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   BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 147.90   

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BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 147.90 (https://dejure.org/1991,9829)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1991 - 9 C 147.90 (https://dejure.org/1991,9829)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1991 - 9 C 147.90 (https://dejure.org/1991,9829)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen und Voraussetzungen einer inländischen Fluchtalternative - Rechtsfolge einer nur regionalen politischen Verfolgung - Gefahr einer politischen Verfolgung bei einer Rückkehr nach Afghanistan - Erfordernis des Zurverfügungstehens eines wirtschaftlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 147.90
    Das setzt voraus, daß er in den dafür in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfGE 80, 315 , BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O., S. 146).

    Freilich muß sichergestellt sein, daß dem Asylsuchenden - wie es das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 80, 315) formuliert - in den verfolgungsfreien Gebieten keine anderen Nachteile drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen.

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 147.90
    Nach dem Tatsachenvortrag des Klägers, von dessen Wahrheit das Berufungsgericht sich ausweislich der Urteilsgründe überzeugt hat (vgl. zu diesem Erfordernis Senatsurteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180), ist der Kläger 1986 in Afghanistan latent von politischer Verfolgung bedroht gewesen, weil er sich der Regimegegnerschaft verdächtig gemacht hatte.

    Weiter ist ausgeführt: "Könnte sich der Kläger nicht eingliedern, ... wäre es ihm unmöglich, sich ein Existenzminimum zu sichern." Derlei Mutmaßungen genügen nicht den Erfordernissen der richterlichen Überzeugungsbildung (Senatsurteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - a.a.O.) und auch nicht den Anforderungen, die an die Nachprüfbarkeit einer asylrechtlichen Prognose zu stellen sind (vgl. Senatsurteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - NVwZ 1991, 384, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 147.90
    Diese Maßnahmen zielen dem Berufungsgericht zufolge nach ihrer erkennbaren Gerichtetheit auf die politische Gesinnung des Klägers und damit auf ein asylerhebliches Merkmal (vgl. Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89] ).

    Das setzt voraus, daß er in den dafür in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfGE 80, 315 , BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O., S. 146).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 147.90
    Damit wird an die Erkenntnis angeknüpft, daß Beeinträchtigungen des Rechts auf unbehinderte berufliche und wirtschaftliche Betätigung ein Asylrecht nur begründen, wenn sie so erheblich sind, daß sie sich als Eingriff in die Menschenwürde darstellen (BVerfGE 54, 341 ; Senatsurteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 844.80 - DÖV 1983, 206).
  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 844.80

    Asylgesuch - Ablehnungsgrund - Verhältnisse im Herkunftsland - Gemeinkundige

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 147.90
    Damit wird an die Erkenntnis angeknüpft, daß Beeinträchtigungen des Rechts auf unbehinderte berufliche und wirtschaftliche Betätigung ein Asylrecht nur begründen, wenn sie so erheblich sind, daß sie sich als Eingriff in die Menschenwürde darstellen (BVerfGE 54, 341 ; Senatsurteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 844.80 - DÖV 1983, 206).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 147.90
    Es bedarf keiner Erörterung, in welchem Umfang § 2 AsylVfG auch gegenüber Nachfluchtgründen gilt (vgl. Senatsurteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 [BVerwG 24.03.1987 - 9 C 47/85] ).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 42.87

    Asylerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 147.90
    Darüber hinaus hat der erkennende Senat in Betracht gezogen, daß neben der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz auch bereits gravierende Beeinträchtigungen der beruflichen Betätigung die Menschenwürde verletzen können, wie etwa das Verbot einer die Persönlichkeit des Betroffenen in besonderem Maße prägenden Berufsausübung oder die mit einer beruflichen Umsetzung verbundene gezielte Bloßstellung und Herabwürdigung des einzelnen (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 42.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 75).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 147.90
    Weiter ist ausgeführt: "Könnte sich der Kläger nicht eingliedern, ... wäre es ihm unmöglich, sich ein Existenzminimum zu sichern." Derlei Mutmaßungen genügen nicht den Erfordernissen der richterlichen Überzeugungsbildung (Senatsurteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - a.a.O.) und auch nicht den Anforderungen, die an die Nachprüfbarkeit einer asylrechtlichen Prognose zu stellen sind (vgl. Senatsurteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - NVwZ 1991, 384, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87

    Existenzgrundlage des Asylbewerbers - Verfolgung - Menschenwürdiges

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 147.90
    Es kommt vielmehr darauf an, ob der Asylsuchende am Ort der inländischen Fluchtalternative bei grundsätzlich generalisierender Betrachtung auf Dauer ein Leben unter dem Existenzminimum zu erwarten hat, das zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tode führt (vgl. Senatsurteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.04.1983 - 9 CB 12.80

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer asylrechtlich erheblichen politischen

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 147.90
    Von einer derart schweren Beeinträchtigung kann jedoch in der Regel nicht die Rede sein, wenn die wirtschaftliche Existenz des Asylbewerbers durch eine andersartige zumutbare Beschäftigung gewährleistet ist (Beschluß vom 5. April 1983 - BVerwG 9 CB 12.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 45).
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