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   BVerwG, 30.03.1983 - 9 B 14621.82   

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BVerwG, 30.03.1983 - 9 B 14621.82 (https://dejure.org/1983,6008)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.1983 - 9 B 14621.82 (https://dejure.org/1983,6008)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 1983 - 9 B 14621.82 (https://dejure.org/1983,6008)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bestrafung wegen Fahnenflucht als politische Verfolgung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1983 - 9 B 14621.82
    In der von der Beschwerde bezeichneten Bemerkung des Verwaltungsgerichts, eine "dem Kläger im Falle seiner unerlaubten Entfernung von der Armee unter Umständen drohende Bestrafung wegen Fahnenflucht" stelle "keine politische Verfolgung dar", liegt weder eine Abweichung von dem von der Beschwerde bezeichneten Urteil vom 17. Januar 1957 - BVerwG 1 C 65.56 - (BVerwGE 4, 235 [236]) noch von dem zu diesem Zusammenhang später ergangenen Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - (BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]).
  • BVerwG, 01.04.1981 - 8 C 11.81

    Beitrag - Fläche - Landwirtschaft - Pacht - Stundung

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1983 - 9 B 14621.82
    Beide Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts heben darauf ab, daß sich der politische Charakter von Bestrafungen wegen Wehrdienstverweigerung oder Fahnenflucht nicht von selbst versteht, sondern sich im Einzelfall erst daraus ergeben kann, daß "Verweigerer oder Deserteure als Verräter an der gemeinsamen Sache angesehen und deswegen übermäßig hart bestraft, zu besonders gefährlichen Einsätzen kommandiert oder allgemein geächtet werden" (so BVerwGE 62, 125).
  • BVerwG, 17.01.1957 - I C 65.56

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als politisch Verfolgter i.S.d. Art. 16 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1983 - 9 B 14621.82
    In der von der Beschwerde bezeichneten Bemerkung des Verwaltungsgerichts, eine "dem Kläger im Falle seiner unerlaubten Entfernung von der Armee unter Umständen drohende Bestrafung wegen Fahnenflucht" stelle "keine politische Verfolgung dar", liegt weder eine Abweichung von dem von der Beschwerde bezeichneten Urteil vom 17. Januar 1957 - BVerwG 1 C 65.56 - (BVerwGE 4, 235 [236]) noch von dem zu diesem Zusammenhang später ergangenen Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - (BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]).
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