bzw. für die Kosten, die mit diesen Leistungen verbunden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 1959 1 BvL 1, 7/58 BVerfGE 9, 291 ; Beschluss vom 24. Januar 1995 1 BvL 18/93 u.a. BVerfGE 92, 91 ; Beschluss vom 7. November 1995 2 BvR 413/88 u.a. BVerfGE 93, 319 ).
  • BVerwG, 04.04.2002 - 6 B 1.02

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache für ein Revisionsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2005 - 10 B 5.05
    Wird die Unvereinbarkeit des Landesrechts mit Bundesrecht gerügt, so kann sich daraus ein Bedarf revisionsgerichtlicher Klärung nur dann ergeben, wenn die Auslegung der bundesrechtlichen Maßstabsnorm ihrerseits ungeklärte Fragen von fallübergreifender Bedeutung aufwirft (BVerwG, Beschluss vom 4. April 2002 BVerwG 6 B 1.02 Juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03

    Abfallgebühr; Kostenkalkulation; entgeltfähige Kosten; Müllheizkraftwerk;

  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

  • BVerwG, 03.02.2017 - 9 B 15.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Urteilsform und -inhalt

    Die Beschwerde macht geltend, die angegriffene Entscheidung weiche von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Dezember 2005 - 10 B 5.05 - (juris Rn. 14) bzw. dem darin in Bezug genommenen Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 - (BVerwGE 116, 188 ) ab.
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2006 - 16-IV-06
    Die am 13. Februar 2006 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen per Telefax und ohne Anlagen eingegangene Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Dezember 2005 (10 B 5.05) sowie das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. September 2004 (5 B 626/01).

    Die gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29. Dezember 2005 (10 B 5.05) zurück, der dem damaligen Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers am 12. Januar 2006 zugegangen ist.

  • OVG Hamburg, 03.11.2009 - 3 Bf 242/09

    Studiengebühren für Studierende im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 19.3.2003, BVerfGE 108, 1) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 29.12.2005, 10 B 5/05, juris; Beschl. v. 21.4.2004, BVerwGE 120, 311) ist anerkannt, dass es für die Qualifizierung einer Abgabe als Sonderabgabe, Steuer oder Vorzugslast (letztere in Form einer Gebühr oder eines Beitrags) auf deren tatbestandlich bestimmten materiellen Gehalt ankommt.
  • VG Aachen, 08.09.2006 - 7 K 2481/04

    Abwassergebühren in Niederzier rechtswidrig

    vgl. insoweit: BVerwG, Beschluss vom 10. November 2005 - 10 B 5.05 -, NJW 2006, 791 f. und KStZ 2006, 75 f.
  • VG Dresden, 10.05.2006 - 4 K 3436/03
    Nach Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, der sich die Kammer anschließt, hat die Erhebung von Beiträgen auch nach sächsischem Beitragsrecht die Funktion der Deckung des mit der Errichtung der Anlagen verbundenen Aufwands und zwar - wie das Bundesverwaltungsgericht zustimmend ausgeführt hat (vgl. Beschl. v. 29.12.2005 -10 B 5.05) - unabhängig davon, dass § 17 SächsKAG als Verwendungszweck der Abgabe nicht die Herstellung von Anlagen, sondern die Ausstattung öffentlicher Einrichtungen mit Betriebskapital bezeichnet.
  • VG Frankfurt/Main, 11.10.2007 - 1 E 1477/07

    Bilanzkontrollkosten-Umlage; Höchstbetragsregelung; Sonderabgabe

    Insoweit greifen dieselben Überlegungen Platz, die das Bundesverfassungsgericht für die Gebühr entwickelt hat (vgl. BVerfG Urt. v. 19.03.2003 - 2 BvL 9/98 -. BVerfGE 108, 1 [18] = juris TZ 55ff.), und wie sie auch für den Beitrag anzuwenden sind (vgl. BVerwG, B. v. 29.12.2005 - 10 B 5/05 -, juris TZ 11).
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