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BVerwG, 30.09.1987 - 9 B 340.87 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Interpretation und Bedeutung des Flüchtlingsbegriffs - Furcht vor politischer Verfolgung im Heimatstaat Asylsuchender als Voraussetzung für eine Asylgewährung - Voraussetzungen für eine Versagung des Verfolgungsschutzes - Bedeutung der begründeten Verfolgungsfurcht eines ...
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 21.05.1987 - 3 B 94.85
- BVerwG, 30.09.1987 - 9 B 340.87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83
Zum Begriff der politischen Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 30.09.1987 - 9 B 340.87
Weiter ist geklärt, daß für die "begründete Furcht vor Verfolgung" im Sinne des Art. 1 A 2 GFK insoweit nichts grundsätzlich anderes gilt (vgl. Urteil vom 4. November 1965 - BVerwG 1 C 54.63 - Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 15) und daß ferner der Begriff des politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG in der Weise in Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff der Genfer Konvention entwickelt worden ist, als den dort genannten Merkmalen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe und der politischen Überzeugung exemplarischer Charakter für die Beurteilung einer hieran anknüpfenden Verfolgung als einer politischen zuzumessen ist (vgl. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 ff.). - BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71
Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1987 - 9 B 340.87
Begründete Furcht ist anzunehmen, wenn dem Asylsuchenden bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so daß ihm nicht zuzumuten ist, im Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (vgl. bereits Urteil vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82 [BVerwG 29.11.1977 - 1 C 33/71]). - BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84
Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung - …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1987 - 9 B 340.87
Einem Asylbewerber, der bereits politische Verfolgung zu erdulden hatte, kann darüber hinaus der Schutz des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nur dann versagt werden, wenn bei Rückkehr in seinen Heimatstaat eine Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (vgl. Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169). - BVerwG, 04.11.1965 - I C 54.63
Voraussetzungen für die Anerkennung als ausländischer Flüchtling - …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1987 - 9 B 340.87
Weiter ist geklärt, daß für die "begründete Furcht vor Verfolgung" im Sinne des Art. 1 A 2 GFK insoweit nichts grundsätzlich anderes gilt (vgl. Urteil vom 4. November 1965 - BVerwG 1 C 54.63 - Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 15) und daß ferner der Begriff des politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG in der Weise in Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff der Genfer Konvention entwickelt worden ist, als den dort genannten Merkmalen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe und der politischen Überzeugung exemplarischer Charakter für die Beurteilung einer hieran anknüpfenden Verfolgung als einer politischen zuzumessen ist (vgl. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 ff.).